…zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (ErlRV…
…im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Eingabe vom 10. April 2010 auch…
…entsprechenden Antrag vorausgesetzt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob dem säumigen Abgabepflichtigen im Hinblick auf die von ihm vorgebrachten Umstände leichtes oder grobes Verschulden an der Säumnis anzulasten ist (vgl. neuerlich UFS 2.4.2004, RV/0317-G/03). Der Bw. trägt auch dafür…
…April 2013, vom 1. August und 1. Oktober 2014 verwiesen (BFG-Akt ON 8, AS 16 ff). Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Ein Verschulden des Vertreters trifft den Vertretenen (VwGH 24.06.2009, 2008/15/0035). Diesbezüglich gesteht die Bf. zu, dass es…
…habe, dass die quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung trotz Überschreitens der Wertgrenze überhaupt möglich gewesen sei. Überdies sei die Behörde im Verfahren hinsichtlich der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu dem Schluss gekommen, dass nur leichtes Verschulden vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 1 BAO gilt, sofern…
…hat, sodass der Fehler erst nach mehr als sechs Jahren - eher zufällig - anlässlich einer Rechnungsprüfung entdeckt wurde, kann nicht mehr als bloß leichtes Verschulden betrachtet werden. Die Beschwerdeführerin konnte sich auch nicht auf den in den Rechnungen enthaltenen Hinweis auf eine Steuerfreiheit nach Art. 156…
…um einen Zahlungsverzug zu verhindern. Werden solche Vorkehrungen nicht getroffen, müsse von einem über ein leichtes Verschulden hinausgehenden Grad des Verschuldens ausgegangen werden. Bei den Einkommensteuervorauszahlungen würde es sich um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin mit jeweils gleichbleibenden Beträgen handeln. Auch bei der Umsatzsteuervorauszahlung würde es…
…von der Bw. vorgebrachten Argumente geeignet ist, den Steuerpflichtigen vom Vorwurf des groben Verschuldens an der Unrichtigkeit der selbst zu berechnenden Abgaben zu entlasten. Nach Ansicht der Bp liegt auch nicht nur leichtes Verschulden bzw. leichte Fahrlässigkeit vor, die dazu geführt hat, dass der Steuerpflichtige…
…verantwortet daher mit dem Vergessen der Zahlung durch den vertretungsbefugten Prokuristen eine fahrlässige Handlungsweise, welche jedoch in Anbetracht ihres bislang steuerlich völlig untadeligen Zahlungsverhaltens nur als leichtes Verschulden anzusehen ist. Der Berufung war daher stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 8. Jänner 2007
…jedem Einzelfall zu prüfen, ob dem säumigen Abgabepflichtigen im Hinblick auf die von ihm vorgebrachten Umstände leichtes oder grobes Verschulden an der Säumnis anzulasten ist. Legt man den Maßstab der in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes definierten groben Fahrlässigkeit auf den gegenständlichen Sachverhalt an, kann darin,…
…die Vertreterin aus, dass kein grob schuldhaftes Verhalten der AA Mitarbeiterin vorliege. Von grobem Verschulden sei auszugehen, wenn auffallende Sorgfaltslosigkeit an den Tag gelegt worden sei und ein solches Verhalten einem grundsätzlich sorgfältigen Menschen nicht widerfahre. Ein (bloß) leichtes Verschulden hingegen liege vor, wenn ein…
…die Vertreterin aus, dass kein grob schuldhaftes Verhalten der AA Mitarbeiterin vorliege. Von grobem Verschulden sei auszugehen, wenn auffallende Sorgfaltslosigkeit an den Tag gelegt worden sei und ein solches Verhalten einem grundsätzlich sorgfältigen Menschen nicht widerfahre. Ein (bloß) leichtes Verschulden hingegen liege vor, wenn ein…
…berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Strittig ist, ob in der verspäteten Entrichtung der Lohnabgaben für 02/2017 und der Umsatzsteuer für 01/2017 (diese fällig am 15.3.2017) am12.4.2017, grobes oder leichtes Verschulden im Sinne des…
…da in diesem Zeitraum ein Wechsel in der steuerlichen Vertretung vorgenommen wurde. Insgesamt liege kein grobes Verschulden, sondern lediglich ein leichtes Verschulden vor, so dass um Abschreibung des SZ ersucht werde. Mit Bescheid vom 27.Jänner 2012 hat das Finanzamt St.Johann Tamsweg Zell am…
…Bf rechtzeitig mittels E-Mail über den Auftrag verständigt wurde, grobes oder leichtes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO darstellt. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft…
…Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Strittig ist, ob in der verspäteten Entrichtung der ESt (Einkommensteuer) für 2018 in Höhe von € 176.953,00 (diese Fällig am 30.1.2020) am 19.2.2020, grobes oder leichtes Verschulden im Sinne…
…sollte abhanden gekommen und daher wurde die Überweisung der Einkommensteuer 4-6/2013 ausnahmsweise zu spät durchgeführt. Hier handle es sich nicht um grob verschuldete oder gar vorsätzliche Säumnis seinerseits, sondern um einen Fehler, den auch ein sorgfältiger Mensch wie er begehen könne (leichte Fahrlässigkeit)…
…der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob in der verspäteten Entrichtung der zugrunde liegenden Abgaben grobes oder leichtes Verschulden im Sinne des…
…und der fälschlichen Annahme einen 2 Tagesspielraum zu haben, grobes oder leichtes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO anzunehmen ist. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft…
…er bei der Besteuerung seiner Erlöse im Zweifelsfall den Rat seines steuerlichen Vertreters eingeholt hätte. Ein leichtes Verschulden an der Säumnis könne daher nicht erblickt werden. Mit Anbringen vom 9. September 2013 zog der Bw seine Anträge auf Entscheidung durch den Berufungssenat und Abhaltung einer…