…Einsatzes, dass seine Vertretertätigkeit neben dieser als nicht untergeordnet zu bezeichnenden Verkaufsleitertätigkeit ausgeübt wird. Wenn der Bw. nun ausführt, dass, würde es in seiner Firma keinen Verkaufsleiter geben, diese Tätigkeiten von den Vertretern erledigt werden müssten, wie das in vielen Firmen auch der Fall sei…
…wertlos. Know-How kann nicht wirkungsvoll einmal zur Verfügung gestellt werden. Am wirkungsvollsten ist es in Form der Einbindung einer konkreten Person. Diese Einbindung ist im gegenständlichen Fall gegeben. Die Lizenzeinnahmen wandeln sich von einer "Miete" zum Entgelt in Bezug auf eine gewerbliche Tätigkeit. 2…
…Der Wortlaut der besagten Verordnung verlange zwar eine "ausschließliche Vertretertätigkeit", doch seien andere Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung unschädlich (VwGH, aaO.). Im gegenständlichen Fall ergab das durchgeführte zweitinstanzliche Ermittlungsverfahren folgendes Bild: Der Zeuge NN gab im Zuge seiner Einvernahme an, dass sich die Tätigkeit des Bw…
…die angenommene Tätigkeit der geschäftlichen Leitung konkret bezeichnet und eine Feststellungen über ihren Umfang getroffen hat. Mit diesem Sachverhalt ist der gegenständliche Sachverhalt in keiner weise vergleichbar. Dem Bw ist schon deshalb entgegenzutreten, da nur eine völlig untergeordnete Nebentätigkeit die Annahme der ausschließlichen Vertretertätigkeit nicht…
…| 4.134,17 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ab März war bei der IAG in He als Verkaufsmitarbeiter im Außendienst beschäftigt. Mit Einkommensteuerbescheid vom 5. Oktober 2010 veranlagte das Finanzamt den Berufungswerber zur Einkommensteuer für das Jahr 2009…
…auch mit dem in der Berufungsverhandlung erstatteten Vorbringen des Bw. betreffend Vertreterpauschale gemäß Verordnung BGBl. Nr. 32/1993. Gemäß VO § 1 Z 9 "Vertreter" ist zur Anwendung dieser Bestimmung notwendig, dass der Arbeitnehmer ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben muss, wobei dazu sowohl die Tätigkeit im Außendienst als…
…die überwiegend im Außendienst ausgeübte Vertretertätigkeit habe die Geschäftsanbahnung, den Abschluss von Geschäften sowie die Kundenbetreuung umfasst, geschäftsführende Tätigkeiten seien in einem völlig untergeordneten Ausmaß erbracht worden. Auf weiteren Vorhalt des Finanzamtes bezifferte der Berufungsführer den Umfang der einzelnen Tätigkeitsbereiche unter Anschluss des Geschäftsführervertrages wie…
…um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit. Nach dem von der Rechtsprechung (vgl. VwGH 22.2.2000, 96/14/0038; VwGH 11.12.1992, 88/17/0054) geprägten Begriffsinhalt ist Privatgeschäftsvermittler, wer eine vermittelnde Vertretertätigkeit in Bezug auf Produkte des täglichen Bedarfs (z.B. zur Reinigung von Wohnung…
…auf Provisionen aus Handelsvertretertätigkeit entfallen. Auch wenn in der HV-VO kein abgrenzender Prozentsatz verzeichnet sei, lasse sich nach Meinung des Finanzamtes aus der Formulierung "bei der Tätigkeit als Handelsvertreter" erkennen, dass eine untergeordnete Handelsvertretertätigkeit wie die im Streitfall praktizierte, von der Verordnung nicht umfasst…
…höchstens 2.190 € jährlich als pauschalierte Werbungskosten festgelegt. In § 1 Z 10 der oben genannten Verordnung wird umschrieben, dass der Arbeitnehmer ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben muss, wobei zur Vertretertätigkeit sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Arbeit im Innendienst gehört…
