…2002/16/0245). Mutwillig ist ein Rechtsmittel dann, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Standpunktes bewusst ist und sie dennoch ein Rechtsmittel zur Erzielung eines durch die Rechtsordnung nicht gestützten Zweckes erhebt. Dass seinem Begehr auf ungeprüfte Buchung von Gutschriften kein Erfolg beschieden sein…
…sich der Unabhängige Finanzsenat auf die Beurteilung der Frage zu beschränken, ob der Wiedereinsetzungsantrag rechtzeitig im Sinne des § 308 Abs. 3 BAO eingebracht wurde oder nicht. Im Wiedereinsetzungsantrag vom 25. November 2010 wurde als Hindernis für eine fristgerechte Berufung gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung die…
…mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch genommen wird. Eine Prüfung, dass unrichtige Angaben in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit gemacht worden wären, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Rahmen der Ermessensentscheidung würde sich die Frage stellen, wo für die Abgabenbehörde die Abgrenzung zu…
…beispielsweise zu berücksichtigenden Faktoren für die Ermessensübung wären im gegenständlichen Fall noch folgende Punkte anzumerken: Der Bw. wäre seiner Offenlegungspflicht jederzeit nachgekommen, wäre in ständigem Kontakt mit der Abgabenbehörde gewesen und hätte dabei weder Tatsachen verheimlicht noch beschönigt oder überhaupt mutwillig verschwiegen. Er pflege einen…
…der Antragstellung und dem Versteigerungstermin entschieden, dies zeige die subjektiv negative und unsachliche Einstellung der Behörde zu den berechtigten Anliegen des Bw., die zu einer mutwilligen Zerstörung des durch viele Jahre aufgebauten Pferdezuchtbetriebes führe. Die Behauptung, dass ausreichend Zeit bestanden habe, die gegenständlichen Anträge zu…
…des Falles unbillig wäre. Im Fall eines Ansuchens um Nachsicht hat die Abgabenbehörde zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Unbilligkeit der Einhebung nach Lage des Falles entspricht. Verneint sie diese Frage, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr…
…2% der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbeträge zu Recht, sodass die Berufung als unbegründet abzuweisen war. Abschließend ist festzuhalten, dass die vom Bw. aufgeworfene Frage, wonach der Wegfall der Aussetzung mutwillig ohne rechtliche Grundlage erfolgt wäre, mangels Vorlage einer Berufung gegen den entsprechenden Bescheid nicht Gegenstand…
…der Beschwerdegebühr sowie der Gebührenerhöhung als unbegründet ab. Mit dieser Berufungsentscheidung wurde keinesfalls die Rechtmäßigkeit der Vergebührung eines gebührenbefreiten Verfahrenshilfeantrages bestätigt. Zu der, für dieses Verfahren einzig relevanten, Frage der Rechtmäßigkeit der bescheidmäßigen Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung, ist festzustellen: Der Zahlungsaufschub endet…
…93/14/0089 und 30.4.2003, 2002/16/0245). Mutwillig ist ein Rechtsmittel dann, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Standpunktes bewusst ist und sie dennoch ein Rechtsmittel zur Erzielung eines durch die Rechtsordnung nicht gestützten Zweckes erhebt. Dass ihrem Begehr auf ungeprüfte…
…Antragstellungen bzw. die Einbringung von Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ratengesuche trotz erkennbarer Aussichtslosigkeit eine mutwillige Inanspruchnahme der Tätigkeit der Abgabenbehörde darstellten. Würden weiterhin aussichtslose Anträge auf Zahlungserleichterung bzw. Berufungen eingebracht werden, um die Abgabenentrichtung zu verzögern, habe der Bw. mit Verhängung einer Mutwillensstrafe zu…
…fristgerechter Antragstellung zurückzuweisen ist. Mit 11.1.2012 brachte die Berufungswerberin einen neuerlichen Antrag (Beih 1) ein worin unter dem Datum der Einreise "1.06.2005 und 21.02.2007" angeführt worden ist. Die Rubrik "Zuerkennung ab" wurde wiederum freigelassen. Dies lässt den Schluss zu…
…dass dem Antrag kein Grund gegenübergestellt worden sei, der die mutwillige Vorenthaltung der begehrten Unterlagen legalisieren könne. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 92 Abs.1 BAO sind Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen a) Rechte oder Pflichten begründen…
…294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276…
…zwei Anträge auf Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsstrafe zu den Buchungsmitteilungen Nr. 5 vom 26.1 2001 und Nr. 18 vom 4.12.2002 ein. Die Anträge wurden mit Bescheid vom 2. April 2004 als unzulässig zurückgewiesen, da eine diesbezügliche Antragstellung gesetzlich nicht vorgesehen sei…
…Die neuerliche Antragstellung noch dazu in diesem zeitlichen Naheverhältnis ist rein mutwillig. Der neuerliche Antrag wurde zu Recht als unzulässig zurückgewiesen. Aus Anlass der Berufung ist lediglich zur Begründung im zweitinstanzlichen Verfahren zu berichtigen, dass eine res iudicata vorliegt, über die Sache demnach bereits abgesprochen…
…zurückgezogen wird. Dies deshalb, da ein Abgabepflichtiger nur einmal über ein Guthaben verfügen kann und dem nachfolgenden Ansuchen schon deshalb der Vorrang zu geben ist, da nicht anzunehmen ist, dass ein Abgabepflichtiger trotz Vorliegens eines Rückzahlungsantrages mutwillig zahlreiche Überrechnungsanträge einbringt, obwohl er davon ausgeht, dass…
…die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 363 Euro verhängen. Gegen die Verhängung der verfahrensgegenständlichen Mutwillensstrafe wurde ein Rechtsmittelverfahren geführt, das mit abweisender Berufungsentscheidung zu RV/0689-W…
…Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs anläßlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (…
…Beantwortung der gegenständlichen Rechtsfrage scheint nicht derart offenkundig zu sein, dass für einen Zweifel im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes (EuGH 6.10.1982, 283/81, "C.I.L.F.I.T.") kein Raum bliebe. Die Fragen werden daher dem Gerichtshof mit dem Ersuchen um…