…93/14/0089 und 30.4.2003, 2002/16/0245). Mutwillig ist ein Rechtsmittel dann, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Standpunktes bewusst ist und sie dennoch ein Rechtsmittel zur Erzielung eines durch die Rechtsordnung nicht gestützten Zweckes erhebt. Dass ihrem Begehr auf ungeprüfte…
…Die Voraussetzungen für eine rückwirkende Besteuerung, wo es eine solche überhaupt gebe, würden nicht für Anspruchszinsen gelten. Der Vorlageantrag werde nicht mutwillig, sondern in der Erwartung der positiven Klärung dieser Rechtsfragen im Sinne des Berufungswerbers gestellt. 2) Anspruchszinsen 2004 Mit Bescheid vom 13.5.2005…
…Die neuerliche Antragstellung noch dazu in diesem zeitlichen Naheverhältnis ist rein mutwillig. Der neuerliche Antrag wurde zu Recht als unzulässig zurückgewiesen. Aus Anlass der Berufung ist lediglich zur Begründung im zweitinstanzlichen Verfahren zu berichtigen, dass eine res iudicata vorliegt, über die Sache demnach bereits abgesprochen…
…der Verfahrenshilfe in Betracht kommt ( siehe dazu auch Verfahrenshilfe Anträge Merkblatt Pkt.IV ,lit.b) und die in Rede stehende Gebühr zu keinem Zeitpunkt entrichtet wurde, und die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957, als zwingende Rechtsfolge einer nicht vorschriftsgemäß entrichteten Gebühr anzusehen ist…
…2002/16/0245). Mutwillig ist ein Rechtsmittel dann, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Standpunktes bewusst ist und sie dennoch ein Rechtsmittel zur Erzielung eines durch die Rechtsordnung nicht gestützten Zweckes erhebt. Dass seinem Begehr auf ungeprüfte Buchung von Gutschriften kein Erfolg beschieden sein…
…Antragstellung (25. November 2010), verstrichen war. Der Wiedereinsetzungsantrag wurde nicht innerhalb der gesetzlich möglichen Frist eingebracht. Aus diesem Grunde war der Antrag zurückzuweisen. In einem ebenfalls mit 5. September 2011 datierten Schreiben brachte das Finanzamt dem Bw. die Bestimmung des § 112a BAO (mutwillige Inanspruchnahme einer…
…Antragstellungen bzw. die Einbringung von Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ratengesuche trotz erkennbarer Aussichtslosigkeit eine mutwillige Inanspruchnahme der Tätigkeit der Abgabenbehörde darstellten. Würden weiterhin aussichtslose Anträge auf Zahlungserleichterung bzw. Berufungen eingebracht werden, um die Abgabenentrichtung zu verzögern, habe der Bw. mit Verhängung einer Mutwillensstrafe zu…
…2013 zu Steuernummer 1 ersatzlos aufzuheben." Über die Berufungen wurde erwogen: Ad I: Mutwillensstrafe: Gemäß § 112a BAO kann die Abgabenbehörde gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe…
…fristgerechter Antragstellung zurückzuweisen ist. Mit 11.1.2012 brachte die Berufungswerberin einen neuerlichen Antrag (Beih 1) ein worin unter dem Datum der Einreise "1.06.2005 und 21.02.2007" angeführt worden ist. Die Rubrik "Zuerkennung ab" wurde wiederum freigelassen. Dies lässt den Schluss zu…
…dass dem Antrag kein Grund gegenübergestellt worden sei, der die mutwillige Vorenthaltung der begehrten Unterlagen legalisieren könne. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 92 Abs.1 BAO sind Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen a) Rechte oder Pflichten begründen…
…beispielsweise zu berücksichtigenden Faktoren für die Ermessensübung wären im gegenständlichen Fall noch folgende Punkte anzumerken: Der Bw. wäre seiner Offenlegungspflicht jederzeit nachgekommen, wäre in ständigem Kontakt mit der Abgabenbehörde gewesen und hätte dabei weder Tatsachen verheimlicht noch beschönigt oder überhaupt mutwillig verschwiegen. Er pflege einen…
…der Antragstellung und dem Versteigerungstermin entschieden, dies zeige die subjektiv negative und unsachliche Einstellung der Behörde zu den berechtigten Anliegen des Bw., die zu einer mutwilligen Zerstörung des durch viele Jahre aufgebauten Pferdezuchtbetriebes führe. Die Behauptung, dass ausreichend Zeit bestanden habe, die gegenständlichen Anträge zu…
…schlechter finanzieller Lage nachzukommen ebenso zu würdigen wie den Umstand, dass diese Zahlungsschwierigkeiten nicht mutwillig oder schuldhaft herbeigeführt worden seien. Diese Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz am 22. Juli 2005 zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund eines Vorhaltes des Finanzamtes wurde vom…
…zwei Anträge auf Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsstrafe zu den Buchungsmitteilungen Nr. 5 vom 26.1 2001 und Nr. 18 vom 4.12.2002 ein. Die Anträge wurden mit Bescheid vom 2. April 2004 als unzulässig zurückgewiesen, da eine diesbezügliche Antragstellung gesetzlich nicht vorgesehen sei…
…zurückgezogen wird. Dies deshalb, da ein Abgabepflichtiger nur einmal über ein Guthaben verfügen kann und dem nachfolgenden Ansuchen schon deshalb der Vorrang zu geben ist, da nicht anzunehmen ist, dass ein Abgabepflichtiger trotz Vorliegens eines Rückzahlungsantrages mutwillig zahlreiche Überrechnungsanträge einbringt, obwohl er davon ausgeht, dass…
…Aussetzung mutwillig ohne rechtliche Grundlage erfolgt sei und daher seit 2002 ein Guthaben auf dem Steuerkonto gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu…
…die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 363 Euro verhängen. Gegen die Verhängung der verfahrensgegenständlichen Mutwillensstrafe wurde ein Rechtsmittelverfahren geführt, das mit abweisender Berufungsentscheidung zu RV/0689-W…
…Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs anläßlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (…
…2005/15/0087). Wie bereits dem Text der KESt-Richtlinien 1993 zu entnehmen ist, handelt es sich bei der "linearen Berechnung" um eine vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% ab…
…gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 700 Euro verhängen. Entscheidungen, die die Abgabenbehörden gemäß § 20 BAO nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), müssen sich…