…2000/15/0151, wiederholte der Verwaltungsgerichtshof diese Ansicht, und verneinte die steuerliche Berücksichtigung von Taggeldern bei einem Vertreter, welchem auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit in einem lokal eingegrenzten Gebiet in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden muss, die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten des bereisten Gebietes zu kennen…
…lokal eingegrenztes, drei aneinander angrenzende politische Bezirke umfassendes Gebiet wegen der zu unterstellenden Kenntnis der dort zur Verfügung stehenden günstigen Verpflegungsmöglichkeiten verneinte. Während der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung den Mehraufwandstatbestand indirekt und integriert im Reisetatbestand im Wege der Prüfung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit…
…2000/15/0151, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Ansicht, und verneinte die steuerliche Berücksichtigung von Taggeldern bei einem Vertreter, welchem auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit in einem lokal eingegrenzten Gebiet in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden muss, die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten des bereisten Gebietes zu kennen…
…2000/15/0151, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Ansicht, und verneinte die steuerliche Berücksichtigung von Taggeldern bei einem Vertreter, welchem auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit in einem lokal eingegrenzten Gebiet in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden muss, die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten des bereisten Gebietes zu kennen…
…zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes zu führen hat. Wird eine Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenztem Gebiet ausgeübt…
…in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde bzw. die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige…
…in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde bzw. die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige…
…in einem lokal eingegrenzenten Gebiet, wie dies bei einer Patrouillentätigkeit üblich ist (VwGH 18.10.1995, 94/13/0101), tätig ist. Hinsichtlich der beantragten Diäten für die Fahrten in Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde überprüft, ob an den jeweiligen Einsatzorten ein Mittelpunkt der Tätigkeit begründet…
…wenn kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolgt. Am 14. August 1998 brachte der Bw eine Berufung ein…
…bzw. fünfzehn Tagen als Werbungskosten zu. 5.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) Rz 304 Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen…
…Personen die ein konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen angrenzende Bezirke erstrecken. Dies treffe insbesondere auf den Bw zu, da dieser als Gebietsvertreter tätig sei.…
…Kunden aus Deutschland beliefern musste. Da sich die Fahrtätigkeit weder in einem lokal eingegrenzten Bereich noch auf nahezu gleich bleibenden Routen beschränkt, liegt meiner Meinung nach kein Mittelpunkt der Tätigkeit vor. Mein Antrag auf Berücksichtigung der Differenz-Tagesgelder als Werbungskosten wurde mit der Begründung abgelehnt…
…abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Tagesgelder nur dann Werbungskosten darstellen würden, wenn kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit werde bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich…
…sei, weil er neben seinem Hauptberuf als Versicherungsangestellter noch die Funktion eines Bürgermeisters sowie weiterer unentgeltlicher Funktionen ausübe. Durch seine Reisen sei kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden, weil er weder eine Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich ähnlich einer Patroullientätigkeit ausgeführt habe, noch…
…einer Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleich bleibenden Routen erfolgt. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig Berufung erhoben und unter Hinweis auf die vorgelegten Nachweise um Berücksichtigung der beantragten Reisekosten ersucht…
…nicht anerkannt, weil die Reisen des Bw. in einer Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf nahezu gleichbleibenden Routen bestanden haben. Der Bw. habe in dem regelmäßig befahrenen Gebiet einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Der Bw. erhob mit Schriftsatz vom 22.12.1998…
…Unter "lokal eingegrenzte Bereiche" verstünde er z. B. zusammenhängende Bezirke aber sicher nicht ein ganzes Bundesland. Auch verkehre er nicht auf "gleichbleibenden Routen". Die Berufung wurde vom Finanzamt mit der Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2002 als unbegründet abgewiesen, weil auf Grund der langjährigen Tätigkeit des…
…werde. Liegt ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit vor, sei die Geltendmachung eines Verpflegungsmehraufwandes ausgeschlossen. Der Bw. habe bei seiner langjährigen Tätigkeit als Kraftfahrer der Firma R. , wo er hauptsächlich Sägespäne und Hackgut transporierte, regelmäßig immer wieder diesselben Zielorte angefahren und somit ein begrenztes Gebiet bereist…
…Werbungskosten dar, wenn kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleich bleibenden Routen erfolgt." Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit…
…die Durchführung seiner Tätigkeit (Inspektion, Entstörung und Mängelbehebung der Anlagen) nicht den Zug, sondern ein Dienstkraftfahrzeug der ÖBB benütze und seine Reisetätigkeit keinesfalls mit der eines Lokführers oder beispielsweise einer Patrouillentätigkeit gleichzusetzen sei. Seine Einsätze seien keine regelmäßigen Fahrtätigkeiten innerhalb eines lokal eingegrenzten Bereiches und…