…vom 17. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 16. November 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Juli 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe SR (Bw., geb. 1989) hat am…
…ist der auf Aufhebung gerichtete Antrag zurückzuweisen, wenn - er nicht fristgerecht eingebracht ist, oder - er unzulässig ist (z. B. bei mangelnder Antragsbefugnis des Einschreiters oder wenn der aufzuhebende Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist). Hingegen ist der Antrag abzuweisen, wenn - der antragsgegenständliche Bescheid nicht inhaltlich rechtswidrig…
…worden war, wies das Finanzamt mit dem im gegenständlichen Verfahren angefochtenen Bescheid vom 13. Oktober 2011 den oa. im FinanzOnline - Verfahren eingebrachten Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist vom 29. Mai 2011 wegen mangelnder Antragslegitimation zurück. Das Finanzamt führte aus, dass nach § 1 Abs. 4 der…
…BAO ist der Aufhebung gerichtete Antrag zurückzuweisen, wenn - er nicht fristgerecht eingebracht ist, oder - er unzulässig ist (zB bei mangelnder Antragsbefugnis des Einschreiters oder wenn der aufzuhebende Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist). Hingegen ist der Antrag abzuweisen, wenn - der antragsgegenständliche Bescheid nicht inhaltlich rechtswidrig ist…
…BAO ist der Aufhebung gerichtete Antrag zurückzuweisen, wenn - er nicht fristgerecht eingebracht ist, oder - er unzulässig ist (zB bei mangelnder Antragsbefugnis des Einschreiters oder wenn der aufzuhebende Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist). Hingegen ist der Antrag abzuweisen, wenn - der antragsgegenständliche Bescheid nicht inhaltlich rechtswidrig ist…
…BAO ist der Aufhebung gerichtete Antrag zurückzuweisen, wenn - er nicht fristgerecht eingebracht ist, oder - er unzulässig ist (zB bei mangelnder Antragsbefugnis des Einschreiters oder wenn der aufzuhebende Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist). Hingegen ist der Antrag abzuweisen, wenn - der antragsgegenständliche Bescheid nicht inhaltlich rechtswidrig ist…
…B. bei entschiedener Sache oder bei mangelnder Antragslegitimation vor (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, § 311, Z. 10) Im vorliegenden Berufungsfall hat die Bw. einen neuerlichen Antrag betreffend Zeiträume eingebracht, über die bereits rechtskräftig entschieden wurde. Da beurteilt werden muss, ob über diesen Antrag materiell abgesprochen werden musste…
…befugt in der "Sache" den Bescheid nach jeder Richtung abzuändern. Sie ist daher auch befugt, im Bescheidspruch an Stelle einer Abweisung eine Zurückweisung des Antrages auszusprechen. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist. Eine Unzulässigkeit liegt zB. bei mangelnder Antragslegitimation vor (vgl. Ritz, BAO…
…Eine Unzulässigkeit liegt zB bei entschiedener Sache oder bei mangelnder Antragslegitimation vor. Da über Ihren Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für Ihren Sohn Se für den Zeitraum ab 1.1.2003 bereits rechtskräftig entschieden wurde, ist der neuerliche Antrag wegen "entschiedener Sache" zurückzuweisen." Die…
…Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer des R.S. hat daher lediglich dieser. Weiteren Personen - und somit auch der Bw - kommt ein solches Recht nicht zu. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist. Eine Unzulässigkeit liegt zB bei mangelnder Antragslegitimation vor…
…ist der auf Aufhebung gerichtete Antrag zurückzuweisen, wenn - er nicht fristgerecht eingebracht ist, oder - er unzulässig ist (z.B. bei mangelnder Antragsbefugnis des Einschreiters oder wenn der aufzuhebende Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist). Hingegen ist der Antrag abzuweisen, wenn - der antragsgegenständliche Bescheid nicht inhaltlich rechtswidrig…
…ist der auf Aufhebung gerichtete Antrag zurückzuweisen, wenn - er nicht fristgerecht eingebracht ist, oder - er unzulässig ist (zB bei mangelnder Antragsbefugnis des Einschreiters oder wenn der aufzuhebende Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist). Weiters ist der Antrag abzuweisen, wenn - der antragsgegenständliche Bescheid nicht inhaltlich rechtswidrig ist…
…aber nicht dazu bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhalts zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Ebenso können aber nicht aufgrund mangelnder Rechtskenntnis verabsäumte Anträge im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens "nachgeholt" werden. Nur jene Tatsachen oder Beweismittel…
…verpflichtet, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln. Die Abweisung eines Antrages alleine auf Grund mangelnder Mitwirkung des Antragstellers ist nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates dann nicht gerechtfertigt, wenn das Finanzamt (gänzlich) auf die amtswegige Durchführung von Ermittlungen hinsichtlich des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes verzichtet bzw. solche…
…eine mangelnde Angabe über den genauen Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Wiederaufnahmegrundes kein bloßes (sanierbares) Formgebrechen dar (vgl. zB. VwGH vom 30. November 1990, 90/17/0429) und ist diesfalls der Antrag auf Wiederaufnahme (mangels Beurteilungsmöglichkeit seiner Rechtzeitigkeit) ohne Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages und ohne weiteres Eingehen…
…aber nicht dazu bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhalts zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Ebenso können aber nicht aufgrund mangelnder Rechtskenntnis verabsäumte Anträge im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens "nachgeholt" werden. Nur jene Tatsachen oder Beweismittel…
…eines Antrages im Sinne des § 41 Abs. 2 EStG 1988 einzuleitenden Veranlagungsverfahren jenen Sachverhalt geltend machen müssen, für den ihm angesichts der Durchführung eines - allenfalls von ihm zu beantragenden - Veranlagungsverfahrens ein Rückzahlungsverfahren nach § 240 Abs. 3 BAO nicht offen steht.' Bei mangelnder Berücksichtigung des Antrages…
…ein Antrag, der gemäß § 212a Abs. 3 BAO wegen mangelnder Darstellung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages zurückzuweisen ist, löst eine Hemmung der Einbringung aus. Da der Bw. aber die Verlängerung der Frist zur Einbringung der Berufung beantragte, weshalb der gegenständliche Antrag auf…
…238 BAO sei dadurch nicht eingetreten. Die Haftung sei zur Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles wegen Löschung der Primärschuldnerin im Firmenbuch auszusprechen gewesen. Der Bw. stellte in der Folge den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Bw. führte darin aus…
…aus mangelnder Obsorge versäumt hat, liegt lt. dem im VwGH-Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, Zl. 99/14/0293, zitierten Vorjudikat ein "Verschulden" der Partei am Nichtgeltendmachen von Tatsachen oder Beweismitteln vor. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO ist die Verfahrenswiederaufnahme auf Antrag bei…