Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Josef Fasching und Mag. Rudolf Grafl als weitere Mitglieder des Senates in…
…entwickelt hat, ist in Hinblick auf die Generalprävention, also das Ziel, mit solchen Bestrafungen weitere potentielle Täter von solchen Tathandlungen abzuhalten, eine noch mildere Bestrafung nicht zu rechtfertigen. Dass man durch eine Bestrafung in eine prekäre persönliche Situation bis hin zum Freiheitsentzug geraten kann, bleibt…
…auch der Verbandsgeldbuße standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, da ansonsten, in der bekannter Weise verkürzungsanfälligen Branche des Transportgewerbes der generalpräventive Strafzweck, andere potentielle Täter vom Finanzvergehen abzuhalten, nicht mehr gegeben wäre. Auch die dem belangten Verband betreffende Kostenentscheidung gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit…
…So erfordert die nicht mehr nur durchschnittliche Dimension des Fehlverhaltens eine angemessene Bestrafung, um andere, potentielle Täter in der Situation des Beschuldigten von derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Insbesondere ist offenkundig, dass im Bereich des Zigarettenschmuggels auf Grund der offeneren Grenzen erschwerte Erfassung und damit eine geringeren…
…in Hinkunft von finanzstrafrechtlich relevanten Taten abzuhalten, darf dabei auch der generalpräventive Strafzweck der Norm, welcher darin liegt, auch anderen potentielle Täter von einer deliktischen Verhaltensweise abzuschrecken bei der Strafbemessung nicht übersehen werden. Die Kostenentscheidung beruht auf der angezogenen Gesetzesstelle. Es war daher spruchgemäß zu…
…ziehende Verfehlungen schon deshalb mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, als andere potentielle Täter bzw. Verantwortliche in vergleichbaren Lebenssituationen von der Begehung gleichgelagerter Finanzvergehen abgehalten werden sollen. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Höhe der zu verhängenden Verbandsgeldbuße die Bestimmungen des § 5 VbVG iVm 28a Abs…
…Selbstbemessungsabgaben (zum Fälligkeitszeitpunkt) als in ihrer Gesamtheit durchaus budgetäre Wirkungen nach sich ziehende Verfehlungen schon deshalb mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, um andere potentielle Täter bzw. Verantwortliche in vergleichbaren Lebenssituationen von der Begehung gleichgelagerter Finanzvergehen abzuhalten (zu präventiven Strafüberlegungen überhaupt vgl. VwGH vom 28…
…Mehr- bzw. Vielzahl der erwiesenen deliktischen Angriffe. Wenngleich schon angesichts des Umfanges der wohl über den Strafausspruch noch längere Zeit andauernden (nicht strafrechtlichen) Auswirkungen der Taten (umfangreiche, die Beschuldigte noch mehrere Jahre erheblich belastende Abgabennachzahlungen) und der im Strafverfahren gezeigten Schuld- bzw. Unrechtseinsicht der bei…
…Eine noch weitere Absenkung der Geldstrafe verbietet sich auch unter dem generalpräventiven Aspekt, also dem Zweck der Bestrafung, potentielle weitere Täter von der Begehung solcher Finanzvergehen abzuschrecken. Denn wie schon ausgeführt, hat sich die abgabenunredliche Einbringung von Zigaretten aus Ländern mit niedrigem Preisniveau solcher Waren…
…Mensch in der Lage des Täters hätte diesbezügliche Überlegungen angestellt und nicht die Einnahmen ohne weiteres für sich verbraucht. Die bereits vom Landesgericht für Strafsachen beim Beschuldigten festgestellte auffallende Sorglosigkeit in finanziellen Belangen, die auf Grund der Nichteinhaltung von Zahlungsterminen zu mehreren Exekutionen geführt hat…
…einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs.3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz…
…FinStrG werden Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a leg.cit. mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht zeitgerecht entrichteten Beträge geahndet. Hat der Täter wie im gegenständlichen Fall durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben Art begangen, ist gemäß § 21 Abs.1 und…
…an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG sind bezüglich des Zeitraumes Oktober 2002 Lohnsteuern in Höhe von € 326,42, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 219,19 und Zuschläge zu diesen in Höhe von…
…im Rahmen der Beweiswürdigung zu erschließen ist, dass der Abgabepflichtige bzw. der potentielle Selbstanzeiger überhaupt eine Selbstanzeige erstatten wollte - beispielsweise indem im Zusammenhang mit dem Beginn einer Betriebsprüfung nach der Anmeldung des Prüfers, einer erfolgten Rechtsbelehrung des Steuerberaters, vom Abgabepflichtigen ein finanzstrafrechtlich bedeutsamer Sachverhalt auf…
…Zusätzlich kann gemäß § 33 Abs.5 FinStrG iVm § 15 Abs.3 FinStrG auch auf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten erkannt werden. Hat der Täter wie im gegenständlichen Fall durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben und auch verschiedener Art begangen, ist gemäß § 21 Abs…
…Dabei ist gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine solche Tat dann versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (beispielsweise indem er Steuererklärungen eingereicht hat, in welcher ein Teil des Umsatzes verheimlicht worden wäre). Ebenfalls eine…
…und sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 21 Abs. 1, 1. Satz und 2 FinStrG ist, wenn jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen hat und über diese…
genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs.3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen…
…€ 10.000,00 bis € 12.000,00, lebt von seiner Ehegattin getrennt und hat keine Sorgepflichten. Bei der Strafbemessung stehen dem erschwerenden Umstand eines deliktischen Handelns über mehrere Jahre hinweg als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die (in ihrer Gesamtheit geringfügige) Mitwirkung des…
…Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der Umstand, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe offensichtlich…