…Tathandlungen keine persönlichen Vorteile gezogen hat, sondern ihr offensichtliches Bestreben darauf hinaus gerichtet war, den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens zu sichern und dieses zu retten, zusätzlich mildernd ins Kalkül zu ziehen. Entgegen den Ausführungen im Erkenntnis des Spruchsenates stellt das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen keinen Erschwerungsgrund…
…Zusätzlich ist diesbezüglich noch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte aus dem von ihm begangenen Finanzvergehen keine persönlichen Vorteile erwarten hat können und auch keine solchen- jedenfalls aktenkundig- bezogen hat, sondern -eher im Gegenteil- die Begehung des in Rede stehenden Finanzvergehens im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis…
…der Strafbemessung als mildernd die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, sein auf einer betrieblichen und wirtschaftlichen Notsituation begründetes Handeln, wobei er sich dabei keine persönlichen Vorteile verschafft hat, und das längere Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen die wiederholten Tatentschlüsse über einen längeren…
…dass der Bw. aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt und keine persönlichen Vorteile aus seinen Tathandlungen gezogen hat. Der Spruchsenat ist bei der Strafbemessung zu Unrecht vom Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen ausgegangen, da dieser Umstand bereits durch die Summierung der einzelnen strafbestimmenden Wertbeträge entsprechend…
…derer auf die derzeit eingeschränkte persönliche und wirtschaftliche Situation des Bw. Rücksicht genommen wurde und als mildernd die geständige Rechtfertigung des Bw., seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus und weiters der Umstand, dass er keine persönlichen Vorteile aus seinem Fehlverhalten gezogen…
…der Bw. adaptiert; diese Adaptierung wurde von der Agrarbezirksbehörde D mit Bescheid vom 29.3.1983 genehmigt (Satzungen der Bw.). In der Bw. existieren keine persönlichen Anteilsrechte, die nicht an das Eigentum einer "Stammsitzliegenschaft" (zum Begriff siehe rechtliche Beurteilung, Punkt 3 d) gebunden sind. (Niederschrift…
…wurde 1995 von der ABB mit Bescheid vom 2. 2. 1995 genehmigt (Satzungen der Bw.). In der Bw. existieren keine persönlichen Anteilsrechte, die nicht an das Eigentum einer "Stammsitzliegenschaft" (zum Begriff siehe rechtliche Beurteilung, Punkt 3 d) gebunden sind. (Niederschrift über die Aussagen des T …
…wurde 1995 von der ABB mit Bescheid vom 2. 2. 1995 genehmigt (Satzungen der Bw.). In der Bw. existieren keine persönlichen Anteilsrechte, die nicht an das Eigentum einer "Stammsitzliegenschaft" (zum Begriff siehe rechtliche Beurteilung, Punkt 3 d) gebunden sind. (Niederschrift über die Aussagen des Mag…
…der Bw. adaptiert; diese Adaptierung wurde von der Agrarbezirksbehörde D mit Bescheid vom 29.3.1983 genehmigt (Satzungen der Bw.). In der Bw. existieren keine persönlichen Anteilsrechte, die nicht an das Eigentum einer "Stammsitzliegenschaft" (zum Begriff siehe rechtliche Beurteilung, Punkt 3 d) gebunden sind. (Niederschrift…
…wie viele Rinder, Schafe und Pferde jedes Mitglied der Bw. auf die agrargemeinschaftlichen Grundstücke treiben darf. In der Bw. existieren keine persönlichen Anteilsrechte, die nicht an das Eigentum einer Stammsitzliegenschaft (zum Begriff siehe rechtliche Beurteilung, Punkt 3 d) gebunden sind. [Niederschrift über die Aussagen des…
…wie viele Rinder, Schafe und Pferde jedes Mitglied der Bw. auf die agrargemeinschaftlichen Grundstücke treiben darf. In der Bw. existieren keine persönlichen Anteilsrechte, die nicht an das Eigentum einer Stammsitzliegenschaft (zum Begriff siehe rechtliche Beurteilung, Punkt 3 d) gebunden sind. (Niederschrift über die Aussagen des…
…sich hinsichtlich des Rückzahlungsbetrages weitere Widersprüche. Auch hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung stünden keine Unterlagen zur Verfügung, welche auf eine Steuerfreiheit schließen ließen, zumal die Bw. keine persönlichen Daten zur näheren Identifizierung des Kunden vorgelegt habe. Dazu ergänzt die Bw., dass hinsichtlich der ATS 159.400…
…vielmehr, dass W und G lediglich entfernt Bekannte waren, weshalb ein steuerrechtlich bedeutendes persönliches Naheverhältnis keines falls angenommen werden kann. Weiters ist der UFS zu der Ansicht gelangt, dass die Bw. zum Zeitpunkt der Zahlung des Darlehensbetrages nicht ahnen konnte und auch tatsächlich nicht wusste…
…1997 einen Wert von S 2,665.000,-- gehabt. Der von Frau B. geleistete Kaufpreis in Höhe von S 2,500.000,-- sei daher als angemessen zu betrachten und es liege keine Vorteilsgewährung vor. 3. Yacht Be. : Im Wirtschaftsjahr 1989/1990 habe die Gesellschaft eine…
…Das Kriterium der Bewertbarkeit kann als Voraussetzung für den Zuflusszeitpunkt kein Kriterium sein, da der Marktwert der Option aufgrund anerkannter Bewertungsmethoden auch bei nicht handelbaren Optionen gegeben ist. Es kann auch dahingestellt bleiben, ob der Begriff des geldwerten Vorteils deckungsgleich mit jenem des " Wirtschaftsgutes" oder…
…Seminarbesuche) in Kauf nehmen. Aus diesem Betrachtungswinkel sei der Verkauf von Immobilienbesitz aus persönlichen und wirtschaftlichen Überlegungen nicht erklärbar. Abgesehen davon gelte es auch aufzuzeigen, dass die Vermietungstätigkeit in X keine wirklichen persönlichen Belastungen in den letzten Jahren würden erkennen lassen, zumal die umfassende Sanierung…
…der Halswirbelsäule operiert worden und habe ein Implantat bekommen. Nun ergehe es ihr wieder relativ gut. Sorgepflichten habe sie keine. Hinsichtlich seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Zweitbeschuldigte in der Berufungsverhandlung auf Befragen ergänzend angegeben: Er sei nunmehr bei der C GmbH, einem Speditionsunternehmen…
…es, nochmals einen Abschlag um die Hälfte vorzunehmen, sodass sich in der Gesamtschau eine Geldstrafe von € 8.000.- als schuld- und tatangemessen und den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen (keine Sorgepflichten) angemessen Rechnung tragend erweist. Wird auf eine Geldstrafe erkannt, ist gemäß § 20 Abs. 1…
…eben bei persönlichen Anlässen (z.B. Jubiläum, runde Geburtstage, Pensionierung, etc.) - gegeben werden würden, einen voll steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen würden. Dagegen wurde der Vorlageantrag eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus…
…aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Im Nachsichtsantrag wären Umstände angeführt, welche hinsichtlich einer positiven Entscheidung einer Abgabennachsicht keine Relevanz hätten…