…März bis Juni 2003 bezieht und die Bw. im Jahr 2005 beim ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt war (Ansicht der Bw.). Weiters ist im gegenständlichen Verfahren die gemeinsame Versteuerung von zwei im Kalenderjahr 2005 gleichzeitig bezogenen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, strittig…
… 41 Abs. 1 Z 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut den, von den jeweiligen…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist ein Steuerpflichtiger zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Sie haben laut Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Kalenderjahr 2005 für die…
…dass gem. § 41 Abs. 2 EStG 1988 Steuerpflichtige zu veranlagen seien, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert worden sind, bezogen worden sind. Aus dem Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung würde sich unstrittig ergeben, dass die Berufungswerberin…
…Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 41 Tz.3). Hat der Steuerpflichtige neben inländischen lohnsteuerpflichtigen Einkünften ausländische Einkünfte, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, so hat das Finanzamt von Amts wegen eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Es kommt daher zu einer Arbeitnehmerveranlagung ohne Rücksicht darauf, ob vom Steuerpflichtigen ein…
…die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2002 ganzjährig lohnsteuerpflichtige Einkünfte von der Firma M.E. - dokumentiert durch den übermittelten Lohnzettel - bezogen. Gleichzeitig, im Veranlagungsjahr 2002, war sie auch bei der O.AG - im Zeitraum von 15. Juli bis 26. Juli 2004 als Arbeiterin, ebenfalls mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen…
…die steuerfreien Einkünfte (Juli) entfällt (vgl. Vorlagebericht des Finanzamtes vom 19. Februar 2008). 2. Einkommensteuer für 2006 Es hat eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen, weil der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum - unbestrittenermaßen - zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte im…
…dass die Erstattung einer Negativsteuer für gezahlte Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung nur bei Bezug von lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus einem steuerlichen Dienstverhältnis möglich ist, nicht aber, wenn nur, wie nach der bisherigen Aktenlage in Ihrem Fall, keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen wurden." Dieses Schreiben ließ der Berufungswerber unbeantwortet…
…dass die Erstattung einer Negativsteuer für gezahlte Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung nur bei Bezug von lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus einem steuerlichen Dienstverhältnis möglich ist, nicht aber, wenn nur, wie nach der bisherigen Aktenlage in Ihrem Fall, keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen wurden." Dieses Schreiben ließ der Berufungswerber unbeantwortet…
…a. dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht…
…im Kalenderjahr 2008 zumindest zeitweise gleichzeitig (nämlich vom 31. Juli 2008 bis zum 21. August 2008) zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat (siehe oben in der Darstellung des Verfahrensganges in dieser Berufungsentscheidung). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits…
…das Jahr 2005. In rechticher Hinsicht war der Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der im Streitjahr 2005 geltenden Fassung lautet: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß …
…wenn er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730,00 Euro übersteigt oder wenn gemäß Zi. 2 im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Bw. hat im Veranlagungszeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…23. November 2009 die Berufung laut Abschnitt C) als unbegründet ab und führte zur Begründung aus: Gemäß § 41 EStG sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrer lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Laut…
… 41 Abs. 1 EStG 1988 liege ein Pflichtveranlagungstatbestand ua. dann vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen worden seien. Im gegenständlichen Fall habe die Bw. von der Y-AG für den Zeitraum…
…Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden." Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen…
…2001 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730,00 € abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730,00 € übersteigen. Im gegenständlichen Fall besteht Streit ausschließlich darüber, ob…
…zu berücksichtigenden bezugsauszahlenden Stellen auch die Bezugszeiten. Diesen ist entgegen den Ausführungen in der Berufung sehr wohl zu entnehmen, dass zeitweise gleichzeitig von zwei verschiedenen Arbeitgebern (und zwar im Juni 2004) lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind und zwar von…
…41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 201/1996 sind nicht gegeben, da der Bw. im Kalenderjahr 2003 nicht zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat), jedoch der "besondere Progressionsvorbehalt" des § 3 Abs. 2 EStG…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Bw. der Berechnung der Einkommensteuer und somit auch der Festsetzung von Anspruchszinsen erneut zugrunde lege, ist vorerst auf die Bestimmung des § 41 Abs. 1 Z 1 EStG zu verweisen, wonach der Steuerpflichtige zu veranlagen ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte…