…der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen gewesen sei, da die Bw im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem Ehepartner gelebt habe. Die Bw beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass ihr Ehegatte am 15…
…mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt. Laut Behördenanfrage aus dem Zentralen Melderegister vom 12. November 2009 war der Exgatte der Bw vom 18. Juni 2003 bis 13…
…ein Alleinerzieherabsetzbetrag von 5.000 S (364 Euro) jährlich zu. Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Gemäß § 106 Abs. 3 EStG 1988 idF BGBl…
…Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser beträgt jährlich ohne Kind Euro 364,00 und bei einem Kind Euro 494,00. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag ist, dass…
…dass gemäß § 106 a EStG 1988 unter der Voraussetzung, dass für ein Kind einer unterhaltsverpflichteten Person für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, dieser der Kinderfreibetrag in Höhe von € 132,- zusteht ebenso wie der Person, die für dieses Kind Familienbeihilfe bezieht…
…dieser im Kalenderjahr das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Der ursprüngliche Bescheid vom 16. Oktober 2008 sprach über den Antrag der Bw vom 6. Oktober 2008 auf Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Dem Berufungswerber (Bw.), einem polnischen Staatsbürger, wurde mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 10. September 2007 der Alleinerzieherabsetzbetrag mit der Begründung nicht gewährt, da der Bw. im Kalenderjahr nicht mehr als sechs Monate für…
…jährlich. Ein Kind im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist eine Person, für die einem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe) Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit a EStG 1988 zusteht (§ 106 Abs…
…Unabhängigen Finanzsenates kein Zweifel bestehen, dass die unbeschränkte Steuerpflicht des Partners nicht nur im Fall einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinn des § 106 Abs.3 EStG 1988 mehr als sechs Monate dauern muss, um den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag zu vermitteln, sondern selbstverständlich auch im Fall…
…worden. Der Aufschub dürfe das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten, es sei jedoch nicht vorgesehen, dass er generell nicht mehr als sechs Monate betragen solle. Es gehe darum, die Verbüßung zweier Finanzstrafen zu harmonisieren und ergäbe sich daher der Antrag auf Aufschub bis 15. März…
…wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Gemäß Rz 779 LStR stellt das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines de beiden (Ehe)Partner oder dessen polizeiliche…
…In der (gesonderten) Begründung wurde ausgeführt, dass der Bw. im Jahr 2002 mehr als sechs Monate von seiner Gattin getrennt gelebt habe. Diese Tatsachenfeststellung ergebe sich aus dem dem Finanzamt vorliegenden Scheidungsurteil. Der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe daher nicht zu. Mit Schreiben vom 18.7.2005 beantragte…
…in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, nur dann zu, wenn diese Partnerschaft im Kalenderjahr länger als sechs Monate besteht und einer der Partner für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht. Da diese Vorausssetzungen bei Ihnen nicht gegeben sind, kann der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt…
…den Alleinerzieherabsetzbetrag zu berücksichtigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juni 2007 wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung, der Alleinerzieherabsetzbetrag stehe nur bei einem Anspruch auf Familienbeihilfe für mehr als sechs Monate zu, ab. Mit Schriftsatz vom 11. Juli 2007 (eingelangt beim Finanzamt am 13…
…von € 197.494,14 am 16. Februar 2011) und damit erst mit einer Verspätung von sechs Monaten nachgekommen ist. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Verspätungszuschläge bei mehr als sechs Monaten Verspätung durchwegs das gesetzliche Höchstausmaß von 10 Prozent erreichen (vgl. UFS 18.5.2004…
…669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 220 Euro jährlich. Als Alleinverdienende werden unter anderem Steuerpflichtige definiert, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Voraussetzung…
…106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist…
…den zweiten Satz des § 26 Abs. 2 BAO jedenfalls bei einem Zeitraum von mehr als sechs Monaten vorliegt, setzt somit nicht einmal einen mehr als sechs Monate dauernden Aufenthalt voraus. Vielmehr kann ein gewöhnlicher Aufenthalt auch bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer vorliegen, sofern nur der Aufenthalt…
…Verspätung über ein Dritteljahr. Unter der Annahme, dass Verspätungszuschläge bei mehr als sechs Monaten Verspätung durchwegs das gesetzliche Höchstausmaß erreichen, bewegt sich die Festsetzung im Ausmaß von 6% im Verhältnis zur eingetretenen Verspätung (132 Tage zu 183 Tagen ergebe 7,2%). Daher konnte keine fehlerhafte…
…EStG 1988 steht einem Alleinverdiener ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…