…Dienstnehmer vorgelegten Lohnbestätigungen bzw. aus deren Angaben errechnet worden. Es habe daher für den Spruchsenat kein vernünftiger Grund bestanden, an der Richtigkeit der Ergebnisse des Prüfberichtes zu zweifeln. Nach Zitierung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, dass das Verhalten der Bw. das vom Gesetz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden 18. Juli 2002 betreffend Haftung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf Umsatzsteuer 1994 in Höhe von € 13.425,07 eingeschränkt. Rechtsbelehrung Gegen…
…der Abgabenbehörde erster Instanz vom 22. September 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Haftungsinanspruchnahme der Fälligkeitstag der Abgaben sei, bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben sei grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend. Die Umsatzsteuer Mai 2004 sei am…
…zitierten Judikatur zur Behauptungs- und Konkretisierungspflicht des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person im Haftungsverfahren und im Bezug auf den gesetzlichen Fälligkeitstag als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt betreffend die Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben ist die Abgabenbehörde erster Instanz auch insoweit zu Recht von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. betreffend…
…als Haftungspflichtiger für Abgabenschuldigkeiten der Fa. A-GmbH., und zwar Umsatzsteuer März bis Juli 1999 in Höhe von € 140.170,25 in Anspruch genommen. Zur Begründung wurde dazu neben Zitierung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen und der Judikatur des Verwaltungsgerichthofes im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch D-GmbH, vom 16. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk Wien vom 21. Oktober 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung…
…der Vertreter nicht die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgeblich, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären; maßgebend ist daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit…
…Bw. sei unbestritten bis 28. Mai 2002 Geschäftsführer der GmbH gewesen. Die Umsatzsteuer 08-12/2001 sei am 15. Februar 2002 fällig gewesen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt sei der Fälligkeitstag der Abgaben. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 bzw. 1994 habe der Unternehmer spätestens am 15. Tag…
…die Umsatzsteuer gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt worden, da der Bw. keine Voranmeldungen abgegeben habe. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt sei der Fälligkeitstag der Abgaben. Die Umsatzsteuer 1-6/98 sei am 17. August 1998 und die Umsatzsteuer 1-6/99 am 16. August 1999 fällig gewesen…
…2001 Geschäftsführer gewesen sei, sei er auch für die Umsatzsteuer 1-6/01 haftbar. Maßgeblicher Beurteilungszeitraum (richtig: Beurteilungszeitpunkt) sei der Fälligkeitstag der Abgaben. Da der Bw. seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der GmbH nicht einbringlich seien, sei der Haftungsbescheid auszustellen…
…zeitnahe vor Konkurseröffnung vorgenommene Vermögensverschiebungen zugunsten einzelner Gläubiger richten. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeit und somit der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt in Bezug auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in den Jahren 2004 und 2005 gelegen ist, kann daher dieses Berufungsargument keinesfalls greifen. Zudem ist weiters auszuführen…
…Vertreters nicht auf besondere Verhältnisse abgestimmte - Einrichtungen (Regale, Ablagen, Kästen) gehandelt hat. Aus den Akten ergibt sich weiters, dass die Bw. neben der Überlassung dieses Gegenstandes im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (Zeitpunkt der Anschaffung der Einrichtung im November 2007) keine weiteren auf nachhaltige Einnahmenerzielung gerichteten Aktivitäten durchführte.
…von € 19,8 Mio. ausgewiesen. Die Differenz zwischen dem vorhandenen Eigenkapital der GmbH und dem zur Erreichung des Unternehmenszweckes erforderlichen Investitionsvolumen zeigt etwa die Größenordnung des Kapitalbedarfes der P. im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt Juli 2003. Wie die Bw. zutreffend ausführen, wäre es zwar theoretisch möglich…
…ergänzend ausgeführt, dass aus Sicht der steuerlichen Vertretung drei wesentliche Berufungspunkte herauszugreifen seien: 1.) Die Frage, wie aus einer verdeckten Gewinnausschüttung resultierende Abgabenschuldigkeiten haftungsrechtlich einzuordnen seien: Würde man hier den gesetzlichen Fälligkeitstag der jeweiligen Selbstbemessungsabgabe als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt heranziehen, dann hätte der Bw. keine Chance…
…hiefür erforderlichen Bewilligungen, und zwar sowohl für die Vornahme der Verfüllung als auch die übergeordnete Baumaßnahme, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, vorgelegen sind. Im vorliegenden Fall kann laut festgestelltem Sachverhalt weder vom Vorliegen sämtlicher Bewilligungen zu den Zeitpunkten, zu denen die…
…Vorliegen allfälliger Bewilligungen, Anzeigen, Nichtuntersagungen etc. gehört (VwGH vom 22.4.2004, Zl. 2003/07/0173). Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung vorliegen müssen, ergibt sich aus § 7 Abs.1 ALSaG. Demnach entsteht die Beitragsschuld mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem…
…dargetan habe, dass eine Unzulässigkeit jedenfalls vorliege, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstoße oder wenn nicht alle hiefür erforderlichen Bewilligungen in dem für die Entstehung der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorgelegen sind. (Weiters werde dazu auf die UFS-Entscheidungen vom 7.4.2009, ZRV…
…Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder wenn nicht alle erforderlichen Bewilligungen, und zwar sowohl für die Vornahme der Verfüllung als auch für die übergeordnete Baumaßnahme, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorgelegen sind. Selbst wenn man der Darlegung der Gemeinde F. vom 13…
…da diese in den Zeiträumen zuvor und auch danach die Lohnabgaben regelmäßig zeitgerecht gemeldet bzw. entrichtet hat und sie nach dem unwiderlegbaren Berufungsvorbringen gedanklich zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt am 5. Tag nach Fälligkeit von einem Guthaben auf dem Abgabenkonto unter gedanklicher Einbeziehung einer bereits beantragten Aussetzung…
…über den nicht erfolgten Abschluss der Stundungsvereinbarung nicht korrekt sind oder nicht der Wahrheit entsprechen, vorgebracht. Das Argument, dass die Niederschriften aus dem Jahr 2007 stammen und somit vier Jahre nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt aufgenommen worden sind, stellt keinen solchen Gegenbeweis dar. Wenn die Bw…