…aus land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeit oder Einkünften aus Gewerbebetrieb betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass in der Berufung nicht auf die in den Bescheidbegründungen herangezogene VwGH-Judikatur eingegangen wurde, d.h. die Bw. sie offenkundig als nicht anwendbar auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt sieht bzw. sie keine…
…91/1 unter Hinweis auf Rz 4203a EStR). Die Verwertung fremder organischer Abfälle ist grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit (s. Jakom/Baldauf, aaO, § 21 Rz 80 und die dort angeführte Judikatur); sie kann uU. aber - wirtschaftliche Unterordnung unter den Hauptbetrieb vorausgesetzt - als Nebentätigkeit bzw…
…Tz 91/1 unter Hinweis auf Rz 4203a EStR). Die Verwertung fremder organischer Abfälle ist grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit (s. die bei Jakom/Baldauf, aaO, § 21 Rz 80, angeführte Judikatur); sie kann uU. aber - wirtschaftliche Unterordnung unter den Hauptbetrieb vorausgesetzt - als Nebentätigkeit bzw…
…liegt nach dieser Randziffer keine landwirtschaftliche Nebentätigkeit mehr vor, sondern die Tätigkeit gilt als gewerbliche Tätigkeit sowohl im einkommensteuerrechtlichen als auch im umsatzsteuerrechtlichen Sinn. Nur wenn ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb bzw. eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit vorliegt oder die Tätigkeit überhaupt Teil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebs ist…
…der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht, sodass die gesamte Tätigkeit des Land- und Forstwirts als land- und forstwirtschaftlich anzusehen ist. Die wirtschaftliche Unterordnung muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung (die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck…
…als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu beurteilen. Dass die Tätigkeit hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung möglicherweise der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Bw. unterzuordnen ist, ist daher nicht mehr von Relevanz. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Angemerkt sei abschließend, dass es auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides keine…
…nach § 22 UStG 1994 umfasst. Ist zufolge Überschreitens der wirtschaftlichen Unterordnung kein land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeit gegeben, liegt steuerlich ein Gewerbebetrieb vor; § 22 UStG 1994 ist nicht anwendbar. Schließlich kann auch die Ansicht vertreten werden, es lägen zwar Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor, die…
…Ausübung keine über die Land- und Forstwirtschaft hinausgehende Organisation nötig ist, d.h. die verwendeten Betriebsmittel sind notwendiges Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die Tätigkeit tritt selbst nicht eigenständig in Erscheinung und ist auch wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung. Ob eine wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit…
…nicht als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erklärt, da das mit dem Finanzamt nicht besprochen war. Der Vertreter des Finanzamtes führt aus, dass eine Berichtigung gem. § 293 b BAO zulässig war, da durch den Bw. insofern eine falsche Rechtsmeinung vertreten worden war, als es keine vertretbare…
…Beispiele für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten sind Fuhrleistungen, Holzschlägerungsarbeiten für eine Agrargemeinschaft, Landschaftspflege etc.. Die Vermietung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grund- bzw. Gebäudeflächen zur Aufstellung und dem Betrieb von Handymasten ist nach Ansicht der Referentin jedoch kein Ausfluss einer land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit. Sie…
…Kennzeichnend für die Nebentätigkeit sei auch, dass für ihre Ausübung keine über die Land- und Forstwirtschaft hinausgehende Organisation nötig sei, insbesondere dass die verwendeten Gegenstände Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes seien. Im vorliegenden Fall seien zumindest zwei Brikettpressen angekauft und eine Lagerhalle angemietet worden…
…vorliegen. Kennzeichnend für die Nebentätigkeit ist auch, dass für ihre Ausübung keine über die Land- und Forstwirtschaft hinausgehende Organisation nötig ist, insbesondere dass die verwendeten Gegenstände Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind. Im vorliegenden Fall wurden zumindest zwei Brikettpressen angekauft und eine Lagerhalle angemietet…
…der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht, sodass die gesamte Tätigkeit des Land- und Forstwirts als land- und forstwirtschaftliche anzusehen ist. Die wirtschaftliche Unterordnung muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung (die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck…
…Umsätze aus der Champignonzucht aus, die (wegen der Einstellung 2001) ab 2002 zu keinen Umsätzen aus Land- und Forstwirtschaft mehr geführt habe. Schon deshalb könne die Tätigkeit nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit qualifiziert werden und stelle also einen Gewerbebetrieb dar. Weiters wurde auf das…
…um einen Starrdeichselanhänger/R3a, der eindeutig keine Anhänger-Arbeitsmaschine, sondern ein zur Beförderung von Gütern auf Straßen bestimmten Anhänger ist. Auch vom Hersteller wurde dieser Umstand bestätigt. Danach ist das Güllefass ein land- und fortwirtschaftlicher Anhänger mit Laderaum. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig…
…376,04 betragen haben und auch keine land- und forstwirtschaftliche Haupttätigkeit mehr entfaltet wurde. Der fast ausschließliche Teil der Einnahmen bestand aus Leistungen gegenüber dem Maschinenring (TZ 4) sowie aus dem Verkauf von Adventkränzen, welche als sonstige Erlöse aus land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeit (TZ5) bezeichnet…
… 21). Ob eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (VwGH 18.3.1992, 92/14/0019)." Die Parteien des Berufungsverfahrens gehen übereinstimmend von der Betriebszugehörigkeit der streitgegenständlichen Liegenschaften zum übergebenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aus. Damit ist aber…
…könne daher kein Erfolg beschieden sein, da ein Regelbesteuerungsantrag im Sinne des § 22 Abs. 6 UStG 1994 nicht rechtzeitig gestellt worden sei. Dagegen hat der Bw. mit nachstehender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Nach herrschender Rechtsprechung sei eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit eine an…
…zu prüfen, ob ein eigenständiger Gewerbebetrieb oder eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit vorliegt. Von dieser Frage hängt auch die Methode der Gewinn- und Umsatzermittlung ab. Schließlich ist zu beurteilen, welche Betriebsausgaben vorliegen und wie deren Höhe - wenn kein belegmäßiger Nachweis vorliegt - zu schätzen ist. Verfahrensrechtlich…
… 21). Ob eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (VwGH 18.3.1992, 92/14/0019)." Die Parteien des Berufungsverfahrens gehen übereinstimmend von der Betriebszugehörigkeit der streitgegenständlichen Liegenschaften zum übergebenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aus. Damit ist aber…