…3 lit a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen. Im Falle einer mangelhaften Begrüngung kann dieser Mangel aber auch zulässigerweise in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes saniert werden. Im Fall einer Berufung gegen eine Ermessensentscheidung kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz ungeachtet der Entscheidung der Abgabenbehörde…
…ohne Zutun eines behördlichen Organs ausschließlich im automatisierten Verfahren erlassen würden, saniere nicht die Rechtswidrigkeit der mangelhaften bzw. fehlenden Begründung. Die Begründung einer Ermessensentscheidung habe alle für die Ermessensübung maßgeblichen Umstände und Erwägungen zu enthalten, sodass die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung…
…bewirkt, indem Einnahmen nicht erklärt und Aufwendungen doppelt verbucht worden seien. In der Begründung führte das Finanzamt Q wie folgt aus: "Das Finanzstrafverfahren war auf Grund den Feststellungen bei der vom Landesgericht Q in Auftrag gegebenen Betriebsprüfung gemäß § 99 FinStrG (Bericht vom 14.04.2003…
…Jahr 2007 vom 6. Mai 2008 wurden vom Finanzamt insgesamt 1.180,80 € als Werbungskosten anerkannt, wobei begründend Folgendes ausgeführt wurde: "Da Sie trotz Aufforderung die noch benötigten Unterlagen nicht beigebracht haben, konnten die geltend gemachten Aufwendungen nur insoweit berücksichtigt werden, als die Beweismittel…
…dass ein unbegründeter oder mangelhaft begründeter Bescheid anfechtbar sei und ohne Anfechtung in Rechtskraft erwachsen würde. Der Berufung könne nicht stattgegeben werden. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag wird ergänzend vorgebracht, auf Grund der fehlenden Begründung sei keine Ablehnung über einen Teil der Berufung erkennbar gewesen…
…Abweichend vom Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Aufhebungsgründe nach § 299 BAO fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Der Berufung gegen den Bescheid über die Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2003 ist…
…der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt werden. Abweichend vom Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Aufhebungsgründe nach § 299 BAO fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Der Berufung vom 8. September 2005 gegen die Bescheide…
…dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" des die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides vom 11.4.2007 die Darstellung der Wiederaufnahmsgründe (insbesondere die…
…oder mangelhafte Begründung zwar eine Verletzung von Verfahrensvorschriften darstellt, jedoch der Annahme der Bescheidqualität nicht entgegensteht (VwGH 17.8.1998, 97/17/0401). Es hat also demzufolge der in Berufung gezogene Wiederaufnahmebescheid Bescheidqualität; wie sich aus dem unbestrittenen Akteninhalt ergibt, wurde die fehlende Begründung in…
…Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können (VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Der Berufung vom…
…im Begründungsteil des Aufhebungsbescheides nicht festgestellt wird, ist auch nicht überprüfbar, ob der vom Finanzamt herangezogene Aufhebungstatbestand die Bescheidaufhebung rechtfertigt oder ob die Bescheidaufhebung rechtswidrig erfolgt ist. Im vorliegenden Fall kann übrigens auch die Begründung des Sachbescheides vom 21. Oktober 2009 die mangelhafte Begründung des…
…vor. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Aufhebungsgründe nach § 299 BAO fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Die Berufungsbehörde darf nämlich eine Bescheidaufhebung nach § 299 BAO nicht aufgrund von Tatsachen…
…im Begründungsteil des Aufhebungsbescheides nicht festgestellt wird, ist auch nicht überprüfbar, ob der vom Finanzamt herangezogene Aufhebungstatbestand die Bescheidaufhebung rechtfertigt oder ob die Bescheidaufhebung rechtswidrig erfolgt ist. Im vorliegenden Fall kann übrigens auch die Begründung des Sachbescheides vom 7. Oktober 2005 die mangelhafte Begründung des…
…im Begründungsteil des Aufhebungsbescheides nicht festgestellt wird, ist auch nicht überprüfbar, ob der vom Finanzamt herangezogene Aufhebungstatbestand die Bescheidaufhebung rechtfertigt oder ob die Bescheidaufhebung rechtswidrig erfolgt ist. Im vorliegenden Fall kann übrigens auch die Begründung des Sachbescheides vom 14. August 2006 die mangelhafte Begründung des…
…herangezogene Sachverhalt wird im Begründungsteil des Aufhebungsbescheides nicht festgestellt, sodass nicht überprüfbar ist, ob der vom Finanzamt herangezogene Aufhebungstatbestand die Bescheidaufhebung rechtfertigt oder ob die Bescheidaufhebung rechtswidrig erfolgt ist. Die Begründung des Sachbescheides vom 11. Jänner 2010 kann die mangelhafte Begründung des Aufhebungsbescheides nicht sanieren…
…herangezogene Sachverhalt wird im Begründungsteil des Aufhebungsbescheides nicht festgestellt sodass nicht überprüfbar ist, ob der vom Finanzamt herangezogene Aufhebungstatbestand die Bescheidaufhebung rechtfertigt oder ob die Bescheidaufhebung rechtswidrig erfolgt ist. Die Begründung des Sachbescheides vom 8. April 2009 kann die mangelhafte Begründung des Aufhebungsbescheides nicht sanieren…
…10). Eine fehlende oder mangelhafte Begründung ist zwar eine Verletzung von Verfahrensvorschriften, führt aber nicht zum Verlust der Bescheideigenschaft (vgl. Ritz, BAO4, § 93 Tz 27). Ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht und auf Äußerungen der Prüfungsorgane im Verwaltungsverfahren ist als Begründung eines Bescheides durchaus zulässig (vgl…
…dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung des Aufhebungsgrundes nach § 299 BAO fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Der Berufung gegen den Bescheid über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003 wird daher stattgegeben und…
…Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der gesonderten Bescheidbegründung vom 22. Oktober 2010 die Darstellung der Wiederaufnahmsgründe (insbesondere die Darstellung der…
…Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" des die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides vom 27. Oktober 2010 die Darstellung…