…oder mittelbar die Sache, die mit dem Betrag erworben werden soll, Gegenstand der Schenkung sein sollte. Wird Geld zur Anschaffung einer bestimmten Sache geschenkt, sei im Zweifel dieser Gegenstand als geschenkt anzusehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Frage des Gegenstandes bei Schenkungen…
…ausgeführt, dass der Geschenkgeber für die Anschaffung einer genau bezeichneten Sache den dafür erforderlichen Kaufpreis in Form von Geld zur Verfügung stellt (mittelbare Schenkung), so ist die Sache und nicht die Geldzuwendung als zugewendet anzusehen. Maßgeblich für die Annahme einer mittelbaren Schenkung ist dabei, dass…
…entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit dem Geldbetrag erworben werden solle, Gegenstand der Schenkung sein solle. Unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 23.9.1985, 85/15/0171, vertrat das Finanzamt dazu die Ansicht, dass eine Sache…
…Gegenstand der Schenkung sein sollte. Wird Geld zur Anschaffung einer bestimmten Sache geschenkt, ist im Zweifel dieser Gegenstand als geschenkt anzusehen (VwGH 1.9.1999, 98/16/0401 und 24.5.1991, 89/16/0068). Nach den Angaben der Parteien ist eine mittelbare Grundstücksschenkung gewollt…
…Gegenstand der Schenkung sein sollte. Wird Geld zur Anschaffung einer bestimmten Sache geschenkt, ist im Zweifel dieser Gegenstand als geschenkt anzusehen (VwGH 1.9.1999, 98/16/0401 und 24.5.1991, 89/16/0068). Nach den Angaben der Parteien ist eine mittelbare Grundstücksschenkung gewollt…
…ausgeführt, dass der Geschenkgeber für die Anschaffung einer genau bezeichneten Sache den dafür erforderlichen Kaufpreis in Form von Geld zur Verfügung stellt (mittelbare Schenkung), so ist die Sache und nicht die Geldzuwendung als zugewendet anzusehen. Maßgeblich für die Annahme einer mittelbaren Schenkung ist dabei, dass…
…Z 1 ErbStG der Schenkungssteuer unterliegenden Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache sei für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache…
…Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache ist für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache…
…worden sei. Bei der Berechnung der Schenkungssteuer sei im Falle einer Geldzuwendung zum Erwerb einer Sache für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit dem Betrag erworben werden soll, Gegenstand der Schenkung sein soll. Im…
…Gatten bestanden hätte, die Wohnung zu schenken, kann dem Sachverhalt nicht entnommen werden. Vom Vorliegen einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist folglich nicht auszugehen. Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen. Anrechnung Geld für Haushaltsführung 1,800.000,00 S Die Berufungswerberin stützt sich auf § 20…
…als mittelbare Liegenschaftsschenkung besteuert. Das bedeutet, dass die Schenkungssteuer nicht vom Kapitalbetrag sondern vom anteiligen (= im Ausmaß der dadurch bewirkten Finanzierung der Liegenschaft) dreifachen Einheitswert berechnet worden ist. Gegenstand einer nach § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG der Schenkungssteuer unterliegenden Schenkung ist diejenige Sache…
… 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG steuerbefreites Sparguthaben geschenkt worden, weshalb der Steuerbescheid ersatzlos aufzuheben sei. Die Annahme einer mittelbaren Schenkung dadurch, dass sich aufgrund der Entnahme und anschließenden Einlage am Kapitalkonto der Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner…
… 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG steuerbefreites Sparguthaben geschenkt worden, weshalb der Steuerbescheid ersatzlos aufzuheben sei. Die Annahme einer mittelbaren Schenkung dadurch, dass sich aufgrund der Entnahme und anschließenden Einlage am Kapitalkonto der Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner…
… 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG steuerbefreites Sparguthaben geschenkt worden, weshalb der Steuerbescheid ersatzlos aufzuheben sei. Die Annahme einer mittelbaren Schenkung dadurch, dass sich aufgrund der Entnahme und anschließenden Einlage am Kapitalkonto der Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner…
… 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG steuerbefreites Sparguthaben geschenkt worden, weshalb der Steuerbescheid ersatzlos aufzuheben sei. Die Annahme einer mittelbaren Schenkung dadurch, dass sich aufgrund der Entnahme und anschließenden Einlage am Kapitalkonto der Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner…
…sollte, wenn H die alleinige Verfügungsberechtigte und grundbücherliche Eigentümerin war. Zivilrechtlich ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24.5.1991, 89/16/0068). In Fällen der Unklarheit, was Gegenstand der Schenkung gewesen ist, ist…
…sollte, wenn H die alleinige Verfügungsberechtigte und grundbücherliche Eigentümerin war. Zivilrechtlich ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24.5.1991, 89/16/0068). In Fällen der Unklarheit, was Gegenstand der Schenkung gewesen ist, ist…
…Hingabe eines Geldbetrages zum Erwerb einer Sache für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend sein würde, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit dem Betrag erworben werden solle, Gegenstand der Schenkung sein solle. Werde Geld zur Anschaffung einer bestimmten Sache geschenkt…
…gemäß § 12 BewG zu Teilwerten zu erfolgen hat und diese Bewertung bei der Ermittlung des gemeinen Wertes der HVG dieser hinzuzurechnen ist. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Der Gegenstand einer Schenkung richtet sich danach…
…in Erfüllung einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung zu leisten, so handelt er nicht freigebig (vgl. Fellner, wie oben, § 3, RZ 12 und die dort zitierten höchstgerichtlichen Erkenntnisse). Seitens der Abgabenbehörde I. Instanz werden abwechselnd die Begriffe "Schenkung" und "freigebige Zuwendung" für den zu beurteilenden Sachverhalt verwendet…