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UFSW RV/0429-W/06Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, Unfallrente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2006

…dabei, dass nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw Beweismittel Wiederaufnahmsgründe sind. Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass…

UFSI RV/0567-I/08Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu entstandener Tatsachen bzw. Beweismittel (nova producta) unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…Beweismittel sein. Nicht aber nach Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel." Die Vorinstanz erließ am 7.8.2008 eine abweisliche Berufungsvorentscheidung und hielt an der Auffassung fest, dass ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO ( neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel…

UFSK RV/0176-K/03beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens - tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn diese zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt wurden; erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die…

BFG RV/7105369/2014Keine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2017

…hervorgekommene Beweismittel vorliegen, von denen aber nur dann die Rede sein kann, wenn die Tatsachen oder Beweismittel zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Die nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen oder später zustande gekommenen Beweismittel…

UFSG RV/0507-G/04Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmsgrundes gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2005

…Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wieder aufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine…

UFSS RV/0583-S/07Wiederaufnahme nur aufgrund eines Beweismittels, das bei Abschluss des Verfahrens schon existierte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…Wiederaufnahmeantrag nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Erst nach der Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die…

UFSW RV/1254-W/02Wiederaufnahme gem. § 303
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…89/3/283) dessen Existenz bekannt war. Neu entstandene Beweise (z.B. später errichtete Urkunden) bilden keinen Wiederaufnahmsgrund. Bei der vom Bw. vorgelegten Bestätigung von Fr. Susanne Gebhardt handelt es sich eindeutig um ein nachträglich zustande gekommenes Beweismittel. Die Bescheide betreffend das Jahr 1995 wurden…

UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im…

BFG RV/5100889/2020Unzureichend begründete Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2021

…bereits existente Tatsachen oder Beweismittel können Wiederaufnahmegründe sein. Die neuen Lohnzettel wurden nach der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide erstellt. Es handelt sich damit um nach (ursprünglicher) Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel, die gerade mangels Existenz zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide keine neue Beweismittel iSd …

BFG RV/5100886/2020Unzulässige Wiederaufnahme mangels Begründung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2021

…bereits existente Tatsachen oder Beweismittel können Wiederaufnahmegründe sein. Die neuen Lohnzettel wurden nach der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide erstellt. Es handelt sich damit um nach (ursprünglicher) Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel, die gerade mangels Existenz zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide keine neue Beweismittel iSd …

BFG RV/5100890/2020Wiederaufnahme ohne Angabe von Gründen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2021

…bereits existente Tatsachen oder Beweismittel können Wiederaufnahmegründe sein. Die neuen Lohnzettel wurden nach der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide erstellt. Es handelt sich damit um nach (ursprünglicher) Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel, die gerade mangels Existenz zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide keine neue Beweismittel iSd …

BFG RV/5100888/2020Neuer Lohnzettel keine ausreichende Begründung für Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2020

…bereits existente Tatsachen oder Beweismittel können Wiederaufnahmegründe sein. Die neuen Lohnzettel wurden nach der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide erstellt. Es handelt sich damit um nach (ursprünglicher) Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel, die gerade mangels Existenz zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide keine neue Beweismittel iSd …

UFSW RV/0105-W/12Erfassung einer (nachträglich geltend gemachten) Provision im Aufgabegewinn oder gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 im Jahr der Geltendmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012Teil 1/2

…und Beweismittel gestützt werden. Das sind solche, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (vgl Ellinger et al, BAO, § 303 Anm 11; Stoll, BAO, 2919). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel…

BFG RV/7101651/2019§ 2 Abs. 2a EStG - das Erzielen steuerlicher Vorteile steht nicht im Vordergrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2025

…wenn sich die Beweismittel aus nach der Bescheiderlassung entstandenen Tatsachen ergeben (novae causae supervenientes) bzw. siehe auch VwGH vom 20.11.1997, 96/15/0221. • Stoll hält in seinem Kommentar zur BAO fest, dass nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder zustande gekommene Beweismittel ,keine taugliche…

BFG RV/7105725/2019Kein Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs. 2a EStG 1988 bei Nichterreichen der doppelten Rendite nach Steuern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2024Teil 1/3

…die Beweismittel aus nach der Bescheiderlassung entstandenen Tatsachen ergeben (novae causae supervenientes) (vgl. VwGH 23.9.1997, Zl. 93/14/0065; 20.11.1997, Zl. 96/15/0221). Stoll halte im Kommentar zur BAO fest, dass nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder zustande gekommene Beweismittel…

BFG RV/7105132/2016Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme ist nicht entscheidungspflichtig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2017

…Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen seien, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich worden sei (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Talsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel würden…

BFG RV/7103682/2011Wiederaufnahme eines Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2014

…solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine…

UFSF RV/0103-F/11Amtswegige Wiederaufnahme bei sog. Subjektvereinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…Wiederaufnahmegründe. Hingegen bildeten nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Über die Berufungen wurde erwogen: Von folgendem Sachverhalt ist auszugehen: Der Berufungswerber bezog in den Streitjahren eine (inländische) Pension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA)…

UFSL RV/0264-L/05Zurücknahmeerklärung eines Wiederaufnahmeantrages wegen Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages infolge einer psychischen Erkrankung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2006

…Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn diese zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt wurden; erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die…

UFSW RV/3115-W/02Antrag auf Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

…93/14/0065, VwGH v. 20.11.1997, 96/15/0221). Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe. Tatsache im Sinne obiger Ausführungen ist das real Gegebene, das vergangene Geschehen, die tatbestandsmäßige Voraussetzung. Für…