Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Josef Fasching und Mag. Rudolf Grafl als weitere Mitglieder des Senates in…
…entwickelt hat, ist in Hinblick auf die Generalprävention, also das Ziel, mit solchen Bestrafungen weitere potentielle Täter von solchen Tathandlungen abzuhalten, eine noch mildere Bestrafung nicht zu rechtfertigen. Dass man durch eine Bestrafung in eine prekäre persönliche Situation bis hin zum Freiheitsentzug geraten kann, bleibt…
…bestehe. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie der Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…befänden. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie der Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…befänden. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie der Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…angemessen. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie die Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täterinnen in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheint es daher erforderlich, die Strafe im gegenständlichen Ausmaß…
…der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täter in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheint es daher erforderlich, die Strafe im gegenständlichen Ausmaß…
…Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheint es daher erforderlich, die Strafe im gegenständlichen Ausmaß…
…Abhalten des Beschuldigten von weiteren Verwaltungsübertretungen) und generalpräventiven Gründen (Abhalten potentieller Nachahmungstäter) nicht möglich. Bei der Strafbemessung ist nämlich auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte…
…nicht doppelt oder mehrfach für ein und dasselbe Delikt bestraft worden, weshalb die Geldstrafe aus diesen Gründen nicht herabzusetzen ist. Der Grad des Verschuldens verringert sich nicht dadurch, dass potentielle Täter Straftaten mangels Gelegenheit nicht begehen. Die Geldstrafe ist daher nicht herabzusetzen, weil die Bf…
…nicht doppelt oder mehrfach für ein und dasselbe Delikt bestraft worden, weshalb die Geldstrafen aus diesen Gründen nicht herabzusetzen sind. Der Grad des Verschuldens verringert sich nicht dadurch, dass potentielle Täter Straftaten mangels Gelegenheit nicht begehen. Die Geldstrafen sind daher nicht herabzusetzen, weil die Bf…
…behördlichen bzw. gerichtlichen) Ermessensentscheidung entsprechend zu berücksichtigenden Kriterien hinaus sind – sowohl für die Geld- als auch für die Ersatzfreiheitstrafe – auch die zukünftige Taten nach Möglichkeit verhindernde Aspekte der sich einerseits an den Täter und andererseits an andere potentielle Täter richtenden Prävention zu berücksichtigen (vgl. etwa…
…auch der Verbandsgeldbuße standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, da ansonsten, in der bekannter Weise verkürzungsanfälligen Branche des Transportgewerbes der generalpräventive Strafzweck, andere potentielle Täter vom Finanzvergehen abzuhalten, nicht mehr gegeben wäre. Auch die dem belangten Verband betreffende Kostenentscheidung gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit…
…So erfordert die nicht mehr nur durchschnittliche Dimension des Fehlverhaltens eine angemessene Bestrafung, um andere, potentielle Täter in der Situation des Beschuldigten von derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Insbesondere ist offenkundig, dass im Bereich des Zigarettenschmuggels auf Grund der offeneren Grenzen erschwerte Erfassung und damit eine geringeren…
…in Hinkunft von finanzstrafrechtlich relevanten Taten abzuhalten, darf dabei auch der generalpräventive Strafzweck der Norm, welcher darin liegt, auch anderen potentielle Täter von einer deliktischen Verhaltensweise abzuschrecken bei der Strafbemessung nicht übersehen werden. Die Kostenentscheidung beruht auf der angezogenen Gesetzesstelle. Es war daher spruchgemäß zu…
…ziehende Verfehlungen schon deshalb mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, als andere potentielle Täter bzw. Verantwortliche in vergleichbaren Lebenssituationen von der Begehung gleichgelagerter Finanzvergehen abgehalten werden sollen. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Höhe der zu verhängenden Verbandsgeldbuße die Bestimmungen des § 5 VbVG iVm 28a Abs…
…Selbstbemessungsabgaben (zum Fälligkeitszeitpunkt) als in ihrer Gesamtheit durchaus budgetäre Wirkungen nach sich ziehende Verfehlungen schon deshalb mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, um andere potentielle Täter bzw. Verantwortliche in vergleichbaren Lebenssituationen von der Begehung gleichgelagerter Finanzvergehen abzuhalten (zu präventiven Strafüberlegungen überhaupt vgl. VwGH vom 28…
…Mehr- bzw. Vielzahl der erwiesenen deliktischen Angriffe. Wenngleich schon angesichts des Umfanges der wohl über den Strafausspruch noch längere Zeit andauernden (nicht strafrechtlichen) Auswirkungen der Taten (umfangreiche, die Beschuldigte noch mehrere Jahre erheblich belastende Abgabennachzahlungen) und der im Strafverfahren gezeigten Schuld- bzw. Unrechtseinsicht der bei…
…die Rede sein. Dazu kommt auch die Beachtung des spezial- und generalpräventiven Aspekts, also der Strafzweck, den Täter selbst, aber auch potentielle weitere Täter von der Begehung eines solchen Finanzvergehens abzuschrecken. Man könnte z.B. dann mit einer Verwarnung das Auslangen finden, wenn bei der…