…Einsatzes, dass seine Vertretertätigkeit neben dieser als nicht untergeordnet zu bezeichnenden Verkaufsleitertätigkeit ausgeübt wird. Wenn der Bw. nun ausführt, dass, würde es in seiner Firma keinen Verkaufsleiter geben, diese Tätigkeiten von den Vertretern erledigt werden müssten, wie das in vielen Firmen auch der Fall sei…
…Die vom Bf. aufgezählten und beschriebenen Tätigkeiten entsprechen zumindest fast ausschließlich denen eines typischen Vertreters, der komplexe Produkte vertreibt. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass im Rahmen des Verkaufsgeschehens auch innerorganisatorische Aufgabe zu erfüllen gewesen wären, die ein untergeordnetes Ausmaß überschreiten. Anders als etwa…
…Verwaltungsgerichtshofs in ständiger Judikatur festgehalten, dass zum Begriff des Vertreters auf die Verkehrsauffassung abzustellen ist. Danach sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Vertreter muss ausschließlich eine Vertretertätigkeit ausüben, wobei eine völlig untergeordnete Tätigkeit…
…Verwaltungsgerichtshofs in ständiger Judikatur festgehalten, dass zum Begriff des Vertreters auf die Verkehrsauffassung abzustellen ist. Danach sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Vertreter muss ausschließlich eine Vertretertätigkeit ausüben, wobei eine völlig untergeordnete Tätigkeit…
…28. Jänner 2014 wird zur Tätigkeit des Bf. im Außendienst und in Bezug auf seine akquisitorische Tätigkeit ausgeführt, der Bf. habe am Tag ca. 20x mit seinen Kunden telefonisch zu tun und ca. 15 Kundentermine in der Woche. Der Bf. schreibe allerdings kein Fahrtenbuch, da…
…muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. 10. Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung..." In der taxativen…
…Aufwendungen lt. dem Begriff Pauschale nicht gegeben. Und jetzt sei die Betreuungstätigkeit keine untergeordnete Tätigkeit. Woher auch immer das Finanzamt diese Erkenntnis nehme. Der Bf. kenne Sales-Directors, die ohne Probleme das Vertreterpauschale zugesprochen bekommen hätten. Es sei in jedem Fall vollkommen egal, was er…
…Marketing Manager unterstellt, jedoch zur Zeit, vorübergehend, noch dem Direktor der Y Bank, da die Position des Sales & Marketing Managers erst ab 1. Juni 2014 neu besetzt wird. Frau X verfügt über keine Führungsagenden. 4) Folgende Tätigkeiten sind dem Innendienst zugeordnet • Besuchsberichte, Händlerinformationen erstellen und…
…zählt nicht zur Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit). Von der Gesamtarbeitszeit muss mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden, wobei der Innendienst nur die für konkrete Aufträge erforderlichen Tätigkeiten umfassen darf. Andere Tätigkeiten in "völlig untergeordnetem Ausmaß" sind nicht schädlich (VwGH 24.02.2005…
…wertlos. Know-How kann nicht wirkungsvoll einmal zur Verfügung gestellt werden. Am wirkungsvollsten ist es in Form der Einbindung einer konkreten Person. Diese Einbindung ist im gegenständlichen Fall gegeben. Die Lizenzeinnahmen wandeln sich von einer "Miete" zum Entgelt in Bezug auf eine gewerbliche Tätigkeit. 2…
…Der Wortlaut der besagten Verordnung verlange zwar eine "ausschließliche Vertretertätigkeit", doch seien andere Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung unschädlich (VwGH, aaO.). Im gegenständlichen Fall ergab das durchgeführte zweitinstanzliche Ermittlungsverfahren folgendes Bild: Der Zeuge NN gab im Zuge seiner Einvernahme an, dass sich die Tätigkeit des Bw…
…gilt, wenn auch die geforderte Voraussetzung einer ausschließlichen Vertretertätigkeit erfüllt ist. Es kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes somit davon ausgegangen werden, dass es sich bei der stets in den Schriftsätzen des Bf. angeführten "Betreuungstätigkeit" des Bf. auch nicht um eine völlig untergeordnete Tätigkeit gehandelt hat…
…die angenommene Tätigkeit der geschäftlichen Leitung konkret bezeichnet und eine Feststellungen über ihren Umfang getroffen hat. Mit diesem Sachverhalt ist der gegenständliche Sachverhalt in keiner weise vergleichbar. Dem Bw ist schon deshalb entgegenzutreten, da nur eine völlig untergeordnete Nebentätigkeit die Annahme der ausschließlichen Vertretertätigkeit nicht…
…ist nämlich keine Vertretertätigkeit. Die vom Finanzamt angeforderten Planstellenbeschreibungen für den Beschwerdeführer oder andere aussagekräftige Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Im Erkenntnis des BFG vom 12.01.2015, RV/5100353/2013, wurde für das Veranlagungsjahr 2011 die Beschwerde eines Post Partner-Managers in Bezug auf die…
…von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit, wie zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, und beratende Tätigkeiten (vgl. Lenneis in Jakom, EStG6, § 16 Rz 66). Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, steht nur eine "völlig untergeordnete andere Tätigkeit" der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales nicht entgegen (vgl. VwGH 24…
…Vordergrund gestanden ist und andere Tätigkeiten, somit in völlig untergeordnetem Ausmaß geblieben sind. Vielmehr ist festzuhalten, dass im gegenständlichen Fall in allen Schreiben der Bf. von einer im Vordergrund stehenden "Beratertätigkeit" und ergänzend auch von einer "Vertretertätigkeit" (da der Arbeitgeber über keine "reinen" Vertreter verfügt…
…Bundesfinanzgericht zur Auffassung, dass diese zu beurteilende Tätigkeiten des Bf. einerseits nicht überwiegend die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften betreffen und andererseits in einem Zeitrahmen erbracht werden, der das von der Judikatur geforderte Zeitausmaß für eine "völlig untergeordnete andere Tätigkeit" neben der Vertretertätigkeit des…
…ist, ist hingegen keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit - vgl Wanke in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 17 Anm 223). Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Pauschbeträge sind gemäß § 2 der VO die Bruttobezüge abzüglich der steuerfreien Bezüge und abzüglich der sonstigen Bezüge, soweit…
…Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind (vgl. VwGH 31.5.2017, Ro 2015/13/0009). Wesentlich ist, dass eine Außendiensttätigkeit vorliegt, deren vorrangiges Ziel die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen für den Arbeitgeber ist. Der Vertreter muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben. Eine völlig untergeordnete andere Tätigkeit steht…
…| 4.134,17 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ab März war bei der IAG in He als Verkaufsmitarbeiter im Außendienst beschäftigt. Mit Einkommensteuerbescheid vom 5. Oktober 2010 veranlagte das Finanzamt den Berufungswerber zur Einkommensteuer für das Jahr 2009…