…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…vorliegen. Die o.a. konkludente Anmeldung ist bei veredelten Waren nicht möglich, Wird eine außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft erfolgte Veredelung bei der Rückkehr verschwiegen, kann eine Verzollung gemäß 145 ff ZK nicht mehr erfolgen, sondern es kommen die Zollschuldentstehungstatbestände bei vorschriftswidriger Verbringung der Art…
…201 ZK nicht mehr erfolgen, sondern es kommen die Zollschuldentstehungstatbestände der Art. 202 ff. ZK zur Anwendung. Begünstigende Bestimmungen kommen dabei mangels eines entsprechenden Antrags nicht mehr zur Anwendung. Bei Beförderungsmitteln, die als Rückware abgabenfrei sind, ist anlässlich ihrer Wiedereinbringung eine konkludente Anmeldung durch Willensäußerung…
…gestellen müssen und eine summarische Anmeldung abgeben müssen (Art. 40 - 43 ZK). Eine konkludente Anmeldung zur (neuerlichen) Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist im Fall der Kanalreinigungsmaschine bzw. deren Teile nicht zulässig. Der Bw hätte eine ausdrückliche Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…1 lit. a FinStrG in der nunmehr geltenden Fassung. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung…
…konkludent, durch Willensäußerung anmelden kann, indem man eine Zollstelle ohne getrennte Zollausgänge passiert, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben oder, sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind (z.B. Rot/Grünkanal-System auf Flughäfen) den Ausgang "anmeldefreie Waren" benutzt. Wird eine solche (fiktive) Anmeldung…
…Verwendung angemeldet worden ist, eine Anmeldung in dieser Form gem. Art. 232 Abs.1 lit.b) ZK-DVO aber nur für in den Artikeln 556 bis 561 erwähnte Beförderungsmittel, also nicht für solche im Art.578 ZK-DVO genannte, zulässig ist. Dies deckt sich im…
…dokumentiert durch einen entsprechenden Anstellungsvertrag. Gegenüber den zollrechtlichen Bestimmungen der Gemeinschaft könnten die den Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" betreffenden Bestimmungen der BAO nur subsidiär zur Anwendung kommen (wenn eine entsprechende Regelung im Gemeinschaftsrecht nicht vorhanden sei). Das Zollrecht der Gemeinschaft sehe die Erstattung oder…
…dokumentiert durch einen entsprechenden Anstellungsvertrag. Gegenüber den zollrechtlichen Bestimmungen der Gemeinschaft könnten die den Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" betreffenden Bestimmungen der BAO nur subsidiär zur Anwendung kommen (wenn eine entsprechende Regelung im Gemeinschaftsrecht nicht vorhanden sei). Das Zollrecht der Gemeinschaft sehe die Erstattung oder…
…dokumentiert durch einen entsprechenden Anstellungsvertrag. Gegenüber den zollrechtlichen Bestimmungen der Gemeinschaft könnten die den Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" betreffenden Bestimmungen der BAO nur subsidiär zur Anwendung kommen (wenn eine entsprechende Regelung im Gemeinschaftsrecht nicht vorhanden sei). Das Zollrecht der Gemeinschaft sehe die Erstattung oder…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…System der Art. 230 bis 232 ZK-DVO schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich um kommerzielle Waren handelte. Im Übrigen schließt Art 232 ZK-DVO auch bei der Einbringung von Handelswaren zur vorübergehenden Verwendung die Anmeldung durch konkludente Willensäußerung nach Art. 233 ZK…
…wirtschaftlichen Notlage heraus, wogegen als erschwerend lediglich der mehrmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum anzusehen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen aber das Recht zu, gegen diesen…
…für abgabefreie Waren, die nach der rechtlichen Fiktion des Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO in bestimmten Fällen der schlüssigen Anmeldung als gestellt gelten, konnte der Besch. - wie der Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat - zulässigerweise nicht ansprechen. Die Pflicht, eingeführte Waren zu gestellen, verletzt, wer an der…
…Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO (Formen konkludenter Willensäußerung, darunter gemäß Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a erster Anstrich ZK-DVO bei Befördern der Waren bis zur Zollstelle ..... durch Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren", .... .) abgegeben werden, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden…
…dass nicht an den Handel verkauft wurde. Aus der für Kunden bestimmten Rechnung sei ersichtlich gewesen, wer die Vertragspartner waren. Seitens "Gutes vom Bauernhof" sei versichert worden, dass der Verkauf auf diese Weise zulässig sei. Das Zollamt Graz hat die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7…
…8704 umgebaut. Die Lieferung des Fahrzeuges unterliegt nicht der NoVA." Die nachfolgenden Anmeldung und Zulassung der Fahrzeuge als LKW erfolgte unter Aufsicht des zuständigen Verkehrsamtes als Aufsichtsbehörde und kann daher nicht einseitig durch einen Rechtsakt der Abgabenbehörde abgeändert werden. Abschließend wird noch festgehalten, dass die…
…fortzusetzen, die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Bf zur Last gelegten Verhaltens bleibt der Strafentscheidung vorbehalten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Bf aber das Recht zu, gegen…