…93/14/0089 und 30.4.2003, 2002/16/0245). Mutwillig ist ein Rechtsmittel dann, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Standpunktes bewusst ist und sie dennoch ein Rechtsmittel zur Erzielung eines durch die Rechtsordnung nicht gestützten Zweckes erhebt. Dass ihrem Begehr auf ungeprüfte…
…ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Lebensunterhaltes zu bestreiten und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 lit. a ZPO kann die Verfahrenshilfe für einen bestimmten Rechtsstreit ua. die…
…stützen und es einfacher gewesen wäre seine fünf Anfragen zu beantworten, als eine Mutwillensstrafe (8. Seitig) anzufertigen, wird ebenfalls verwiesen. Im Punkt 14. (Notsituation – keine Manuduktion) stellt der Bf wiederum seine schlechte wirtschaftliche Situation dar und verweist darauf, dass er selbst die mögliche Antragstellung nach …
…bzw. einen Grund für eine Wiederaufnahme angeführt (Sachverhalt im Zusammenhang des Hundes B sowie Frau A). Dieser Grund wird allenfalls zu beurteilen sein. Ob hier eine Aussicht auf Erfolg besteht, wird zu beurteilen sein. Ein Mutwille in der Antragstellung ist hier nicht zu erkennen. Dem…
…1***, die zu entscheidende Rechtsfrage keine besondere Schwierigkeit rechtlicher Art aufweist und die beabsichtigte Rechtsverfolgung aufgrund der Rechtsprechung auch aussichtslos erscheint, kommt die Bewilligung der Verfahrenshilfe nach § 292 BAO nicht in Betracht. Für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Sinne des Art 47 GRC ist bedeutsam…
…wenn zu einer dieser anzuwendenden Normen noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergangen wäre (Vgl. VwGH 19.5.2015, Ra 2015/05/0030). Im gegenständlichen Fall liegt eine klare Rechtslage vor, sodass die Revision nicht zuzulassen ist. Im Übrigen wurden die Rechtsfragen im Sinne der zitierten…
…der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX. GP). Auf das formelle Erfordernis der Vorlage einer Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 kommt es daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes weder für die Verhängung eines Verspätungszuschlages nach § 135 BAO [aF] noch für die Rechtsfolge des…
…am 26. Jänner 2022 übergeben. Nach Antragstellung legte der steuerliche Vertreter sein Mandat zurück, da ihm vom Antragsteller die Vertretungsbefugnis entzogen wurde. Rechtslage: Gemäß § 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für…
…Haftungsbescheid zugrundeliegenden Umsatzsteuerbescheide sehr wohl erfolgversprechend seien. Die Beschwerden seien wohlbegründet und keinesfalls mutwillig eingebracht worden. Die Begründung des beschwerdegegenständlichen Bescheides erschöpfe sich in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes, was zu einer Rechtswidrigkeit per se mangels Begründung führe. Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung stütze…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass die drei betreffend das Kind seitens des SMS erstellten Gutachten in sich schlüssig und auch untereinander widerspruchsfrei sind, hat das Bundesfinanzgericht im konkreten Einzelfall in freier Beweiswürdigung festgestellt. Eine Rechtsfrage…
…Unger Hrsg BAO Handbuch 2015 212a BAO. Wann eine solches subjektives, mutwilliges Handeln jedoch anzunehmen ist, wäre nach der derzeitigen Rechtsprechung noch nicht einheitlich geklärt. Beide bekämpfte Spruchpunkte würden daher jeweils eine zu lösende Rechtsfrage behandeln deren Beantwortung durch den VwGH über den konkreten Einzelfall…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dem Erkenntnis liegt die zitierte ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sowie der eindeutige Gesetzeswortlaut des § 215 Abs. 1 BAO zugrunde, weshalb eine ordentliche Revision nicht zulässig ist…
…Ast, wie bei der Antragstellung selbst, auch nunmehr, in diesem Verfahren nicht anwaltlich vertreten ist. Die Zustellung hat daher an den Ast zu erfolgen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…AbgÄG 2016 ist neues Recht. Eine entsprechende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt hierzu nicht vor. Die Bestimmung des § 292 BAO weicht von vergleichbaren Verfahrenshilferegelungen anderer Verfahrensanordnungen durch die Voraussetzung des Vorliegens „besonderer Schwierigkeiten rechtlicher Art" bei den zu entscheidenden Rechtsfragen ab. Bisherige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur…
…112a BAO, wonach Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit einer Abgabenhörde in Anspruch nimmt, eine Mutwillensstrafe verhängt werden kann. Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil…
…demnach, dass die Beigebung eines Verfahrenshelfers auf Grund der Komplexität der strittigen Rechtsfragen zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Partei notwendig ist, weil es der unvertretenen Partei ansonsten - insbesondere mangels Vorliegen einschlägiger, zumal höchstgerichtlicher Judikatur - nicht zumutbar ist, ihren Rechtsstandpunkt schriftlich bzw. mündlich zu artikulieren (vgl. Peter…
…G 302/2019, ist die Bestimmung verfassungskonform wie folgt auszulegen: "Die Wendung, dass zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, erfordert und erlaubt eine Prüfung, ob im konkreten Einzelfall für den Antragsteller besondere Schwierigkeiten bestehen. Dabei sind alle Umstände des Falles wie der Streitgegenstand…
…daher zu prüfen, ob die Einkommensteuer- und Anspruchszinsenbescheide 2002 und 2003 ordnungsgemäß ergangen sind. Dabei sind umfassende beweiswürdigende Überlegungen anzustellen, die Voraussetzung der "besonderen Schwierigkeit" liegt daher vor. Rechtslage: Gemäß § 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere…
…Rechtslage nach den in Betracht kommenden Normen klar und eindeutig, dann liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs.4 B-VG vor, und zwar selbst dann, wenn zu einer dieser anzuwendenden Normen noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergangen wäre. (vgl…
…da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Wien…