…2003, 2000/16/0326). Laut VwGH lasse das NeuFöG in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472). In …
…Vorhinein vorgelegten ordnungsgemäßen Erklärung werden die jeweils geltend gemachten Abgaben und Gebühren von der betr. Behörde auch von vorneherein nicht erhoben. Die nachträgliche Sanierung einer dieser materiell-rechtlichen Voraussetzungen, die schon im Vorhinein vorliegen müssen, kommt diesfalls nicht in Betracht. Im Gegenstandsfall steht zweifelsfrei fest…
…nichts die nachträglich beigebrachte Vollmachtsurkunde, worin die Betriebsinhaberin dem Ehegatten umfassende Vollmacht erteilt. Fehlt es daher aufgrund all dieser Umstände an der als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierenden Vorlage eines ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Vordruckes NeuFö 1 durch den Betriebsinhaber, dann war die Gewährung der…
…durch den Betriebsinhaber" vor, da als solcher nur der Alleingesellschafter D zu qualifizieren ist. Fehlt es daher aufgrund dieser Umstände an der als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierenden Vorlage eines ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Vordruckes NeuFö 1 durch den Betriebsinhaber, dann war die Gewährung der…
…2000 nicht vorgelegen, da der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck NeuFö 1 nicht bereits zu diesem Zeitpunkt dem Finanzamt vorgelegt war. Die Vorlage dieses Vordruckes beim zuständigen Finanzamt wäre jedoch materiell-rechtliche Voraussetzung für den Verzicht auf die Erhebung der Gesellschaftsteuer gewesen (vgl. VwGH 26. 4…
…2000 nicht vorgelegen, da der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck NeuFö 1 nicht bereits zu diesem Zeitpunkt dem Finanzamt vorgelegt war. Die Vorlage dieses Vordruckes beim zuständigen Finanzamt wäre jedoch materiell-rechtliche Voraussetzung für den Verzicht auf die Erhebung der Gesellschaftsteuer gewesen (vgl. VwGH 26. 4…
…unbeachtlich ist. Entscheidend ist nämlich einzig und allein, dass durch die fehlende Aufzeichnung der UID des Abnehmers unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes der buchmäßige Nachweis nicht erbracht ist und damit eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der im Art. 6 Abs. 1 in…
…oder Gebühren) nach erfolgter Festsetzung kommt demgegenüber nicht in Betracht und ist nicht möglich. Fehlt es daher wie im Berufungsfall überhaupt an der Beanspruchung der betreffenden Begünstigung, dann ist damit auch das als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernis nach § 4 Abs. 1 NeuFöG insofern…
…f.). Anderenfalls, wie im vorliegenden Fall, müsse der Unternehmer mit Umsatzsteuernachforderungen rechnen. Darüber hinaus mangle es auch am Buchnachweis: Dieser sei eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Könne der Unternehmer den Buchnachweis nicht erbringen, gehe die Steuerfreiheit verloren (Scheiner/Kolacny/Caganek…
…in Anspruch genommen wird. Mit Unterfertigung des Vordruckes wurde gleichzeitig auch die "Richtigkeit und Vollständigkeit" der Angaben bestätigt. Fehlt es wie im Berufungsfall überhaupt an der Beanspruchung der betreffenden Begünstigung, dann ist damit auch das als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernis nach § 4 Abs…
… 7 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 vorliegen, da die nötige materiell-rechtliche Voraussetzung des Ausfuhrnachweises nicht erbracht werden kann. Der Ausfuhrnachweis kann nur von demjenigen erbracht werden, der die Ware auch tatsächlich ausgeführt hat. Es handelt sich bei den in Frage stehenden Geschäftsfällen somit…
…hinsichtlich anderweitiger Abgaben oder Gebühren) nach erfolgter Festsetzung kommt demgegenüber nicht in Betracht und ist nicht möglich. Fehlt es daher überhaupt an der Beanspruchung der betreffenden Begünstigung, dann ist damit auch das als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernis nach § 4 Abs. 1 NeuFöG insofern…
…und Gebühren von der Behörde auch von vorneherein nicht erhoben. Fehlt es daher wie im Berufungsfall überhaupt am zutreffenden Formblatt sowie an der Beanspruchung der betreffenden Begünstigung, dann ist damit auch das als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernis nach § 4 Abs. 1 NEUFÖG insofern…
…dh geltend gemachten - Abgaben und Gebühren von der Behörde auch von vorneherein nicht erhoben. Fehlt es daher wie im Berufungsfall überhaupt an der Beanspruchung der betreffenden Begünstigung, dann ist damit auch das als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernis nach § 4 Abs. 1 NEUFÖG insofern…
…und andererseits überhaupt an der Beanspruchung der betreffenden Begünstigung, dann ist aus diesen Gründen die begehrte Grunderwerbsteuer-Befreiung jedenfalls zu versagen, da somit mehrere als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernisse, die im Nachhinein nicht mehr saniert werden können, nicht erfüllt wurden. In Anbetracht obiger…
…eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten. Intention des NeuFöG ist die Gewährung von Erleichterungen für Neugründungen und Betriebsübertragungen im Sinne dieses Bundesgesetzes, etwa in Form von Steuerbefreiungen. Diese Steuerbefreiungen haben jedoch die Vorlage eines Vordruckes im Sinne des § 4 NeuFöG zur Voraussetzung. Im…
…dass nach der o.a. höchstgerichtlichen Rechtsprechung die fristgerechte Vorlage des Vordrucks als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung zu sehen ist. Das Schicksal der vorliegenden Berufung ist somit alleine deshalb entschieden, weil die begehrte Begünstigung schon wegen Fristversäumnis nicht in Betracht kam…
…unabhängig davon, ob ein bestehender Betrieb übertragen wurde und ob allenfalls die Erwerber bisher nicht gleichartig betrieblich tätig waren - die begehrte Begünstigung jedenfalls zu versagen, da somit mehrere als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernisse, die im Nachhinein nicht mehr saniert werden können, nicht erfüllt…
…unabhängig davon, ob ein bestehender Betrieb übertragen wurde und ob allenfalls die Erwerber bisher nicht gleichartig betrieblich tätig waren - die begehrte Begünstigung jedenfalls zu versagen, da somit mehrere als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierende Formerfordernisse, die im Nachhinein nicht mehr saniert werden können, nicht erfüllt…
…Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original im Vorhinein, dann ist aus diesem Grund die begehrte Grunderwerbsteuer-Befreiung zu versagen, da somit ein als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierendes Formerfordernis, das im Nachhinein nicht mehr saniert werden kann, nicht erfüllt wurde. Es war daher spruchgemäß…