…Vertretung keine Zustellvollmacht angemerkt war) wurde der Vorlageantrag in Papierform von Ihrer steuerlichen Vertretung per Post versendet. Ist Ihre steuerliche Vertretung nunmehr auch Zustellungsbevollmächtigte? Sofern widerlegt wird, dass der Vorlageantrag nicht erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht wurde und somit in der Beschwerdesache eine Sachentscheidung…
…des EuGH vom 3. Juli 1997, RS-330/95-Goldsmiths, steht die gegenständliche Vorschreibung in Widerspruch zu dem Gemeinschaftsrecht, da die Steuerverwaltung als Mehrwertsteuer keinen Betrag erheben darf, der den dem Steuerpflichtigen gezahlten übersteigt. Die Abgabenbehörde hat mir die Mehrwertsteuer, die ich Herrn Prof. Dr…
…b BAO knüpft an die verspätete Einbringung einer Berufung als zwingende Rechtsfolge deren Zurückweisung. Das Finanzamt hatte demnach keinen Ermessensspielraum die Berufung materiellrechtlich in Behandlung zu nehmen, sondern musste diese nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut als unzulässig - weil verspätet - zurückweisen. Der Feststellungsbescheid enthält eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung…
…die Z. hätte keinen Bescheid erlassen sondern gemäß § 6 AVG ihre Unzuständigkeit von Amts wegen wahrnehmen und den Antrag an das Finanzamt weiterleiten müssen. Der angefochtene Bescheid wäre daher aufzuheben, jedoch keine Sachentscheidung zu treffen gewesen. In der Folge langte am 17. August 2012 der…
…Eine steuerliche Ungleichbehandlung kann auch nicht darin liegen, dass diese Glücksspielabgabe für konzessionierte Spielbanken als besondere Glücksspielabgabe Spielbankabgabe heißt und nicht konzessionierte Unternehmungen mit den Glücksspielen der allgemeinen Glückspielabgabe unterliegen. Die Ablehnungsbeschlüsse sind zwar keine "Sachentscheidungen", sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche…
…RV/1799-W/12 ua.; VfGH 21.11.2013, B 1289/2013 zu UFS 30.9.2013, RV/1914-W/13). Die Ablehnungsbeschlüsse sind zwar keine "Sachentscheidungen", sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 ff GSpG und Wettgebühren…
…Die Untersuchung ergab, dass nach den Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofes keine Unionsrechtswidrigkeit der Glücksspielabgaben und daraus folgende Inländerdiskriminierung, die einen Normprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gerechtfertigt hätte, vorliegt. Die Ablehnungsbeschlüsse sind zwar keine „Sachentscheidungen“, sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der der Glücksspielabgaben…
…sich die Berufung richtet, wobei auch die Mängelbehebung zwingend angeordnet ist. Die Berufungsbehörde, der keine den Erfordernissen des § 250 BAO entsprechende Berufung vorliegt, ist zu einer Sachentscheidung nicht zuständig. Trifft sie eine solche dennoch, so belastet sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der…
…den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil - das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, - glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden (§ 57 Abs. 6 GSpG- Beihilfenverbot), - Poker im Lebendspiel (Einsatz § 57 Abs. 1 GSpG…
…RV/7400159/2014 durch die Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung der Erledigung eines Wiedereinsetzungsantrages und im vorliegenden Fall der Erledigung eines auf § 299 Bundesabgabenordnung (BAO) gestützter Antrag der Weg bereitet werden soll. Im vorliegenden Fall hat das Bundesfinanzgericht keine Sachentscheidung gemäß § 279 Abs 1 BAO zu treffen…
…auslöst. Die Untersuchung ergab, dass nach den Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofes keine Unionsrechtswidrigkeit der Glücksspielabgaben und daraus folgende Inländerdiskriminierung, die einen Normprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gerechtfertigt hätte, vorliegt. Die Ablehnungsbeschlüsse sind keine „Sachentscheidungen", sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rechtsgeschäftsgebühren gemäß …
…Grund des diffizilen Spannungsverhältnisses zwischen dem Rechtsinstitut der entschiedenen Sache und der Qualifikation der ausreichenden Darlegung von Wiederaufnahmegründen die rechtliche Beurteilung in der Praxis für das anwendende Organ im Einzelfall nur schwer in den Griff zu bekommen ist und insofern sachlich unbefriedigende (weil keine Sachentscheidung…
…Berufungsbegehren auseinandersetzen" und auch die Rechtskraft des erstangefochtenen Bescheides einer neuerlichen Entscheidung in der Sache entgegensteht. Von den vorzit. Rechtspositionen ausgehend entscheidet der Unabhängige Finanzsenat: I.I. Nach geltender Rechtslage darf keine Sachentscheidung ergehen, wenn eine Berufung nicht zulässig ist. Ist eine Berufung nicht zulässig…
…2024) in die Databox der Bf. zugestellt wurde. III. Rechtliche Beurteilung In Streit steht, ob die Abgabenbehörde berechtigt war, keine Sachentscheidung zu treffen, sondern die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Bescheidbeschwerde…
…in der sie die Mangelhaftigkeit des erhobenen Sachverhaltes sowie eine unrichtige rechtliche Beurteilung geltend machte. Die Behörde habe unrichtigerweise keine Sachentscheidung getroffen, da nur für den rückwirkenden Zeitraum von April 2009 bis Juli 2014 ein rechtskräftiger Bescheid erlassen und nicht über den Zeitraum ab Juli…
…8.6.2017, E 1330/2016, E 1756/2016). Der Bf. wurde Recht gegeben, dass Ablehnungsbeschlüsse gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG keine Sachentscheidung darstellen. ( Holoubek , Grundsätze des verfassungsgerichtlichen Verfahrens in Holoubek/Lang [Hrsg.] Das verfassungsgerichtliche Verfharen in Steuersachen, 1998, 26; Pöschl, Die Rechtskraft…
…durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte und damit eine Verminderung der Rentabilität einhergehen kann, führt das nicht zu einem unzulässigen Eingriff in verfassungsrechtlich verbürgte Rechtspositionen. Diese Ablehnungsbeschlüsse sind zwar keine "Sachentscheidungen", sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Glücksspielabgaben gemäß …
…durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte und damit eine Verminderung der Rentabilität einhergehen kann, führt das nicht zu einem unzulässigen Eingriff in verfassungsrechtlich verbürgte Rechtspositionen. Diese Ablehnungsbeschlüsse sind zwar keine "Sachentscheidungen", sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Glücksspielabgaben gemäß …
…durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte und damit eine Verminderung der Rentabilität einhergehen kann, führt das nicht zu einem unzulässigen Eingriff in verfassungsrechtlich verbürgte Rechtspositionen. Diese Ablehnungsbeschlüsse sind zwar keine "Sachentscheidungen", sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Glücksspielabgaben gemäß …
…E 3452/2017, lehnte der VfGH die Behandlung der Beschwerde gegen ein Erkenntnis des BFG, RV/7101181/2013, betreffend Glücksspielabgaben ab. Die Ablehnungsbeschlüsse sind zwar keine "Sachentscheidungen", sie bilden jedoch ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 ff GSpG und Wettgebühren…