…im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Eingabe vom 10. April 2010 auch…
…entsprechenden Antrag vorausgesetzt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob dem säumigen Abgabepflichtigen im Hinblick auf die von ihm vorgebrachten Umstände leichtes oder grobes Verschulden an der Säumnis anzulasten ist (vgl. neuerlich UFS 2.4.2004, RV/0317-G/03). Der Bw. trägt auch dafür…
…habe, dass die quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung trotz Überschreitens der Wertgrenze überhaupt möglich gewesen sei. Überdies sei die Behörde im Verfahren hinsichtlich der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu dem Schluss gekommen, dass nur leichtes Verschulden vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 1 BAO gilt, sofern…
…von der Bw. vorgebrachten Argumente geeignet ist, den Steuerpflichtigen vom Vorwurf des groben Verschuldens an der Unrichtigkeit der selbst zu berechnenden Abgaben zu entlasten. Nach Ansicht der Bp liegt auch nicht nur leichtes Verschulden bzw. leichte Fahrlässigkeit vor, die dazu geführt hat, dass der Steuerpflichtige…
…verantwortet daher mit dem Vergessen der Zahlung durch den vertretungsbefugten Prokuristen eine fahrlässige Handlungsweise, welche jedoch in Anbetracht ihres bislang steuerlich völlig untadeligen Zahlungsverhaltens nur als leichtes Verschulden anzusehen ist. Der Berufung war daher stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 8. Jänner 2007
…jedem Einzelfall zu prüfen, ob dem säumigen Abgabepflichtigen im Hinblick auf die von ihm vorgebrachten Umstände leichtes oder grobes Verschulden an der Säumnis anzulasten ist. Legt man den Maßstab der in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes definierten groben Fahrlässigkeit auf den gegenständlichen Sachverhalt an, kann darin,…
…er bei der Besteuerung seiner Erlöse im Zweifelsfall den Rat seines steuerlichen Vertreters eingeholt hätte. Ein leichtes Verschulden an der Säumnis könne daher nicht erblickt werden. Mit Anbringen vom 9. September 2013 zog der Bw seine Anträge auf Entscheidung durch den Berufungssenat und Abhaltung einer…
…Die Bw. verantwortet daher mit dem Vergessen der Zahlung durch ihren Mitarbeiter eine fahrlässige Handlungsweise infolge Verletzung der Kontrollpflichten, welche jedoch in Anbetracht ihres bislang steuerlich völlig untadeligen Zahlungsverhaltens nur als leichtes Verschulden anzusehen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Gemäß § 284 Abs. 1…
…äußerst geringfügig war und bei Kenntnis des Umstandes umgehend die Erklärung und die Zahlung erfolgt ist. Zusammenfassend liege allenfalls leichtes Verschulden vor. Dieses sei anzunehmen, wenn ein Fehlverhalten gesetzt werden, das gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen unterlaufe. Grobes Verschulden werde auch als "auffallende Sorglosigkeit" bezeichnet…
…25.1.2000, 97/14/0071). Auf Grund des Unfallherganges (Überholen in einer Rechtskurve) könne ein leichtes Verschulden seitens des Finanzamtes nicht erblickt werden. Den Ausführungen über die Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels schenkte das Finanzamt Glauben und gewährt weiterhin, wie bereits irrtümlich im…
…die wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflichtigen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die gegenständliche Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf ein Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist, sondern auf ein - wenn auch leichtes - Verschulden des Pflichtigen, indem er die Betriebsratsumlage ursprünglich (versehentlich) nicht geltend gemacht hat…
…dass von jedem Abgabepflichtigen erwartet werden könne, dass er für Krankheitsfälle entsprechende Vertretungsregelungen treffe. Würden solche Vorkehrungen nicht getroffen, müsse von einem über ein leichtes Verschulden hinausgehenden Grad des Verschuldens ausgegangen werden. § 217 Abs. 7 BAO könne daher nicht zur Anwendung gelangen. Dagegen richtet sich…
…die Fristen zur Abgabe von Abgabenerklärungen eingehalten werden. Er dürfe sich dabei nicht nur auf seine Mitarbeiter verlassen, dies gelte insbesondere bei neuen Mitarbeitern. Da der Geschäftsführung des Unternehmens zumindest leichtes Verschulden zu unterstellen sei, sei die Verhängung des Verspätungszuschlages, der mit 2 % am unteren…
…abzuschreiben mit der Begründung, dass ihn kein grobes Verschulden treffe. Ein leichtes Verschulden liege laut Judikatur dann vor, wenn ein Fehler einem sorgfältigen Menschen gelegentlich auch unterlaufe. Das grobe Verschulden des Vertreters sei dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. In der am 26. September 2013 abgehaltenen…
…ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Auch einem Steuerpflichtigen, der eine internationale Geschäftstätigkeit entfaltet…
…nicht als unvorhergesehen bzw. unvorhersehbar angesehen werden könnte. Schließlich ist der Fristversäumnis aber auch noch offenbar nicht bloß leichtes Verschulden zu Grunde gelegen. Eine mündliche Verhandlung hatte im vorliegenden Fall deshalb nicht stattzufinden, weil der diesbezügliche Antrag im Vorlageantrag vom 5. Juni 2002 nach damaligem…
…der R-GmbH). Da daher aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung offenbar für die Prüfer ersichtlich gewesen seien, liege nicht einmal leichtes Verschulden des Bw vor, eine Haftung sei daher ausgeschlossen. Ausdrücklich festgehalten werde auch, dass die dem Haftungsbescheid…
…Bw. ihre Ursache haben. Aus dem "Inkaufnehmen" (dolus eventualis) in dem einen Fall lässt sich ebenso wie aus der Anzahl der Übertretungen im anderen Fall auf nicht bloß leichtes Verschulden schließen. Anders verhält es sich mit jenen Geldstrafen, die über die Arbeitnehmer des Bw. verhängt…
…§ 31 Abs.2 und 3 FinStrG bereits verjährt seien. Und selbst wenn man von einer Fahrlässigkeit des Beschuldigten ausginge, wäre dieses Fehlverhalten höchstens als leichtes Verschulden, keineswegs aber als auffallende Sorglosigkeit zu qualifizieren, was jedenfalls zur Folge hätte, dass diesfalls nicht auf Verfall zu erkennen…
…wonach ein Dienstgeber dem Dienstnehmer einen Schaden am privaten Kraftfahrzeug des Dienstnehmers ersetzen müsse, sofern der Schaden bei einer Fahrt für den Dienstgeber eingetreten und nur ein leichtes Verschulden des Dienstnehmers vorliege; der Sohn habe sich unentgeltlich für eine betriebliche Fahrt zur Verfügung gestellt und…