…des EuGH vom 3. Juli 1997, RS-330/95-Goldsmiths, steht die gegenständliche Vorschreibung in Widerspruch zu dem Gemeinschaftsrecht, da die Steuerverwaltung als Mehrwertsteuer keinen Betrag erheben darf, der den dem Steuerpflichtigen gezahlten übersteigt. Die Abgabenbehörde hat mir die Mehrwertsteuer, die ich Herrn Prof. Dr…
…b BAO knüpft an die verspätete Einbringung einer Berufung als zwingende Rechtsfolge deren Zurückweisung. Das Finanzamt hatte demnach keinen Ermessensspielraum die Berufung materiellrechtlich in Behandlung zu nehmen, sondern musste diese nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut als unzulässig - weil verspätet - zurückweisen. Der Feststellungsbescheid enthält eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung…
…die Z. hätte keinen Bescheid erlassen sondern gemäß § 6 AVG ihre Unzuständigkeit von Amts wegen wahrnehmen und den Antrag an das Finanzamt weiterleiten müssen. Der angefochtene Bescheid wäre daher aufzuheben, jedoch keine Sachentscheidung zu treffen gewesen. In der Folge langte am 17. August 2012 der…
…sich die Berufung richtet, wobei auch die Mängelbehebung zwingend angeordnet ist. Die Berufungsbehörde, der keine den Erfordernissen des § 250 BAO entsprechende Berufung vorliegt, ist zu einer Sachentscheidung nicht zuständig. Trifft sie eine solche dennoch, so belastet sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der…
…Grund des diffizilen Spannungsverhältnisses zwischen dem Rechtsinstitut der entschiedenen Sache und der Qualifikation der ausreichenden Darlegung von Wiederaufnahmegründen die rechtliche Beurteilung in der Praxis für das anwendende Organ im Einzelfall nur schwer in den Griff zu bekommen ist und insofern sachlich unbefriedigende (weil keine Sachentscheidung…
…Berufungsbegehren auseinandersetzen" und auch die Rechtskraft des erstangefochtenen Bescheides einer neuerlichen Entscheidung in der Sache entgegensteht. Von den vorzit. Rechtspositionen ausgehend entscheidet der Unabhängige Finanzsenat: I.I. Nach geltender Rechtslage darf keine Sachentscheidung ergehen, wenn eine Berufung nicht zulässig ist. Ist eine Berufung nicht zulässig…
…Entscheidung. Der Unabhängige Finanzsenat beurteilt diesen Sachverhaltskomplex lediglich anders, indem er in der Fehleinreihung keine Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK sieht. Würde er im vorliegenden Fall keine Sachentscheidung treffen, würde er die Bfin in ihrem Recht auf Sachentscheidung verletzen (vgl. VwGH 28.2.2002, 2000…
…Verdachtes der Abgabenhehlerei gegen den Beschuldigten zu zählen, welche offenbar spiegelbildlich zur Entlastung des Beschuldigten hinsichtlich des Verdachtes des Schmuggels zu führen scheint. Es war daher spruchgemäß keine Sachentscheidung unter anderem wegen des Vorwurfes des Zigarettenschmuggels zu treffen, sondern die bekämpfte Entscheidung aufzuheben und an…
…als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. Rz 6 zu § 273 in Ritz, Bundesabgabenordnung² und die vorhin zitierten Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes). Im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Berufung konnte keine Sachentscheidung ergehen, weshalb auch nicht auf das Vorbringen im Berufungsschriftsatz einzugehen war. Diesbezüglich soll jedoch Folgendes angemerkt…
…6. Juni 2011 zu Recht. Sind Berufungen formell - so wie hier durch Zurückweisung nach § 273 Abs. 1 BAO - zu erledigen, sind keine Sachentscheidungen zu erlassen. 2.) Zurückweisung eines Aussetzungsantrages: Wie bereits zu 1.) ausgeführt, werden Erledigungen nach § 97 Abs. 1 erster Satz BAO dadurch wirksam…
…den Bw. gerichtet gewesen, womit das Schicksal der Berufung insofern entschieden gewesen wäre, als dass das Finanzamt gegenüber einer nicht legitimierten Partei keine Sachentscheidung hätte treffen können. Die Berufung vom 11. Juli 2011 wäre daher wegen mangelnder Aktivlegitimation zurückzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 29. September…
…Auf das Sachbegehren des Bw. kann anlässlich dieser Berufungsentscheidung nicht eingegangen und auch keine Sachentscheidung getroffen werden, weil die Abgabenbehörde zweiter Instanz damit über den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag unter Inanspruchnahme einer ihr nicht zukommenden Zuständigkeit erstmals inhaltlich absprechen und sie dadurch diese Berufungsentscheidung mit Rechtswidrigkeit belegen…
…unstrittigerweise nicht an sie gerichtet war, womit das Schicksal der Berufung insofern entschieden ist, als dass das Finanzamt gegenüber einer nicht legitimierten Partei keine Sachentscheidung treffen kann. Abgesehen davon wären die Bw. in eigenem Namen zur Stellung eines Rückzahlungsantrages gemäß § 239 BAO gar nicht berechtigt…
…gestellt worden sei. Sollte die Berufungsbehörde keine "Sachentscheidung" treffen, so stelle dies eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar, was in weiterer Folge Grund für eine Abgabennachsicht nach § 236 BAO sei. Der Senat wird daher ersucht "eine Sachentscheidung zu treffen ..... und einen Feststellungsbescheid…
…bescheidmäßig rechtskräftig abgesprochen, so kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103) bei Gleichbleiben der Verhältnisse keine nochmalige Sachentscheidung ergehen, weil einer solchen die Rechtskraftwirkung des Erstbescheides entgegenstünde. Werden im nochmaligen Nachsichtsansuchen geänderte tatsächliche Verhältnisse nicht geltend gemacht, so müsste…
…§ 232, 2403) die Rechtsmeinung vertreten, dass der Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag keine aufschiebende Wirkung zukomme. Denn Zweck des Sicherstellungsauftrages sei eine Sofortmaßnahme zur Sicherung und keine abschließende Sachentscheidung. Es wäre daher absurd, die Zweckerreichung durch die aufschiebende Wirkung, die einem Rechtsmittel gegen den Sicherstellungsauftrag zukommen…
…Stadt zwecks Prüfung, ob bereits entschiedene Sache vorliegt, angefordert. Nach der Aktenlage wurde vom Finanzamt Graz-Stadt zur UVA März 1997 keine abschließende Sachentscheidung getroffen. Res iudicata ist daher nicht gegeben. Mit Vorhalt vom 1. August 2003 wurde dem Dw der Inhalt des gemäß § 311…
…selber keine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 ausübt. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung und begründete wie folgt: "Bei dem obgenannten Bescheid über die Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom 11. Mai 2012 ist keine neue Sachentscheidung ergangen…
…des sog. Beobachtungszeitraumes verstrichen ist und sich allfällige Unsicherheiten nur auf die Unterschiede zwischen Ist- und Marktmieten beschränken. Das Finanzamt hat überdies in dieser Sache keine eigenständige Sachentscheidung gefällt, sondern lehnt sich an eine Entscheidung des UFS in der gleichen Angelegenheit betreffend Vorperioden an. Die…
…92/16/0141), welches zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem lediglich Entscheidungen "im Verdachtsbereich", aber keine abschließenden Sachentscheidungen zu treffen sind. Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung (Anordnung) der Beschlagnahme sind sohin der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe…