…2000/15/0151, wiederholte der Verwaltungsgerichtshof diese Ansicht, und verneinte die steuerliche Berücksichtigung von Taggeldern bei einem Vertreter, welchem auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit in einem lokal eingegrenzten Gebiet in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden muss, die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten des bereisten Gebietes zu kennen…
…lokal eingegrenztes, drei aneinander angrenzende politische Bezirke umfassendes Gebiet wegen der zu unterstellenden Kenntnis der dort zur Verfügung stehenden günstigen Verpflegungsmöglichkeiten verneinte. Während der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung den Mehraufwandstatbestand indirekt und integriert im Reisetatbestand im Wege der Prüfung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit…
…2000/15/0151, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Ansicht, und verneinte die steuerliche Berücksichtigung von Taggeldern bei einem Vertreter, welchem auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit in einem lokal eingegrenzten Gebiet in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden muss, die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten des bereisten Gebietes zu kennen…
…2000/15/0151, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Ansicht, und verneinte die steuerliche Berücksichtigung von Taggeldern bei einem Vertreter, welchem auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit in einem lokal eingegrenzten Gebiet in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden muss, die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten des bereisten Gebietes zu kennen…
…zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes zu führen hat. Wird eine Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenztem Gebiet ausgeübt…
…erstreckt. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit liegt auch vor, wenn ein bestimmtes Gebiet regelmäßig befahren wird. Der Bf. sei weder regelmäßig innerhalb eines lokal eingegrenzten Bereiches noch auf nahezu gleichbleibenden Routen als LKW-Fahrer tätig gewesen. Wie den Reiseabrechnungen zu entnehmen wäre, habe der Bf…
…Unterbrechungen – länger als eine Woche an einem Ort aufgehalten hat. Gleiches gilt in allen anderen Fällen, in denen sich der Steuerpflichtige mit den örtlichen Verpflegungsmöglichkeiten vertraut machen konnte, wie zB bei regelmäßig wiederkehrenden Aufenthalten an einem Ort (einer regelmäßigen Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich…
…in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde bzw. die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige…
…in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde bzw. die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige…
…in einem lokal eingegrenzenten Gebiet, wie dies bei einer Patrouillentätigkeit üblich ist (VwGH 18.10.1995, 94/13/0101), tätig ist. Hinsichtlich der beantragten Diäten für die Fahrten in Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde überprüft, ob an den jeweiligen Einsatzorten ein Mittelpunkt der Tätigkeit begründet…
…wenn kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolgt. Am 14. August 1998 brachte der Bw eine Berufung ein…
…bzw. fünfzehn Tagen als Werbungskosten zu. 5.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) Rz 304 Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen…
…Personen die ein konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen angrenzende Bezirke erstrecken. Dies treffe insbesondere auf den Bw zu, da dieser als Gebietsvertreter tätig sei.…
…2.2008, 2005/15/0135). Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt, unter anderem auch in dem vom Bf. ins Treffen geführten Erkenntnis vom 28.5.1997, 96/13/0132, festgehalten, dass der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss, keine…
…Das Abholen der Unterlagen in der Zentrale begründet keinenEine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit. Kilometergelder können daher lediglich für einen allfälligen Umweg steuerfrei gewährt werden., wenn Rz 710: die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich (zB ständige Fahrten für…
…Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf nahezu gleichbleibenden Routen erfolgt. Der Flachgau sowie die angrenzenden deutschen und oberösterreichischen Orte bzw. Bezirke sind als…
…Kunden aus Deutschland beliefern musste. Da sich die Fahrtätigkeit weder in einem lokal eingegrenzten Bereich noch auf nahezu gleich bleibenden Routen beschränkt, liegt meiner Meinung nach kein Mittelpunkt der Tätigkeit vor. Mein Antrag auf Berücksichtigung der Differenz-Tagesgelder als Werbungskosten wurde mit der Begründung abgelehnt…
…abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Tagesgelder nur dann Werbungskosten darstellen würden, wenn kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit werde bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich…
…sei, weil er neben seinem Hauptberuf als Versicherungsangestellter noch die Funktion eines Bürgermeisters sowie weiterer unentgeltlicher Funktionen ausübe. Durch seine Reisen sei kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden, weil er weder eine Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich ähnlich einer Patroullientätigkeit ausgeführt habe, noch…
…einer Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleich bleibenden Routen erfolgt. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig Berufung erhoben und unter Hinweis auf die vorgelegten Nachweise um Berücksichtigung der beantragten Reisekosten ersucht…