…die Zurücklegung der Strecke St. A. - Pb. verursachten Aufwendungen ist abzuweisen, weil im Falle des Vorliegens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum der Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend ist (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Dass zwischen der in St. A. gelegenen Wohnung und der Arbeitsstätte…
…93/16/0138, festgestellt, dass im Falle des Vorliegens mehrerer Wohnsitze der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einer verheirateten Person regelmäßig am Orte des Aufenthaltes der Familie zu finden sein wird (vgl dazu zB VwGH 30.1.1990, 89/14/0054; 15.3.1989, 88/16…
…Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Maßgebend für die Zuständigkeit sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung (25. August 2005). Der Bw. ist beim AB beschäftigt und unterhält neben seinem Wohnsitz in X, einen weiteren Wohnsitz in Oberösterreich…
… UFS 5.2.2008, RV/2086-W/07) die Auffassung, dass bei Bestehen mehrerer Wohnsitze für das Pendlerpauschale auf jenen Wohnsitz abzustellen ist, von dem im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Fahrten zur Arbeitsstätte angetreten worden sind bzw. wohin von der Arbeitsstätte zurückgekehrt worden ist (in diesem…
…stellen. Eine aufrechte Ehe - die im gegenständlichen Fall unbestritten vorliegt - spricht grundsätzlich gegen eine dauernde getrennte Lebensführung (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161 bis 0164). Es bewirken auch mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz keine dauernde Trennung (vgl. Doralt, EStG6…
…nach den Meldedaten des zentralen Melderegisters im strittigen Jahr sowohl einen Wohnsitz in L als auch in S. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze (zB Garconniere zum Schlafen am Arbeitsort) kommt es auf die Fahrt- bzw. Wegstrecke zwischen nächstgelegenem Wohnsitz und Arbeitsort an (VwGH 19.9.1995…
…aus einer doppelten Haushaltsführung werden seit August 1997 geltend gemacht. In den Vorjahren wurde zur auswärtigen Berufsausübung stets ausgeführt, dass der Wohnsitz in W beibehalten worden sei, da die lediglich vorübergehende Dauer des Dienstverhältnisses gewiss war. Der Turnus wird von der Bw in verschiedenen Krankenhäusern…
…Dienstort S und L jeweils eine Wohnung inne. Bei mehreren Wohnsitzen ist für das Pendlerpauschale die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). 3. Vorstellungsgespräch in W am 29.2.2000 Zu prüfen ist, ob die Fahrtkosten (400 km à…
…100). Im Fall des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist nach den LStR 2002, Rz 259 unter Verweis auf die geltende Rechtsprechung des VwGH, E 19.9.1995, 91/14/0227, 1996, 188 die Entfernung von der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgeblich. Der Wortlaut des Gesetzes spricht…
…insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Da ein Mensch mehrere Wohnungen innehaben kann, sind gleichzeitig auch mehrere Wohnsitze möglich (vgl. VwGH 3.7.2003, 99/15/0104, mit weiteren Nachweisen). Es ist nicht…
…schließen einen Wohnsitz im Inland nicht aus (VwGH 11.12.1990, 90/14/0183). Die Wohnung muss auch nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden, man kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben (VwGH 3. 7. 2003, 99/15/0104). Sachverhaltsbezogen ist zur Frage des Wohnsitzes des Beschwerdeführers…
…Wie bereits oben ausführlich dargestellt, sind nach der st Rsp Verwandtenbesuche und Urlaube in Österreich unschädlich. Selbst wenn man im Beschwerdefall davon ausginge, dass die Bf im Streitjahr mehrere Wohnsitze (1 in den USA, 1 in Kärnten und 1 in Wien?) begründet hätte und man…
…4, dass eine Person mehrere Wohnsitze haben könne. Sei dies der Fall, so müsse festgestellt werden, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liege - dieser Staat gelte dann als Ansässigkeitsstaat im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Die Beschwerdeführerin habe Wohnsitze in Deutschland und Österreich. Der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen liege…
…wird, der Verstorbene hatte tatsächlich seinen Wohnsitz und seinen gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, dann übersieht dieses Vorbringen, dass der Erblasser durchaus mehrere Wohnsitze haben konnte. Der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung bzw. als…
…Kinder ohne jeden Zweifel vorliegen, hat der unabhängige Finanzsenat nur zu klären, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw befindet. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse haben. Unter persönlichen Beziehungen sind dabei…
…für sich allein noch nicht, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht besteht (zB BFG 22.9.2015, RV/7102443/2013). Auch in aufrechter Ehe ist die Beibehaltung (oder Gründung) mehrerer Wohnsitze keineswegs außergewöhnlich, ebenso die Aufteilung der Kosten in der Weise, dass jeder der Partner für…
…begründet, wo der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen liegt. Trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, ist jener als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht. Nun hat die Beschwerdeführerin zwar dargetan, in…
…an die Stelle des als Familienwohnsitz bezeichneten Wohnsitzes bei Steuerpflichtigen, die trotz Ehe- oder Lebenspartner keinen gemeinsamen Familienwohnsitz haben oder allein stehend sind, der Begriff des ständigen Wohnsitzes oder des Heimatwohnsitzes. Denn eine Person kann zwar mehrere Wohnsitze aber nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen haben…
…EStG (Wohnsitz, gewöhnl. Aufenthalt). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das so genannte Welteinkommen, allerdings werden durch zwischenstaatl. Maßnahmen (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung d.h. DBA) Grenzen gezogen. Der Steuerpflichtige kann auch mehrere Wohnsitze haben, die DBA knüpfen diesfalls an den qualifizierten Wohnsitzbegriff "Mittelpunkt…
…niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitz zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat. Gemäß § 1…