…Tätigkeit vorliegt, bei der nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass sie vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird und daher ein Anlaufzeitraum im Sinne des ersten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO nicht angenommen werden darf. Bei der vom Bw. nebenberuflich…
…Gewerberegister war er vom 20. November 2007 bis zum 29. April 2011 nebenberuflich Finanzdienstleister bei der GmbH (in weiterer Folge "GmbH") und bezog aus dieser Tätigkeit folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vom Bw. in der Vorhaltsbeantwortung (in weiterer Folge "VB") vom 6. März 2012 in korrigierter…
…Tätigkeit auf nebenberuflicher Basis schon aus der Sicht der Jahre 2008 und 2009 davon auszugehen, dass zur Deckung der Fahrtkosten ein bedeutend höheres Einnahmenvolumen erforderlich war. Eine schon im zweiten und dritten Jahr erkennbare schlechte Ergebnissituation hätte den Bw. Überlegungen anstellen lassen müssen, die Tätigkeit…
…Bildrechte zur Weiterverwendung veräußert werden, nebenberuflich. Eine solche Beschäftigung, die außerhalb bestehender Haupteinkunftsquellen stattfindet und in der Freizeit bzw. als Hobby ausgeübt wird, entspringt aus einer Neigung heraus und ist nach Ansicht des Finanzamtes eine § 1 Abs. 2 LVO-Tätigkeit (Rauscher/Grübler S 51, 52…
…eines Künstlers vorliegt. Eine Änderung der steuerlichen Beurteilung ist ab jenem Veranlagungszeitraum anzunehmen, ab dem die wesentliche Änderung der Bewirtschaftung durch erkennbare Maßnahmen des Steuerpflichtigen dokumentiert ist. Die Tätigkeit des Berufungswerbers wurde vom Finanzamt als Betätigung mit Annahme von Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs…
…dass er diese Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht weiter machen und dieses Geschäft im Falle seines Todes an seine Kinder vererben wird. Der Berufungswerber ersucht ersucht abschließend, den Berufungen Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die nebenberufliche Tätigkeit des Bw als Privatgeschäftsvermittler…
…€ 7.311,41 erreicht werden konnte. Doch dies allein reicht nach Ansicht des UFS nicht aus, dass aus dieser nebenberuflichen Tätigkeit eine steuerlich relevante Einkunftsquelle wird. Auch der Verweis des Bw, wie bei einer UFS Entscheidung vom 30. August 2006 vorgegangen worden sei und…
…ist. Im Zusammenhang damit stand die im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgeworfene Sachfrage, ob die nebenberufliche Tätigkeit des Bw als Schlagersänger ("....- Imitator") eine Einkunftsquelle oder (typische) Liebhaberei darstellt. Zu den (neuerlich) erlassenen Wiederaufnahmebescheiden wurde mit gesonderter Begründung vom 9. Dezember 2004 im Wesentlichen ausgeführt, dass…
…2 LVO) belanglos und sei hier auch keine Änderung der Bewirtschaftung zu erblicken. Die Art der ausgeübten Tätigkeit - nebenberufliche Auftritte als Schlagersängerimitator - lege den Schluss auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung nahe und spreche eher für eine schon lange bestehende Leidenschaft iS eines…
…Fragen nur plakativ in den Raum gestellten Wirtschaftlichkeitselemente genügen jedenfalls nicht, die in Rede stehende Tätigkeit umfassend zu beurteilen. Um den Stellenwert der vom Bw als besonders kostenintensiv bezeichneten (Teil)Bereiche und der dazu angegebenen Verbesserungsmaßnahmen näher einordnen zu können, bedarf es daher ergänzender Sachverhaltsermittlungen…
…dass der Bw. hauptberuflich als Lehrer für metallverarbeitende Berufe tätig sei und nebenberuflich als Vortragender sowie Künstler für Metallplastiken arbeite. Aus der nebenberuflichen Tätigkeit seien in den Jahren 1984 bis 2000 Umsätze und Gewinne/Verluste in folgender Höhe erzielt worden: | Jahr | Umsatz |…
…VwGH 26.1.1999, 98/14/0041) kann aber nach Ansicht der Referentin nicht davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeit eines nebenberuflich tätigen Schriftstellers, der in zwei Jahren zwei Bücher von einem Verlag publizieren und vermarkten lässt und sodann an zwei Drehbücher arbeitet, typischerweise (nach…
…Juni 2007 brachte die Bw vor, die "Avatar"-Ausbildung sei im Jahr 2003 mit dem Ziel begonnen worden als "Avatar-Life-Coach" beruflich tätig zu werden und - sobald das finanziell möglich sei - die bisherige nichtselbständige Tätigkeit aufzugeben. Deshalb seien in den Jahren 2003 bis 2005…
…0209). Der Bw. hat mit seiner nebenberuflichen Tätigkeit in den Jahren 1991 bis 1994 rund 100.000,00 S (7.267,28 €) und in den verfahrensgegenständlichen Jahren 1995 bis 2003 rund 250.000,00 S (18.168,21 €) an Verlusten erzielt. Lediglich in…
…Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen seien. Auch wenn den Ausführungen des Finanzamtes insoweit zuzustimmen ist als eine nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeit einen Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung aufweisen kann, enthebt dieser Umstand das Finanzamt nicht von der Verpflichtung…
…Höhe von € 23.083,36, 2006 in Höhe von 25.017,36 und 2007 in Höhe von € 26.342,46 zur Verfügung." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die nebenberufliche Tätigkeit der Bw als A. -Beraterin, welche sie im Jahr 2001…
…2004), 56,96 Euro (2005) und 288,76 Euro (2006). Der Bw. brachte vor, dass er es sich nicht leisten könne, seine zusätzliche Tätigkeit als Warenpräsentator (Amwayberater - kein Amwayvertreter) aufzugeben. Die sei schon allein der Produkte wegen (Vitamine Nutrilite), die sein Sohn brauche, nicht möglich…
…der dagegen eingebrachten Berufung wird die vorläufige Bescheiderlasssung unter Bezugnahme auf ein zweitinstanzlich anhängiges Rechtsmittelverfahren betreffend die Vorperioden 1998 und 1999 bekämpft, das hinsichtlich der nebenberuflichen Tätigkeit des Bw. dieselbe Frage im Zusammenhang mit dem Thema Voluptuar (Liebhaberei) zum Gegenstand hat. Dazu vertritt der Bw…
…1 LVO annehmen lässt, oder ob der Bw. seine nebenberufliche Tätigkeit länger fortsetzt, durch die tatsächlichen Gegebenheiten im bereits mehrjährig ausgeübten Beruf als Musiker und mangels Anzeichens einer in näherer Zeit beabsichtigten oder wahrscheinlichen Beendigung beseitigt wurde. Da der zur vorläufigen Bescheiderlassung führende Grund einer…
…vorgelegte Zahlenmaterial - insbesondere die Prognoserechnung - nicht als Entscheidungshilfe herangezogen werden kann. Überdies ist auf Grund der lediglich nebenberuflichen Tätigkeit der Bw als Privatgeschäftsvermittlerin anzunehmen, dass die Schere zwischen hohen Fixkosten und geringeren Einnahmen bedingt durch den geringeren Zeiteinsatz noch weiter auseinanderklaffen wird. Dem Einwand der…