…Abschreibung des zur Zeit offenen Rückstandes von € 88.212,90 bzw. € 98.317,09 ersucht, sollte die Berufung vom 19. April 2007 gegen die Einkommensteuerbescheide ins Leere gehen. Mit Bescheid vom 6. November 2007 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab und führte nach…
…als auch der nach Abschreibung der nachgesehenen Abgabenschuld noch verbleibenden Abgabenrückstände, deren Einbringung im Rahmen einer Zahlungserleichterung realistisch erscheint, ist im vorliegenden Fall die Gewährung einer Teilnachsicht im beantragten Umfang angemessen. Diese trägt sowohl den Bedürfnissen des Abgabepflichtigen als auch den Interessen des Abgabengläubigers ausreichend…
…auch keine Zahlungserleichterung mehr gewährt werden. Die Prüfung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen des § 212 BAO hat sich daher auf den noch offenen Abgabenbetrag von 46.463,55 € zu beschränken. Den Bestand einer erheblichen Härte bei einer sofortigen gänzlichen Bezahlung des antragsgegenständlichen offenen Rückstandes…
…dem Grunde nach - der Höhe nach nur auf 2/3 der genannten Beträge beziehen. Es werde daher die Einstellung des Verfahrens beantragt. Im Akte eingelegt wurde auch das Ansuchen der GmbH um Zahlungserleichterung vom 9.2. 2004 (Kopie), in dem die Bezahlung des Rückstandes an…
…dem Grunde nach - der Höhe nach nur auf 2/3 der genannten Beträge beziehen. Es werde daher die Einstellung des Verfahrens beantragt. Im Akte eingelegt wurde auch das Ansuchen der GmbH um Zahlungserleichterung vom 9.2. 2004 (Kopie), in dem die Bezahlung des Rückstandes an…
…nach Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß Abs.2 dieser Bestimmung findet das auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Vorauszuschicken ist, dass der verfahrensgegenständliche Betrag durch den ursprünglichen Antrag festgelegt und nur in diesem Ausmaß über die Nachsicht abzusprechen ist. Der zur Nachsicht beantragte Rückstandsbetrag…
…12 an fälligen, € 161.000,00 an ausgesetzten und € 165.310,64 an bereits entrichteten Rückständen) durch Abschreibung nachsehen zu wollen. Begründend brachte sie vor, dass bei ihr sowohl Gründe für eine persönliche als auch für eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236…
…nach bücherlicher Sicherstellung fünfzig Prozent des damals bestehenden Rückstandes vorerst gemäß § 231 BAO ausgesetzt und eine Wiederaufnahme dieser Rückstände nach Ablauf der derzeitigen Zahlungserleichterung, frühestens jedoch im September 2008 vereinbart. Könnten jedoch Härten aus der Abgabeneinhebung durch eine Zahlungserleichterung begegnet werden, bedürfe es keiner Nachsicht…
…Abstattung des Rückstandes auf dem Abgabenkonto dem Bw. möglich und zumutbar, zumal eine monatliche Kreditbelastung von € 700,00 wegfällt. Dazu wird auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dahingehend verwiesen, dass es keiner Abgabennachsicht bedarf, wenn wirtschaftlichen Härten aus der Abgabeneinhebung durch Gewährung von Zahlungserleichterungen…
…Aufgrund der unechten Steuerbefreiung nach der Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer) seien die auf den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuerbeträge nicht in der Steuererklärung und daher auch nicht im Umsatzsteuerbescheid berücksichtigt, und zwar: Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern mit 20 %iger Vorsteuer in Höhe…
…Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die (persönliche oder sachliche) Unbilligkeit der Einhebung der Abgabe nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Vorraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Emessensentscheidung kein Raum…
…hätte, sei um Zahlungserleichterung angesucht worden. Wenn die persönliche Unbilligkeit der Abgabenentrichtung bejaht werde, sei nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit eine Ermessensentscheidung zu treffen. Im angefochtenen Bescheid werde ohne nähere Begründung auf das Entstehen des Rückstandes in nicht unerheblichem Ausmaß durch Vernachlässigung abgabenrechtlicher Pflichten hingewiesen. Dem…
…vom Berufungswerber die Behauptung aufgestellt, dass ihm seitens des Finanzamtes zugesichert worden sei, dass nach Abfuhr des Verkaufserlöses der verbleibende Rückstand nachgesehen werde. Das Finanzamt hielt im Schriftsatz vom 24.5.2005 fest, dass keine derartige Zusage erteilt worden sei. Dem Berufungswerber wurde seitens der…
…des Z.. Reihenhauses angespart worden sei, im Jahr 2011 als Aktiv-Posten ausgewiesen sei. 5) Giro-Konto Rückstand Die Außenstände auf dem Girokonto der S-Bank, die mittels des nachzusehenden Betrages getilgt werden sollten, seien nach wie vor offen. Exekutionsmaßnahmen seien seitens der Bank keine…
…kleinen Raten. In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass es nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes keiner Abgabennachsicht bedürfe, wenn Härten aus der Abgabeneinhebung auf andere Art und Weise, etwa durch Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) abgeholfen werden könne (z.B. VwGH 14.01.1991, 90/15…
…Da Härten aus der Abgabeneinhebung durch eine Zahlungserleichterung begegnet werden kann, bedürfte es keiner Nachsicht. In der dagegen eingebrachten Berufung wird unter genauer Aufgliederung des Rückstandes darauf verwiesen, dass die Abgaben auf eine - wenn auch beantragte - Schätzung zurückzuführen seien und keinen gesicherten Betrag darstellen würden…
…des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen dann gegeben, wenn die Einhebung in keinem…
…des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls müsste es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Zunächst ist jedoch noch keine…
…die noch keine Unbilligkeit der Einhebung darstelle, zu begegnen, ein Ansuchen um Zahlungserleichterung nach § 212 BAO gestellt werden. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung habe das Finanzamt das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses verneint, weshalb, selbst wenn sich die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Erkenntnis vom 10.11.2004, 2003…
…jedoch leider habe die Gesellschafterin keine Reaktion gezeigt und sei zwischenzeitig verstorben. Überdies sei der Bf. derzeit völlig einkommens- und mittellos. Der Bw. ersuche daher um Aufhebung des Bescheides und Abschreibung des sicherlich schon verjährten Rückstandes. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 2/20/21/22…