…der EuGH - Rechtsprechung abgeleitet, dass dann die lineare Kürzung aller Komponenten in dem prozentuellen Ausmaß, um das sich das Gesamtentgelt gegenüber der Summe der Einzelpreise vermindert hat, vorzunehmen ist und die Aufteilung nach den sich daraus ergebenden Marktwerten der Komponenten im Gesamtpaket zu erfolgen hat.
…dass eine exakte lineare Kürzung des Getränkepreises im Zeitpunkt der Lieferung (ex ante) aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Menüzusammenstellungen und der sich so ergebenden unzähligen verschiedenen Getränke- und Speisenpreise nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Eine exakte lineare Aufteilung im nachhinein wäre zwar möglich…
…Reihe komplexer Aufschlüsselungsvorgänge erfordere. Der EuGH nehme in seiner Rechtsprechung keine verhältnismäßige Aufteilung vor sondern ziehe vom Gesamtpreis den bekannten Einzelverkaufspreis ab, um so zum Preis der Restleistung zu gelangen. Der VwGH hingegen schreibe ohne nähere Begründung die "lineare Kürzung" vor. Auch die Kritik des…
…Zu bedenken sei, dass auch die von der Betriebsprüfung vorgenommene Aufteilung nicht zwingend den Vorgaben, wie sie etwa der EuGH trifft, entsprechen müsse. Es wäre auch vertretbar, eine lineare Aufteilung der Entgelte etwa nach Maßgabe der marktüblichen Verkaufspreise vorzunehmen. Betont wurde nochmals, dass überhaupt keine…
…Zu bedenken sei, dass auch die von der Betriebsprüfung vorgenommene Aufteilung nicht zwingend den Vorgaben, wie sie etwa der EuGH trifft, entsprechen müsse. Es wäre auch vertretbar, eine lineare Aufteilung der Entgelte etwa nach Maßgabe der marktüblichen Verkaufspreise vorzunehmen. Betont wurde nochmals, dass überhaupt keine…
…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…
…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…
…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…
…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…
…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…
…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…
…Im Jahr 1997 fehle ein Mitarbeiter. Die Praktikantinnen seien mit ca. 100 Tagen pro Jahr erfasst, wobei jedoch eine lineare Aufteilung der Einnahmen auf das ganze Jahr nicht sachgerecht sei. Dies deshalb, da die Einnahmen praktisch innerhalb der Sommermonate Juli und August erzielt worden seien…
…Betriebsprüfung Rechenfehler unterlaufen seien und für den Fall einer linearen Kürzung der Einzelverkaufspreise im Rahmen der Berufungserledigung diese Rechenfehler zu korrigieren seien. Der UFS hat in der Folge in seiner Erstentscheidung der Berufung teilweise stattgegeben. Es sei die Aufteilung des Menüentgeltes nach jenen Werten vorzunehmen…
…00 ergeben. Bei korrekter linearer Kürzung der Einzelpreise hätte sich beim Getränk ein Preis von ATS 16,00 ergeben. Generell sei im Zusammenhang mit der Aufteilung des Menüentgeltes zwischen dem Zeitraum 2000 bis 2002 einerseits und dem Zeitraum November 2003 andererseits zu unterscheiden. Im erstgenannten…
…hier strittigen Zeiträume die Voraussetzungen für die Anwendung der Kostenmethode nicht erfüllt seien und insgesamt kein neuer Sachverhalt dargestellt werden hätte können, sodass die Aufteilung nach der vom VwGH angewandten linearen Methode - allerdings variiert mit dem hier angewandten Durchschnittssatz - vorzunehmen sei. Die Amtspartei beantragte abschließend…
…was nach dem Bericht der Großbetriebsprüfung wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Eine bloße Aufteilung nach der linearen Kürzung im nachhinein wäre zwar mit Hilfe der möglichen Überführung der Daten in ein Tabellenkalkulationsprogramm (Excel) möglich, sei aber betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll und überdies würde diese Methode keine richtige…
…Heideck ausgehen. Der Abschlag für die Altersminderung erfolge in Prozent vom Neuwert. Vom Neubauwert in Höhe von ATS 1,239.000,-- würden 83,3 % lineare Wertminderung (= ATS 1,032.087,--) berücksichtigt, sodass sich ein Gebäudezeitwert zum Bewertungsstichtag von gerundet ATS 207.000,-- ergäbe. Die…
…Instanz zuwider laufend - schwerpunktmäßig in das Rechtsmittelverfahren verlagert." 3.3. Im vorliegenden Berufungsfall wurden einerseits Änderungen in der Besteuerung der "Take-Away" und "Drive-In" Umsätze und andererseits Änderungen in der Aufteilung der Menüentgelte releviert. Dabei machte die berufungswerbende Gesellschaft in der Berufung erstmals geltend…
…dabei für den Erwerber unerheblich, weshalb eine lineare Kürzung im Verhältnis der Einzelverkaufspreise vorzunehmen sei. Der Prüfer ermittelte dabei die Aufteilung der 10% (14%) und 20% Umsätze bei Menüs wie folgt: | | 2000 | 2001 | 2002 | 10/2003 | Gesamtumsatz, lt Vlg. …
…unter Inanspruchnahme eines Bergführers gegeben, so dass nach Ansicht der BP das steuerliche Aufteilungsverbot für solche "gemischten" Aufwendungen zu greifen habe und die gesamten Aufwendungen in Höhe von brutto S 159.235,20 (€ 11.572,07) zur Gänze keine Betriebsausgaben, sondern eine verdeckte Ausschüttung…