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UFSL RV/0102-L/051. Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%): lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise 2. Aufteilung eines Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2011Teil 2/3

…der EuGH - Rechtsprechung abgeleitet, dass dann die lineare Kürzung aller Komponenten in dem prozentuellen Ausmaß, um das sich das Gesamtentgelt gegenüber der Summe der Einzelpreise vermindert hat, vorzunehmen ist und die Aufteilung nach den sich daraus ergebenden Marktwerten der Komponenten im Gesamtpaket zu erfolgen hat.

UFSL RV/0102-L/051. Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%): lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise 2. Aufteilung eines Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2011Teil 3/3

…dass eine exakte lineare Kürzung des Getränkepreises im Zeitpunkt der Lieferung (ex ante) aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Menüzusammenstellungen und der sich so ergebenden unzähligen verschiedenen Getränke- und Speisenpreise nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Eine exakte lineare Aufteilung im nachhinein wäre zwar möglich…

BFG RV/5100617/2013Aufteilung von Gesamtentgelten auf unterschiedlich zu besteuernde Komponenten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2014Teil 1/2

…wurde in dieser Vorlage, dass die Aufteilung der Menüentgelte linear nach der Rechtsprechung des VwGH erfolgen möge. Die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2011 wurde erklärungsgemäß aber unter Hinweis auf ein noch nicht entschiedenes Rechtsmittelverfahren vorläufig veranlagt (Bescheid für 2004 vom 25. August 2009…

BFG RV/5100617/2013Aufteilung von Gesamtentgelten auf unterschiedlich zu besteuernde Komponenten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2014Teil 2/2

…Eine Aufteilung nach Marktwerten würde hier unmöglich sein und eine generelle Ablehnung der Kostenmethode zu unlösbaren Fällen führen. Das nationale Gericht hat analog zu den Ausführungen des EuGH zur Marktwertmethode auch im Fall der zulässigen Anwendung der Kostenmethode unter Berücksichtigung der Marktbedingungen jenen Wert zu…

UFSL RV/0036-L/10Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2010Teil 2/4

…Reihe komplexer Aufschlüsselungsvorgänge erfordere. Der EuGH nehme in seiner Rechtsprechung keine verhältnismäßige Aufteilung vor sondern ziehe vom Gesamtpreis den bekannten Einzelverkaufspreis ab, um so zum Preis der Restleistung zu gelangen. Der VwGH hingegen schreibe ohne nähere Begründung die "lineare Kürzung" vor. Auch die Kritik des…

BFG RV/6100106/2025Verdeckte Gewinnausschüttung - Aufteilung nach Maßgabe der Beteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2026

…Dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen die von der belangten Behörde vorgenommene lineare Aufteilung nach Gesellschaftsanteilen. Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft…

UFSW RV/0264-W/09Keine willkürliche Aufteilung unterschiedlich zu besteuernder Leistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 2/2

…Zu bedenken sei, dass auch die von der Betriebsprüfung vorgenommene Aufteilung nicht zwingend den Vorgaben, wie sie etwa der EuGH trifft, entsprechen müsse. Es wäre auch vertretbar, eine lineare Aufteilung der Entgelte etwa nach Maßgabe der marktüblichen Verkaufspreise vorzunehmen. Betont wurde nochmals, dass überhaupt keine…

UFSW RV/0263-W/09Keine willkürliche Aufteilung unterschiedlich zu besteuernder Leistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 2/2

…Zu bedenken sei, dass auch die von der Betriebsprüfung vorgenommene Aufteilung nicht zwingend den Vorgaben, wie sie etwa der EuGH trifft, entsprechen müsse. Es wäre auch vertretbar, eine lineare Aufteilung der Entgelte etwa nach Maßgabe der marktüblichen Verkaufspreise vorzunehmen. Betont wurde nochmals, dass überhaupt keine…

EStR 2000 Rz 820833 Prämien
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…52.500 € (das sind 12% von 315.000 € zuzüglich 14% von 105.000 €). Die lineare Aufteilung der Bemessungsgrundlage ist zwingend; eine davon abweichende Aufteilung ist nicht möglich. Rz 8208a: Zur Geltendmachung der Forschungsprämie ist immer (auch in Fällen des Zusammentreffens von zwei…

BFG RV/7101811/2019Gerichtlich zugesprochenes Benützungsentgelt nach Rückabwicklung des Liegenschaftkaufvertrags
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2025

…der länger als ein Jahr sein kann, wäre grundsätzlich eine Verteilung dieses Entgelts auf den betreffenden Zeitraum erforderlich. Die Verteilung des Benützungsentgelts erfolgt in der Regel durch eine lineare Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Jahre, auf die sich das Entgelt bezieht. Wiederherstellungskosten und Gebäudeschäden…

BFG RV/7102578/2024Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2024

…auch insoweit zu erfolgen, als der FKZ800.000 dem Betrachtungszeitraum 16.9.2020 bis 31.12.2020 zuzuordnen ist. Gegen die von der belangten Behörde vorgenommene lineare Aufteilung des Zuschusses hat der Bf nichts eingewendet. Damit kann die Feststellung getroffen werden, dass der im Jahr…

BFG RV/7400112/2014Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe; Vorliegen von Dienstverhältnissen bei Callcenter-Agents; kein entschuldbarer Rechtsirrtum bei Unterlassung zumutbarer Erkundigung an geeigneter Stelle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2023Teil 1/2

…den tatsächlichen Auszahlungen, sondern es ist aus Vereinfachungsgründen eine lineare Aufteilung durch das Prüfprogramm je zur Hälfte erfolgt. Die belangte Behörde hat die lineare Aufteilung auch der Haftungsinanspruchnahme des Bf zu Grunde gelegt. Für das Jahr 2009 hat die Primärschuldnerin keine Jahreserklärung abgegeben, es sind…

BFG RV/7103439/2017Zuschätzung von Taxierlösen dem Grunde und der Höhe nach
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2019Teil 1/2

…Jahre 2007 und 2008 gelegen seien, sei darauf zurückzuführen, dass die Betriebsprüfung eine "lineare Aufteilung" der KM auf die angemeldeten Taxis vorgenommen habe. Dies habe zu dem (absurden) Ergebnis geführt, dass im Zeitraum Jänner bis August 2008 die tatsächlich lt. Aufzeichnungen gefahrenen KM höher seien…

UFSZ3K ZRV/0022-Z3K/12Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…die Zuckerzukäufe könnten in einer Neuauswertung und Neubewertung einen möglicherweise tragfähigeren Beweis liefern. Gegen eine wie vom Zollamt praktizierte lineare Aufteilung des vorgefundenen Alkohols auf die Jahre 2002 bis 2007 spricht auch der Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates beim Zollamt Salzburg vom 1. Dezember 2009…

UFSS RV/0217-S/04Ist für Provisionen von dritter Seite durch den Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten oder sind die Bezüge im Wege der Veranlagung des Arbeitnehmers zu besteuern?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2006Teil 1/2

…Im Jahr 1997 fehle ein Mitarbeiter. Die Praktikantinnen seien mit ca. 100 Tagen pro Jahr erfasst, wobei jedoch eine lineare Aufteilung der Einnahmen auf das ganze Jahr nicht sachgerecht sei. Dies deshalb, da die Einnahmen praktisch innerhalb der Sommermonate Juli und August erzielt worden seien…