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UFSW FSRV/0010-W/07Höhe der Geldstrafe. Keine bedingte Strafnachsicht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…Abs. 1 FinStrG gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gesetzlich vorgesehen ist. Da nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG eine bedingte Strafnachsicht nur in gerichtlichen, nicht jedoch im finanzbehördlichen Finanzstrafverfahren vorgesehen ist, konnte dem dahingehenden Berufungsantrag des Bw…

UFSL FSRV/0104-L/02In der Berufung wird der Vorsatz betr. Abgabenhinterziehung bestritten und ein bedingter Strafausspruch begehrt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.02.2004

…Existenzverlust nach sich ziehende Strafe weder tat- noch schuldangemessen. Im Übrigen hätte angesichts der Unbescholtenheit des Beschuldigten die bei verfassungskonformer Interpretation des § 26 FinStrG auch für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren geltende bedingte Strafnachsicht zur Anwendung gelangen müssen. Es werde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis dahingehend abzuändern…

UFSL FSRV/0049-L/04Fehlende Voraussetzung für ein Absehen von einer Bestrafung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…eine drückende Notlage zu ersehen. In der Situation der Beschuldigten könne es keine generalpräventiven Überlegungen geben. In spezialpräventiver Hinsicht wäre eine Verwarnung der Beschuldigten ausreichend gewesen, wozu anzumerken sei, dass eine Verwarnung im Wesentlichen einer bedingten Strafnachsicht im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gleichkomme. Es sei aber eigentlich…

UFSL FSRV/0044-L/06Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige wegen Verfolgungshandlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.11.2007

…weil im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren eine bedingte Strafnachsicht nicht vorgesehen ist. Als rechtliche Konsequenz auf Darstellung und Gewichtung der Strafzumessungsgründe waren die Berufungen des Beschuldigten und des Amtsbeauftragten gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…

UFSF FSRV/0002-F/08Ein deutscher Unternehmer hat sich zu Beginn seiner Tätigkeit in Österreich nicht umgehend über die steuerlichen Obliegenheiten betreff Umsatzsteuervoranmeldungen/vorauszahlungen erkundigt und auch keine Anmeldung seiner Tätigkeit beim Finanzamt vorgenommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.05.2008

…Der Vollständigkeit halber werde eingewendet, dass die Strafe zu hoch bemessen sei. Mit der Frage der bedingten Strafnachsicht habe sich die Erstinstanz überhaupt nicht auseinandergesetzt. Es werde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis zu beheben und die Einstellung des Verfahrens zu verfügen, in eventu die Angelegenheit…

UFSI RV/0601-I/06Nachsichtsansuchen iZm dem Verkauf eines Milchkontingentes und der Vorschreibung einer Zusatzabgabe nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2008

…ist ebenfalls nicht berechtigt, weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine bedingte Strafnachsicht (§§ 43 ff StGB) einerseits und für eine Abgabennachsicht andererseits in keiner Weise miteinander vergleichbar sind. Rückschlüsse aus der gerichtlichen Strafrechtspflege auf das Vorliegen eines abgabenrechtlich relevanten Nachsichtstatbestandes ergeben sich somit keinesfalls. 2.5…

UFSW FSRV/0160-W/10Freie Beweiswürdigung - Ausstellung von Scheinrechnungen und Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2011Teil 1/2

…die verhängte Strafe nicht lediglich bedingt oder teilbedingt verhängt worden sei, zumal im Finanzstrafgesetz auch die Bestimmungen der §§ 43 und 43a StGB anzuwenden seien, so ist diesbezüglich auf die Bestimmung des § 26 FinStrG zu verweisen, nach welcher eine bedingte Strafnachsicht ausschließlich im gerichtlichen Finanzstrafverfahren und…

UFSW RV/3381-W/07Formelle und materielle Mängel der Buchführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010Teil 1/2

…12.2007 jene Unterlagen dem Unabhängigen Finanzsenat, die der Bw im Zuge seiner Beschwerde an das Bundesministerium für Finanzen vorgelegt hatte: eine Urkunde über die bedingte Strafnachsicht des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 06.02.2006 Herrn KB betreffend, eine Niederschirft der Bundespolizeidirektion Wien vom…

UFSW FSRV/0017-W/07Die Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar. Einwendungen hinsichtich eines Nichtverschuldens im Bezug auf die verspätete Meldung können daher nicht strafbefreiend wirken.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…und es würden ihn keine Sorgepflichten treffen. Bei Durchsicht des Abgabenkontos der Fa. HF-GmbH sei festgestellt worden, dass die im Spruch angeführten Umsatzsteuervorauszahlungen nicht ordnungsgemäß entrichtet worden seien. Der Bw. habe in seiner Rechtfertigung angeführt, dass er aufgrund organisatorisch bedingter finanzieller Schwierigkeiten nicht in…

UFSS FSRV/0027-S/10Abgabenhehlerei gem. § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG durch die Übernahme von in der Türkei gekauften und vom türkischen Verkäufer nach Österreich geschmuggelten Schmuckstücken.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)28.03.2011