…nahezu ausschließliche Vertretertätigkeit nicht beurteilt werden, dies könne nur durch eine detaillierte Aufgabenbeschreibung erfolgen. Im gegenständlichen Fall sei einzig die Frage wesentlich, ob die Projekt- und Kundenunterstützungsarbeiten in der Funktion als Projektleiter, welche jedenfalls kein gänzlich untergeordnetes Ausmaß einnähmen, noch zur Vertretertätigkeit zählten. In der…
…Bei diesem Ausmaß an anderer Tätigkeit, die der Bw ausübte, kann aber nicht mehr von einer ausschließlichen Vertretertätigkeit ausgegangen werden, die zur Geltendmachung des Vertreterpauschales berechtigt hätte. Dass das Berufsfeld des Bw's laut Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht nur in der Akquisition von Aufträgen…
…des Berufungswerbers als alleiniger Geschäftsführer der GmbH eine ausschließliche Vertretertätigkeit unmöglich erscheine, keine taugliche Begründung dazustellen vermögen, weil die Anwendung der streitgegenständlichen Verordnung in keiner Weise darauf abstellt, dass ausschließlich eine Tätigkeit als Handelsvertreter ausgeübt wird. Diese Tatbestandsvoraussetzung ist lediglich in der auf Grund des …
…ob diese Tätigkeiten im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 24.2.2005, 2003/15/0044 im Vergleich zur Vertretertätigkeit in untergeordnetem Ausmaß angefallen sind. Bei Durchführung der Ermittlungen wäre auf den Grundsatz der Wahrung des Parteiengehörs Bedacht zu nehmen. Hinsichtlich der Tätigkeit der Bw…
…spreche Punkt 6.3 des Dienstvertrags eindeutig gegen eine ausschließliche Vertretertätigkeit, da keine Möglichkeit bestehe, das Einkommen zu beeinflussen. Nach der Eingabe vom 21. März 2008 umfasse der vom (deutschen) Dienstgeber verwendete Ausdruck "Merchandiser" in Österreich andere Tätigkeiten, als bei den betroffenen MitarbeiterInnen in Deutschland…
…wirtschaftlichen Lebens widerspricht, dass aus dem Dienstvertrag eines Geschäftsführers nicht zu entnehmen ist, dass er - auch - eine Vertretertätigkeit ausübt, in der Realität er jedoch Tätigkeiten ausübt, die eine Vertretertätigkeit darstellen, ist von einer Verletzung der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht der Partei im Abgabenverfahren auszugehen, wenn sie…
…eine solche völlig untergeordnete Tätigkeit typischerweise nicht dazu führt, dass Werbungskosten in geringerem Ausmaß anfallen als ohne sie. Dazu kommt hier, dass der Abgabepflichtige im Verwaltungsverfahren behauptet hat, die Verwaltungstätigkeiten anderen Personen übertragen zu haben, und der angefochtene Bescheid dennoch in keiner Weise die von…
…da keine weiteren Sachverhaltsstellungen vorgelegt werden konnten. Rechtliche Folgen der getroffenen Feststellungen: Der Vertreterbegriff ist wie folgt festzustellen: Ergeben die zu tätigenden Sachverhaltsermittlungen, dass der Berufungswerber als Xverkaufsfahrer tatsächlich vorrangig die Geschäftsabschlüsse für die Waren tätigt, die er ausliefert, stehen seine administrativen Tätigkeiten sowie die…
…da keine weiteren Sachverhaltsfeststellungen vorgelegt werden konnten. Rechtliche Folgen der getroffenen Feststellungen: Der Vertreterbegriff ist wie folgt festzustellen: Ergeben die zu tätigenden Sachverhaltsermittlungen, dass der Berufungswerber als Verkaufsfahrer tatsächlich vorrangig die Geschäftsabschlüsse für die Waren tätigt, die er ausliefert, stehen seine administrativen Tätigkeiten sowie die…
…da keine weiteren Sachverhaltsstellungen vorgelegt werden konnten. Rechtliche Folgen der getroffenen Feststellungen: Der Vertreterbegriff ist wie folgt festzustellen: Ergeben die zu tätigenden Sachverhaltsermittlungen, dass der Berufungswerber als Bofrostverkaufsfahrer tatsächlich vorrangig die Geschäftsabschlüsse für die Waren tätigt, die er ausliefert, stehen seine administrativen Tätigkeiten sowie die…