RIS AI
44 833 Treffer145 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1468-W/03Berufungszurückweisung wegen Zustellmangels, da der Bw. als Personengesellschaft die Bescheide direkt zugestellt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.09.2006

…Da die Bw. eine Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist, hätte die Bescheidzustellung an den ausgewiesenen Zustellungsbevollmächtigten, der auf diesen Zustellmangel in einem Ergänzungsschreiben zur Berufung hinwies, durchgeführt werden sollen. Diese Bescheide entfalteten somit keine Wirksamkeit, da sie nicht an den von der Bw. nominierten Zustellungsbevollmächtigten zugestellt…

UFSW RV/2369-W/02Zurückweisung der Berufung einer "atypisch" stillen Gesellschaft gegen einen Nichtfeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.11.2004

…nicht. Es entfaltet damit die Erledigung des Finanzamtes auch der Geschäftsherrin gegenüber ungeachtet der korrekten Anführung ihrer firmenmäßigen Bezeichnung keine Wirksamkeit. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt im Grunde des § 190 Abs 1 zweiter Satz BAO auch für den Bescheid, mit…

UFSW RV/2241-W/02Zurückweisung einer Berufung einer GmbH und Mitgesellschafter (stille Gesellschaft) gegen einen "Nichtfeststellungsbescheid"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…nicht. Es entfaltet damit die Erledigung des Finanzamtes auch der Geschäftsherrin gegenüber ungeachtet der korrekten Anführung ihrer firmenmäßigen Bezeichnung keine Wirksamkeit. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt im Grunde des § 190 Abs 1 zweiter Satz BAO auch für den Bescheid, mit…

UFSW RV/2375-W/02Zurückweisung der Berufung einer "atypisch" stillen Gesellschaft gegen einen Nichtfeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.11.2004

…nicht. Es entfaltet damit die Erledigung des Finanzamtes auch der Geschäftsherrin gegenüber ungeachtet der korrekten Anführung ihrer firmenmäßigen Bezeichnung keine Wirksamkeit. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt im Grunde des § 190 Abs 1 zweiter Satz BAO auch für den Bescheid, mit…

UFSW RV/1290-W/02Zurückweisung der Berufung gegen einen Nichtfeststellungsbescheid gemäß § 92 BAO (unrichtiger Bescheidadressat)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.07.2005

…191 Abs. 1 lit c BAO genannten Adressaten nicht ergangen, und entfaltet damit auch dem Geschäftsherrn gegenüber ungeachtet der Anführung der firmenmäßigen Bezeichnung keine Wirksamkeit. Da somit kein wirksam ergangener erstinstanzlicher Bescheid vorliegt, erweist sich die gegenständlich erhobene Berufung mangels Anfechtungsgegenstand als unzulässig. Es liegt…

UFSW RV/1650-W/041.) Feststellungsbescheid gegenüber der Verlassenschaft nach Einantwortung ist ein Nichtbescheid 2.) Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme 3.) Ertragswertmethode zur Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…und vom 5. Februar 2001 deshalb keine Wirksamkeit zu entfalten, weil in deren Adrema der Verstorbene angeführt wird und weil - insbesondere - der betreffende Einkünfteanteil an die Verlassenschaft zugeteilt wurde. Hinsichtlich des Feststellungsverfahrens für 1999 liegt kein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren im Sinne des § 303 Abs…

UFSW RV/0729-W/02Zurückweisung der Berufung einer "atypisch" stillen Gesellschaft gegen einen Nichtfeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…nicht. Es entfaltet damit die Erledigung des Finanzamtes auch der Geschäftsherrin gegenüber ungeachtet der korrekten Anführung ihrer firmenmäßigen Bezeichnung keine Wirksamkeit. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt im Grunde des § 190 Abs 1 zweiter Satz BAO auch für den Bescheid, mit…

UFSL RV/0443-L/08Unwirksamkeit von als Bescheid intendierten Erledigungen bei Feststellung von Einkünften aus V+V nach § 188 BAO einer Miteigentümergemeinschaft vor Bestellung eines Vertreters nach § 81 BAO und folglich ohne Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO. Keine Heilung des Zustellmangels nach § 7 Zustellgesetz. Der Wirksamkeit der nach Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs. 2 BAO mit Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO erlassenen in Berufung gezogenen Bescheide steht § 6 Zustellgesetz nicht entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…Adr |   54.138,56 € | 2005 06.11.2006 | FO. u Mitbes Adr. |   35.502,3 €6 In diesen als "Bescheid" bezeichneten Erledigungen des Finanzamtes, die keinen Hinweis iSd § 101 Abs. 3 BAO enthielten, wurden jeweils erklärungsgemäß trotz Anwendung…

UFSW RV/3000-W/11Löschung einer an einen Dritten zedierten Abgabenschuld, Frage der Wirksamkeit des Bescheides und der Parteistellung des Zedenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.01.2012

…der Heilung des Zustellmangels durch das tatsächliche Zukommen des Bescheides an ihn, lässt sich nichts gewinnen, weil der Bw. nicht zum Vertreterkreis des § 80 Abs. 3 BAO gehört, an den nach Auflösung der Gesellschaft zugestellt hätte werden müssen. Darüber hinaus wäre auch zutreffendenfalls keine Heilung…