… 19 Abs. 5 FinStrG sind im Verfahren keine Gründe hervorgekommen. Hinsichtlich der Ausmessung der diesbezüglichen Ersatzfreiheitsstrafe ist auf die obigen Ausführungen zu verweisen. Da nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG eine bedingte Strafnachsicht nur in gerichtlichen, nicht jedoch im finanzbehördlichen…

UFSW FSRV/0092-W/10Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bestritten - freie Beweiswürdigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.01.2011

…weiteren Strafherabsetzung vorzugehen. Die vom Bw. unter Bezugnahme auf § 26 Abs. 1 FinStrG begehrte bedingte Strafnachsicht ist nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht möglich, sondern bezieht sich ausschließlich auf das gerichtliche Finanzstrafverfahren. Die Kostenentscheidung gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit…

UFSL FSRV/0077-L/08Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe für überdies von einem Transportunternehmer begangene Finanzordnungswidrigkeiten bei bereits zwei Gerichtsstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, wovon eine bereits im Verhältnis einer Zusatzstrafe zur Erststrafe steht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…Abs. 4 FinStrG übrigens auch ohne Einfluss, dass die vorangegangenen Bestrafungen durch ein Gericht erfolgt sind und die nunmehrige Zusatzstrafe im verwaltungsbehördlichen Verfahren zu verhängen ist. Eine bedingte Strafnachsicht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Strafbemessung ist inhaltlich anzumerken, dass gemäß …

UFSL FSRV/0043-L/03Das Vorliegen weiterer, in erster Instanz noch nicht gewürdigter Milderungsgründe, rechtfertigt eine angemessene Reduzierung der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…für gerechtfertigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 13. Jänner 2003 mit dem Antrag, das angefochtene Erkenntnis in seinem Spruch durch Gewährung einer bedingten Strafnachsicht abzuändern, in eventu die verhängte Geldstrafe schuld- und unrechtsangemessen auf 1.000,00 € herabzusetzen…

UFSS FSRV/0017-S/02Berufung gegen Erkenntnis wegen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)05.02.2004

… b) in eventu, die Strafe schuld - und tatangemessen herabgesetzt oder eine bedingte Strafnachsicht gewährt werde. Aus dem Akteninhalt werden folgende Feststellungen getroffen: Eine Vorverlegung des Fälligkeitstages für das Jahr 2001 ist nicht erfolgt. Die Fälligkeit der Voranmeldung für 12/01 ist mit dem 15.2…

UFSW FSRV/0075-W/03Bemessung der Geld- und Wertersatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.11.2003

…62 Abs. 1 FinStrG). Da daher in diesem Verfahren kein Gericht im Sinne der Bestimmung des § 26 FinStrG tätig war, kann eine Anwendung der Bestimmungen über die bedingte Strafnachsicht im Sinne der angesprochenen Gesetzesstelle nicht ins Auge gefasst werden (siehe auch VwGH vom 6. Dezember…

UFSW FSRV/0105-W/03Bemessung der Geld- und Wertersatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2003

…62 Abs. 1 FinStrG). Da daher in diesem Verfahren kein Gericht im Sinne der Bestimmung des § 26 FinStrG tätig war, kann eine Anwendung der Bestimmungen über die bedingte Strafnachsicht im Sinne der angesprochenen Gesetzesstelle nicht ins Auge gefasst werden (siehe auch VwGH vom 6. Dezember…

UFSW RV/2556-W/02Bindung der Finanzverwaltung an rechtskräftige Urteile von Strafgerichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…zu Schulden kommen habe lassen, von besonderem Gewicht erwiesen habe. Für eine - von der Genannten ohnehin nicht angestrebte - bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht habe hingegen keine Veranlassung bestanden, werde doch durch die beharrliche Tatbegehung über längere Tatzeiträume eine kriminelle Energie offenkundig, der mit der bloßen Androhung…

UFSK RV/0266-K/10Bindung an Sachverhaltsfeststellungen in einem finanzstrafgerichtlichen Urteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2013

…überwiegend Barzahlung) Bargeld zur Begleichung der "Nettolöhne" der Arbeiter "freigespielt" worden seien. Die eigenen Arbeitnehmer seien bei diesen "Subfirmen" zum Schein beschäftigt, wobei die betreffenden Firmen keine Lohnabgaben, sowie Sozialversicherungsbeiträge entrichteten. Auf Grund verschärfter Kontrollen der KIAB seien daraufhin eigene Firmen (meist GmbHs) für die…

UFSW FSRV/0059-W/12Untergrenze einer Geldstrafe, Zinsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2012

…Auch eine bedingte, teilbedingte Strafnachsicht wäre schuld- und tatangemessen gewesen, zumal weder general- noch spezialpräventive Gründe dagegen sprächen und die bloße Androhung der Vollziehung allein genügen werde, um den Bw. von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten, da er kein selbständiges Einkommen mehr beziehe. Zur Entscheidung wurde…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…zu einer großteils weit verspäteten nachträglichen Entrichtung führt - wenngleich eine solche als strafmildernder Umstand wie im gegenständlichen Fall zu berücksichtigen ist. Die Voraussetzungen zur Anwendung der Bestimmungen des § 25 Abs.1 FinStrG sind daher nicht vorgelegen. Hinsichtlich des Berufungsbegehrens einer bedingten Strafnachsicht gemäß § 26 Abs…