…Das BMF hat mit der Änderung der Rz 4116b (neu) für einen begrenzten Zeitraum - bis einschließlich Veranlagungsjahr 2007 - seine Verwaltungspraxis geändert. Die Änderung der Verwaltungspraxis stellt jedoch - wie obenstehend ausgeführt - keinen Wiederaufnahmegrund dar, weshalb diese "Tatsache" auch für das an Erlässe gebundene Finanzamt unbeachtlich ist…
…in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt, dass Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände sind…
…in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt, dass Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände sind…
…zitierte Rechtsansicht des BMF sagt aus, dass das Vorliegen eines Nichtbescheides eine neu hervorgekommene Tatsache ist." Mit Schriftsatz vom 15.09.2008 beruft der Bw gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend Wiederaufnahme und führt ins Treffen, dass keine Verjährung eingetreten sei, weil die Feststellungserklärung 1989 nie bescheidmäßig…
…Finanzamtsakt ordnungsgemäß geführt wurde, war dem Finanzamt bereits mit den am 30.3.1998 persönlich überreichten Steuererklärungen samt Beilagen das Gerichtsurteil bekannt. Wäre dies zutreffend, lägen hinsichtlich der wiederaufgenommenen Bescheide keine neuen Tatsachen, die erst auf Grund des Gerichtsurteils hervorgekommen sind, vor. Das Gerichtsurteil stellt…
…worden. Mit Bescheid vom 19. Mai 2004 wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht werden konnten, die einen anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätten. Am 14. Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine…
…auf Grund der für ihn geltenden unechten Umsatzsteuerbefreiung (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994) generell kein Vorsteuerabzug zu. Damit handelt es sich bei dem Faktum, dass die Gebäudeteile nicht als Ordination eines Arztes eingerichteten sind, um keine neue Tatsache iSd § 303 Abs. 4 BAO…
…diesen Jahren als Aufwand zum Tragen kommen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung (BVE) führte das Finanzamt aus, dass eine geänderte Rechtsauffassung der Bw. keinen Wiederaufnahmsgrund darstelle, da es sich dabei nicht um eine neu hervorgekommene Tatsache handle. Auch von einem Vorfragentatbestand nach § 303 Abs. 1 lit…
…sei zu bemerken, dass dieser hinsichtlich der Subverpachtung eines gepachteten Unternehmers jedenfalls Unternehmer sei. Selbst wenn seine Unternehmereigenschaft wegen Liebhaberei nach abgeschlossenem Beobachtungszeitraum ende, sei dies eine rechtliche Wertung und keine neue Tatsache, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. Weiters sei festzustellen, dass eine neuerliche…
…und Kapitaleinkünften betroffen sind, konform gehen, richtig abgefasst und gäbe es keine neue Tatsachen, welche bei richtiger rechtlicher Würdigung im Spruch anderslautender Einkommensteuerbescheide rechtfertigen würden. Anders sieht dies das Finanzamt fußend auf den Ergebnis der abgabenbehördlichen Außenprüfung und geht davon aus, dass der Berufungswerber mit…
…ein anderer Bedeutungsinhalt, als im Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens festgestellt, zu entnehmen sei, so stellt dies jedenfalls keine neu hervorgekommene Tatsache dar. Eine andere Würdigung eines von einer Zeugin bekannt gegebenen Sachverhalts durch diese, als durch den erkennenden Senat ist nicht geeignet, einen Wiederaufnahmegrund zu…
…erschlichen worden sei. Auch für eine Vorfrage finde sich keinerlei Hinweis. Auch werde in der gesamten Niederschrift auf keine Tatsache oder Beweismittel hingewiesen, das neu hervorgekommen sein soll und nicht geltend gemacht worden sei. Es sei daher dem Bescheid der Erstbehörde vom 18. Dezember 2006…
…sowie des Verkaufes per 2005 das Vorhandensein von stillen Reserven höchstwahrscheinlich gewesen sei und keine neue Tatsache sondern eine solche, die bereits 2001 bekannt gewesen sei, darstelle. Gemäß VwGH vom 20. November 1996 Zlen. 96/15/0015, 0016 gelten Tatsachen dann nicht als neu hervorgekommen…
…Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides gegen die KG durch den Verwaltungsgerichtshof wiederum nur eine gegenüber dem Nullbescheid nach Wiederaufnahme gegen Kurt und Gertrude S. als Miteigentümergemeinschaft abweichende Rechtsmeinung zum Ausdruck gekommen und keine neue Tatsache eingetreten. Ein enger Zusammenhang müsse auch nach dem Wortlaut des § 209a Abs…
…vom FA herangezogene Beendigung ein Ereignis des Jahres 2011 dar und ist damit in Bezug auf die aufgehobenen Bescheide aus den Jahren davor keine neu hervorgekommene Tatsache oder Beweismittel. Weiters waren auch die einzelnen Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietungstätigkeit (und damit auch die jeweiligen Gesamtwerbungskostenüberschüsse) bei…
…denn neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung gewonnen werden, stellen ebenso wie Entscheidungen von Gerichten, bzw. höchstgerichtliche Erkenntnisse, keine neue Tatsachen dar. Weiters hat…
…Bw. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuerbescheide 1998 - 2001 mit dem nunmehr bekämpften Bescheid ab, da vom Hervorkommen neuer Tatsachen keine Rede sein könne und begründete dies wie folgt: Die schriftliche Eingabe bei der Sozialversicherung der Bauern lasse eindeutig darauf schließen, dass der Bw. als…
…Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen würden, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestehe aber keine…
…Tatsachen ergeben. Das in der Begründung des Erstbescheides angeführte Schreiben vom 11. September 2005 kann ebenso nichts für den Standpunkt der Behörde ergeben. Der Umstand, dass die BW in Zukunft (ab dem Jahr 2005) voraussichtlich Einkünfte erzielen werde, die dem Lohnsteuerabzug unterlägen, kann keine neue…
…Leistungszeitraumes keine ordnungsgemäßen, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994 seien. Gegen den in der Folge im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Umsatzsteuerbescheid für 2004 wurde mit Schriftsatz vom 27.10.2005 fristgerecht berufen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass keine neue Tatsache…