UFSW RV/0588-W/03Wirksamkeit eines Einheitswertfeststellungsbescheides und des davon abgeleiteten Grundsteuermessbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…Ausfertigung eines Bescheides nicht für zwei Adressaten bestimmt sein kann, vermochte die formelle Adressierung der Erledigungen der Abgabenbehörden an zwei Personen allenfalls für einen von ihnen Wirksamkeit zu entfalten (vgl. VwGH 24. Mai 1996, 94/17/0320). Eine Heilung eines Zustellmangels aus dem Grunde des …

UFSL RV/1286-L/04Zustellung vom Feststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006

…Die Berufung ist zu begründen". Dieser Bescheid wurde aufgrund der Aktenlage der "Fa S.A.undK. " zugestellt. Weiters ist nicht ersichtlich, an welche Person der Bescheid zugestellt wurde. Es liegt nur eine Zweitschrift im Akt. Der Bescheid enthält weiters keinen Hinweis gemäß der Bestimmung des …

UFSW RV/3683-W/02Berufsausbildung (AHS-Fernstudium)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2006

…2002 betreffend den Zeitraum Juli 2001 bis April 2002 wurde eine Berufung nicht eingebracht.) Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 2000…

UFSW RV/0924-W/13Keine Zugehörigkeit der Tochter zum Haushalt des Vaters nach dessen polizeilicher Wegweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2013

…Seit 8 od 9/11 besteht kein gemeinsames Kto mehr, bis dahin ging FB auf gemeinsames Kto. Aufenthaltsort Fr. L. + C.: A1 Aufenthaltsort Gatte: A2 Wegweisungsbescheid wird am 21.1.13 vorgelegt." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Wirksamkeit des Rückforderungsbescheides 1.1 Gesetzliche Bestimmungen…

UFSL RD/0004-L/09Entscheidungspflicht zur Abänderung eines abgeleiteten Bescheides bei nachträglicher Feststellung der Nichtigkeit des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2009

…der Sache, obwohl die bekämpfte Erledigung keine Wirksamkeit erlangt hat, handelt die Behörde außerhalb ihrer Zuständigkeit (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, 2004/13/0097). Die Unzuständigkeit der belangten Behörde war vom Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen wahrzunehmen." Mit Bescheid vom 21. Jänner…

UFSL RV/1010-L/11Keine Aussetzung der Einhebung bei einem bereits im Festsetzungsverfahren auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichteten Verhalten des Abgabepflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013

…Bescheid vom 26.8.2009 die Umsatzsteuer 2007 jeweils unter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO fest. Die Zustellung dieser Bescheide wurde mit Internationalem Rückschein an den Sitz der Berufungswerberin in Passau veranlasst. In einem solchen Fall richten sich die Voraussetzungen und die Wirksamkeit des…

UFSG RV/0682-G/05Zurückweisung einer Berufung mangels Rechtswirksamkeit des angefochtenen Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.10.2008

…die Schenkungssteuer mit € 52.908,44 festgesetzt. Dem Einwand auf Unwirksamkeit des Bescheides wurde entgegnet, dass sich der Steuerberater auf die Bevollmächtigung berufen könne und kein Anlass zur Anzweiflung einer entsprechenden Bevollmächtigung bestand. Mit Vorlageantrag vom 1. August 2005 wurde das Berufungsvorbringen mit den…

UFSG RV/0683-G/05Zurückweisung einer Berufung mangels Rechtswirksamkeit des angefochtenen Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.10.2008

…die Schenkungssteuer mit € 52.908,44 festgesetzt. Dem Einwand auf Unwirksamkeit des Bescheides wurde entgegnet, dass sich der Steuerberater auf die Bevollmächtigung berufen könne und kein Anlass zur Anzweiflung einer entsprechenden Bevollmächtigung bestand. Mit Vorlageantrag vom 1. August 2005 wurde das Berufungsvorbringen mit den…

UFSW RV/3710-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…Dagegen brachte der Bw. Berufung mit folgender Begründung ein: "Der Antrag auf Erlassung neuer Bescheide gem. § 295 BAO wird ausdrücklich aufrechterhalten, da im gegenständlichen fall bis heute keine neuen rechtswirksamen Feststellungsbescheide ergangen sind. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass die Tatbestandsmerkmale des § 295 BAO…

UFSW RV/0808-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…1.4.1 unter der Überschrift "Nicht-Bescheide 1997" die folgende Textierung auf: Wie oben nachgewiesen, sind die Feststellungsbescheide [...], die infolge der Betriebsprüfung [...] erlassen wurden, nicht rechtswirksam ergangen, da die Voraussetzungen [...] hinsichtlich der korrekten Benennung des Bescheidadressaten nicht erfüllt sind. Damit bestehen keine Zweifel daran…

UFSZ1W ZRV/0005-Z1W/03Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen, da der Berufung gegen den Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt und auch keine Voraussetzung gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK vorliegt, wonach die Zollbehörde auf Säumniszinsen verzichten kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.03.2005

…Sinne des Artikels 244 Abs.1 ZK durch die Einbringung einer Berufung, die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt werden würde. Da keine die Einbringung hemmenden Anträge vorliegen würde, wäre die Vorschreibung der Säumniszinsen zu Recht erfolgt. Dagegen erhob der Bf., unter sinngemäßer Wiederholung des…