…die Zurücklegung der Strecke St. A. - Pb. verursachten Aufwendungen ist abzuweisen, weil im Falle des Vorliegens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum der Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend ist (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Dass zwischen der in St. A. gelegenen Wohnung und der Arbeitsstätte…
…93/16/0138, festgestellt, dass im Falle des Vorliegens mehrerer Wohnsitze der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einer verheirateten Person regelmäßig am Orte des Aufenthaltes der Familie zu finden sein wird (vgl dazu zB VwGH 30.1.1990, 89/14/0054; 15.3.1989, 88/16…
…Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Maßgebend für die Zuständigkeit sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung (25. August 2005). Der Bw. ist beim AB beschäftigt und unterhält neben seinem Wohnsitz in X, einen weiteren Wohnsitz in Oberösterreich…
… UFS 5.2.2008, RV/2086-W/07) die Auffassung, dass bei Bestehen mehrerer Wohnsitze für das Pendlerpauschale auf jenen Wohnsitz abzustellen ist, von dem im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Fahrten zur Arbeitsstätte angetreten worden sind bzw. wohin von der Arbeitsstätte zurückgekehrt worden ist (in diesem…
…stellen. Eine aufrechte Ehe - die im gegenständlichen Fall unbestritten vorliegt - spricht grundsätzlich gegen eine dauernde getrennte Lebensführung (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161 bis 0164). Es bewirken auch mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz keine dauernde Trennung (vgl. Doralt, EStG6…
…nach den Meldedaten des zentralen Melderegisters im strittigen Jahr sowohl einen Wohnsitz in L als auch in S. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze (zB Garconniere zum Schlafen am Arbeitsort) kommt es auf die Fahrt- bzw. Wegstrecke zwischen nächstgelegenem Wohnsitz und Arbeitsort an (VwGH 19.9.1995…
…aus einer doppelten Haushaltsführung werden seit August 1997 geltend gemacht. In den Vorjahren wurde zur auswärtigen Berufsausübung stets ausgeführt, dass der Wohnsitz in W beibehalten worden sei, da die lediglich vorübergehende Dauer des Dienstverhältnisses gewiss war. Der Turnus wird von der Bw in verschiedenen Krankenhäusern…
…Dienstort S und L jeweils eine Wohnung inne. Bei mehreren Wohnsitzen ist für das Pendlerpauschale die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). 3. Vorstellungsgespräch in W am 29.2.2000 Zu prüfen ist, ob die Fahrtkosten (400 km à…
…100). Im Fall des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist nach den LStR 2002, Rz 259 unter Verweis auf die geltende Rechtsprechung des VwGH, E 19.9.1995, 91/14/0227, 1996, 188 die Entfernung von der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgeblich. Der Wortlaut des Gesetzes spricht…
…wird, der Verstorbene hatte tatsächlich seinen Wohnsitz und seinen gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, dann übersieht dieses Vorbringen, dass der Erblasser durchaus mehrere Wohnsitze haben konnte. Der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung bzw. als…
…Kinder ohne jeden Zweifel vorliegen, hat der unabhängige Finanzsenat nur zu klären, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw befindet. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse haben. Unter persönlichen Beziehungen sind dabei…
…an die Stelle des als Familienwohnsitz bezeichneten Wohnsitzes bei Steuerpflichtigen, die trotz Ehe- oder Lebenspartner keinen gemeinsamen Familienwohnsitz haben oder allein stehend sind, der Begriff des ständigen Wohnsitzes oder des Heimatwohnsitzes. Denn eine Person kann zwar mehrere Wohnsitze aber nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen haben…
…EStG (Wohnsitz, gewöhnl. Aufenthalt). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das so genannte Welteinkommen, allerdings werden durch zwischenstaatl. Maßnahmen (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung d.h. DBA) Grenzen gezogen. Der Steuerpflichtige kann auch mehrere Wohnsitze haben, die DBA knüpfen diesfalls an den qualifizierten Wohnsitzbegriff "Mittelpunkt…
…Jahre stehen in diesem Sachverhalt bisher nicht zur Diskussion a. Mehrere Wohnsitze in Stuttgart, Ulm, Berlin, Hamburg b. Eltern, Schwester, Neffe/Nichte, Großvater, Tante/Onkel c. Nein, im Wohn-/Geschäftsgebäude meines Vaters sind mehrere Wohnungen. In 2005 hielt ich mich mehr als sechs Monate im…
…Grubmann, KFG, 3. Auflage, Seite 122, 1987). Bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt es nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse (VwGH 16.5.1974, 946/73). Dies trifft im Normalfall für den Familienwohnsitz zu (Grubmann, aaO, S. 487…
…hat, in China einen weiteren Wohnsitz begründet hat und polizeilich gemeldet war, steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes nicht entgegen, weil ein Mensch gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben kann; ebenso schließt eine berufliche Tätigkeit im Ausland einen Wohnsitz im Inland nicht aus (VwGH 3.7.2003…
…siehe Grubmann, KFG, 3. Auflage, Seite 122, 1987). Bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt es nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse (VwGH 16.5.1974, 946/73). Dies trifft im Normalfall für den Familienwohnsitz zu (Grubmann, aaO, S…
…denkbar. Nach Ansicht des Bw. würde dies aber aus Kostengründen nicht möglich sein. Der Mittelpunkt der Lebesinteressen würde jedenfalls in J liegen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könne eine Person zwar mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse. Unter persönlichen Beziehungen seien…
…von Wien befinden, sodass die tägliche Rückkehr zu diesem Familienwohnsitz zumutbar ist. Ein "Familienwohnsitz" ist ein Wohnsitz im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO. Hat eine Person mehrere Wohnsitze im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO, ist der Familienwohnsitz der Wohnsitz im Sinne des § 26…
…einfachen Fahrtstrecke bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Für die Beurteilung des Arbeitsweges bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze, wie im Fall des Bw., ist, ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH v. 19.9. 1995…