…der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen gewesen sei, da die Bw im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem Ehepartner gelebt habe. Die Bw beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass ihr Ehegatte am 15…
…nicht gewährt. In der Begründung des Bescheides wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass sie im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt habe. Dagegen erhob die Bf. die Berufung (nach der nunmehr geltenden Rechtslage Beschwerde genannt) mit der Begründung, dass…
…mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt. Laut Behördenanfrage aus dem Zentralen Melderegister vom 12. November 2009 war der Exgatte der Bw vom 18. Juni 2003 bis 13…
…ein Alleinerzieherabsetzbetrag von 5.000 S (364 Euro) jährlich zu. Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Gemäß § 106 Abs. 3 EStG 1988 idF BGBl…
…Abs 4 Z 2 EStG 1988 und in der Folge die erhöhten Sonderausgaben zu. Den Daten des Zentralen Melderegisters zufolge lebte die Beschwerdeführerin im Jahr 2018 mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit ihrem Lebensgefährten ***M*** an der Adresse ***Adresse1*** (ab 30.5.2018…
…Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser beträgt jährlich ohne Kind Euro 364,00 und bei einem Kind Euro 494,00. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag ist, dass…
…Beschwerdeführerin (im Folgenden Bf.), der beantragte Alleinerzieherabsetzbetrag nicht gewährt. Das Finanzamt begründete dies damit, dass sie im gegenständlichen Jahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe‑)Partner gelebt habe. Dagegen erhob die Bf. Beschwerde, mit der Begründung, dass ihr nunmehr geschiedener Ehepartner…
…2022 beträgt dieser Betrag für 2023 61,80 €). Eine alleinerziehende Person ist demnach eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner bzw. einer (Ehe)Partnerin lebt. (Jakom 2020, …
…dass gemäß § 106 a EStG 1988 unter der Voraussetzung, dass für ein Kind einer unterhaltsverpflichteten Person für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, dieser der Kinderfreibetrag in Höhe von € 132,- zusteht ebenso wie der Person, die für dieses Kind Familienbeihilfe bezieht…
…dieser im Kalenderjahr das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Der ursprüngliche Bescheid vom 16. Oktober 2008 sprach über den Antrag der Bw vom 6. Oktober 2008 auf Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse…
…oder der Ehepartner mindestens sieben Monate den Kinderabsetzbetrag (Auszahlung mit Familienbeihilfe) bezogen habe. Der Kinderfreibetrag für das Kind mit der Sozialversicherungsnummer /mit dem Geburtsdatum ***3*** könne nicht berücksichtigt werden, da für dieses Kind im Kalenderjahr für nicht mehr als sechs Monate der Kinderabsetzbetrag zugestanden habe…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Dem Berufungswerber (Bw.), einem polnischen Staatsbürger, wurde mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 10. September 2007 der Alleinerzieherabsetzbetrag mit der Begründung nicht gewährt, da der Bw. im Kalenderjahr nicht mehr als sechs Monate für…
…jährlich. Ein Kind im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist eine Person, für die einem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe) Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit a EStG 1988 zusteht (§ 106 Abs…
… - 300 Euro jährlich pro Steuerpflichtigem, wenn er für dasselbe Kind von zwei (Ehe-) Partnern, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einem gemeinsamen Haushalt leben, geltend gemacht wird, - 300 Euro jährlich pro Steuerpflichtigem, wenn einem anderen nicht im selben Haushalt lebenden Steuerpflichtigen für dasselbe…
…Unabhängigen Finanzsenates kein Zweifel bestehen, dass die unbeschränkte Steuerpflicht des Partners nicht nur im Fall einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinn des § 106 Abs.3 EStG 1988 mehr als sechs Monate dauern muss, um den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag zu vermitteln, sondern selbstverständlich auch im Fall…
…die Beschwerdeführerin neben Sonderausgaben die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages mit der Begründung, dass die Beschwerdeführerin im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt habe. Dadurch, dass der Alleinerzieherabsetzbetrag bereits durch ihren Arbeitgeber im…
…worden. Der Aufschub dürfe das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten, es sei jedoch nicht vorgesehen, dass er generell nicht mehr als sechs Monate betragen solle. Es gehe darum, die Verbüßung zweier Finanzstrafen zu harmonisieren und ergäbe sich daher der Antrag auf Aufschub bis 15. März…
…Hemmung des sechsmonatigen Fristenlaufes zur Folge (VwGH 5.7.1983, 82/14/0178). Bringt man im gegenständlichen Fall die Auslandsaufenthalte (22 Tage) in Abzug, so verbleiben im Zeitraum 24.2. bis 3.10.2014 (= 222 Tage) 200 Tage und somit mehr als sechs Monate…
…von weniger als sechs Monaten vor. Somit wäre auch nach § 26 Abs. 2 BAO die unbeschränkte Steuerpflicht begründet. In der Stellungnahme vom 4. April 2018 teilte die belangte Behörde mit, aufgrund der nachgereichten Unterlagen erscheine es glaubwürdig, dass sich die Beschwerdeführerin mehr als 183 Tage…
…wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Gemäß Rz 779 LStR stellt das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines de beiden (Ehe)Partner oder dessen polizeiliche…