…vorgeschrieben Rechnungsmerkmal der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechungsausstellers fehlte. Wird die UID-Nummer in der Rechnung nicht angeführt, so steht dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug nicht zu (vgl. UFS 9. 7. 2007, RV/1542-W/05; UFS 7. 12. 2007, RV/2023-W/05). Mangelhafte Rechnungen berechtigen…
…wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die Vorsteuerbeträge abziehen, die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. § 11 UStG 1994 (idF…
…innerhalb erstreckter Rechtsmittelfrist mit 15.7.2003 das Rechtsmittel der Berufung und führte begründend im Wesentlichen aus: Im Rahmen des § 11 UStG seien die Kriterien für die Ausstellung von Rechnungen insoweit ausreichend, als eindeutig der Name und die Anschrift des Unternehmens sowie des Abnehmers bzw…
…den folgenden Punkt 4.1.). 4.1. Zur rechtlichen Beurteilung von mangelhaften Rechnungen hinsichtlich deren Eignung zum Vorsteuerabzug: Gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 kann der Unternehmer als Vorsteuerbeträge abziehen: die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen…
…im Bp. Bericht Tz. 2 nach Anführung einzelner Mängel generell aus: ,Da das gesamte Rechenwerk sowohl in formeller Hinsicht (Nachbuchungen) - keine korrekte chronologische Erfassung der Geschäftsvorfälle) als auch in materieller Hinsicht (mangelhafte Rechnungen für Vorsteuerabzug, keine Abstimmung der Lieferantenkonten, fehlender Nachweis über die in das…
…2007 ausgestellt wurde. Im Übrigen findet sich auch im Erstantrag vom 24. Mai 2007 kein wie immer gearteter Hinweis auf noch einzureichende mangelhafte Rechnungen. Im Übrigen kann ein allfälliger Vertrauensschaden im gegenständlichen Verfahren nicht releviert werden. Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der…
…die Rechnungen ausgestellt zu haben und die darin ausgewiesenen Beträge auch tatsächlich bezahlt bekommen zu haben. Im Rahmen der Betriebsprüfung sei zwischen dem Steuerberater des Bw und dem Prüfungsorgan vereinbart gewesen, dass etwa mangelhafte Rechnungen durch Erbringung eines Leistungsverzeichnisses in einer vereinbarten Form saniert werden…
…Art. 178 der MwSt-SystRL muss der Unternehmer allerdings im Besitz der Rechnung sein, um den Vorsteuerabzug beanspruchen zu können (vgl. Kanduth-Kristen/Payerer in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-Kommentar 1.06 § 12 Rz 35). Mangelhafte Rechnungen berechtigen erst nach Berichtigung bzw…
…im Zusammenhang mit einem mangelhaften Verfahren stünden. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens wären bisher zum Abzug gebrachte Vorsteuerbeträge auf Grund der Bestimmungen des § 11 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 UStG nicht gewährt worden, weil den zu Grunde liegenden Rechnungen kein Leistungszeitraum zu entnehmen gewesen wäre…
…31 bzw. aus der Umsatzsteuer 2001 eine Nachforderung in Höhe von € 193.210,55. Im Ergebnis würden die Rechnungen allesamt daraus resultieren, dass bisher der Vorsteuerabzug aufgrund einer fehlerhaften oder mangelhaften Rechnung vorgenommen worden sei. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens sei der Bw. nicht die…
…der Umsatzsteuer 2001 eine Nachforderung in Höhe von € 193.210,55. Im Ergebnis würden die Rechnungen allesamt daraus resultieren, dass bisher der Vorsteuerabzug aufgrund einer fehlerhaften oder mangelhaften Rechnung vorgenommen worden sei. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens sei der Bw. nicht die Möglichkeit eingeräumt worden…
…den Fremdleistern ausgestellten Rechnungen führen meist nur eine pauschale, vage | | | Leistungsbeschreibung an ("div. Reinigungsarbeiten"), sind nicht nachvollziehbar und | | | entsprechen nicht den gesetzlich geforderten Voraussetzungen gem. § 11 Abs. 1 UStG 1994. | | | Aufgrund der mangelhaften und die Leistung…
…die B-Gasse 11, 1160 Wien verlegt habe. Daneben würden die Rechnungen eine mangelhafte Leistungsbeschreibung aufweisen. Grundaufzeichnungen und Nachweise hätten trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vorgelegt werden können (Bp. Bericht Tz. 21c). A. Bau GesmbH Die Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen der A. Bau GesmbH für…
…2005 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für 2002 und 2003 fest. Da der Berufungswerber für die Jahre 2002 und 2003 äußerst mangelhafte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen vorgelegt und einen Vorhalt des Finanzamtes nicht beantwortet hatte, wurden vom Finanzamt bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb lediglich…
…habe, müsse der Firmenleitung der Bw. bekannt gewesen sein, dass unter der auf den Rechnungen angeführten Geschäftsadresse gar keine Firma ansässig gewesen sein könne und die Aufträge daher zwar einer Person, jedoch nicht einem Unternehmer im Sinne des UStG erteilt worden seien, wodurch auch gemäß …
…Aus der näheren Aufgliederung ist ersichtlich, welcher Betrag bei den einzelnen Aufträgen von den Gewerken in Rechnung gestellt worden ist und welchen Betrag der Bw "schwarz" an die Gewerken geleistet haben soll. Auch für die Vorjahre (1990-1997) hat der Prüfer nach seiner Darstellung Schwarzzahlungen…
…fußen. Wie mangelhaft diese durchgeführt worden seien, zeige die Erhebung im Falle der K. Bau GmbH. Da habe die Betriebsprüfung auf Grund einer Erhebung die Ansicht vertreten, dass die K. Bau GmbH an der in den Rechnungen angegebenen Adresse über keinen Firmensitz verfügt habe. Welche…
…Bestätigungen, wer, wann, wie abgeholt habe bzw. ob überhaupt abgeholt worden sei. Für den noch immer offenen Rechnungsbetrag in Höhe von ca. € 630.000 stelle die Fa. Z. Ltd. keinerlei Schadenersatzanspruch und übernehme die volle Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Zahlung durch die Fa. T…
…Rechnungen, die nicht den Erfordernissen des § 11 entsprechen, nach entsprechender Berichtigung oder Ergänzung zur Vorsteuer berechtigen können (unter der unabdingbaren Voraussetzung, dass die Leistungen für das Unternehmen ausgeführt worden sind), jedoch erst in dem Veranlagungs- (Voranmeldungs-) zeitraum, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften…
…Bw.) ist die Verwertung und Vermietung von Immobilien. Die Bw. war Gegenstand einer umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung. Im Zuge dieser Prüfung wurde hinsichtlich einer Rechnung der R. Bau GesmbH vom 31.8.1999 der Vorsteuerabzug i.H.v. S 150.000,- versagt. Zur Begründung führte die…