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UFSW RV/1330-W/03Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid hat bei Erlassung des Jahresbescheides keine Rechtswirkung mehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2004

…Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2 Aufl…

UFSW RV/1910-W/02Vorauszahlungsbescheid bei Erlassung des Jahresbescheides keine Rechtswirkungen mehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.03.2003

…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…

UFSW RV/0918-W/07Nach Beendigung einer GesbR entfaltet ein an diese Gesellschaft gerichteter Bescheid keine Rechtswirkung mehr (vgl. VwGH 93/15/0080).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

…2 BAO aber jedenfalls, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein solcher Bescheid entfaltet keine Rechtswirkung mehr.' Unter Bedachtnahme auf das o.a. Erkenntnis und der Tatsache, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem am 1. November 1996 erfolgten Ableben…

UFSW RV/2148-W/05Nach Beendigung von Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit entfalten Bescheide die an diese ergehen keine Rechtswirkungen mehr. Die Rechte und Pflichten gehen auf die zuletzt beteiligten Gesellschafter über.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…

UFSZ1W ZRV/0041-Z1W/05Festsetzung von Altlastenbeiträgen und Säumniszuschlägen durch eine örtlich unzuständige Behörde bzw. gegenüber einer Kommanditgesellschaft, die nicht Abgabenschuldner ist. Parteistellung des Masseverwalters während des laufenden Konkursverfahrens. Vorliegen eines Nichtbescheides wegen unklarer Parteibezeichnung und somit mangels Rechtswirkungen keine Rechtsmittelbefugnis. Vollbeendigung einer handelsrechtlichen Personengesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.01.2011

…zu müssen. Bleibt die Parteienbenennung derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c…

UFSW RV/0319-W/02"Feststellungsbescheiden", die nach Beendigung der Hausgemeinschaft an diese Miteigentümergemeinschaft ergehen, entfalten keine Rechtswirkungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

…dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…

UFSW RV/2575-W/07Bescheidadressierung an eine beendigte Personenvereinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.08.2011

…Bescheide, die an eine bereits beendigte Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen sind, entfalten keine Rechtswirkungen, da diese mit deren Beendigung bzw Auflösung die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliert. Um den Individualerfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, müssten in diesen Fällen die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft…

UFSF RV/0135-F/03Zurückweisung einer Berufung wegen Bescheidzustellung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2007

…VwGH 9.12.1992, 91/13/0013; diese Judikatur gilt auch in Bezug auf Personengesellschaften bzw. -vereinigungen). Es entfaltet daher ein an ein nicht mehr existentes Gebilde ergangener Bescheid keine Rechtswirkung (vgl. VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Dies gilt auch für Umsatzsteuerbescheide (vgl…

UFSG RV/0010-G/10Bescheidadressierung im Falle einer Umwandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nicht zulässig ist eine Berufung ua. dann, wenn sie sich gegen eine Erledigung richtet, welcher keine Bescheidqualität zukommt (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 2). Vor diesem Hintergrund wird nun aber festgestellt, dass laut Firmenbuchauszug die…

UFSW RD/0059-W/08Keine Erlassung eines Feststellungsbescheides, wenn die abgeleiteten Abgabenansprüche bereits verjährt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2009

…der Einschreiterin erst viel später erstattet. (Erst-) Feststellungsbescheide entfalten auch dann Wirkung, wenn eine nach Berufung gegen den Feststellungsbescheid ergehende Berufungsentscheidung an eine sodann nicht mehr existente Personengesellschaft ergangen ist und somit keine Rechtswirkungen mehr erzeugt hat (vgl. VwGH 19.12.2007, 2006/13/0018)…

UFSW RD/0060-W/08Keine Erlassung eines Feststellungsbescheides bei verjährten abgeleiteten Abgabenansprüchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2009

…der Einschreiterin erst viel später erstattet. (Erst-) Feststellungsbescheide entfalten auch dann Wirkung, wenn eine nach Berufung gegen den Feststellungsbescheid ergehende Berufungsentscheidung an eine sodann nicht mehr existente Personengesellschaft ergangen ist und somit keine Rechtswirkungen mehr erzeugt hat (vgl. VwGH 19.12.2007, 2006/13/0018)…

UFSW RV/0074-W/05Keine Anwendung des § 274 BAO auf USt-Jahresbescheid nach USt-VZ-Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…als er mit der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Demnach würden weiters nach Wirksamwerden des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkung entfalten und somit ins Leere gehen. Eine meritorische Berufungserledigung wäre mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (VwGH 30.5…

UFSI RV/0486-I/03Keine Aussetzung der Einhebung bei bereits erledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…1 lit. a BAO mit der Begründung zurück, dass die an die (bereits zum 31. Dezember 1999 aufgelöste) Personenvereinigung ergangenen Bescheide keine Rechtswirkung entfaltet hätten. Die auf der Grundlage der nicht rechtswirksamen Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 295 Abs. 1 BAO…

UFSL RV/1010-L/11Keine Aussetzung der Einhebung bei einem bereits im Festsetzungsverfahren auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichteten Verhalten des Abgabepflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013

…sondern unrichtigerweise an das Finanzamt Linz (mit dem Vermerk: Annahme verweigert) retourniert. Dieser Zustellvorgang entfaltete daher keine Rechtswirkungen. Aus diesem Grund veranlasste das Finanzamt Linz neuerlich eine Zustellung der Bescheide, und zwar im Rechtshilfeverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der…

UFSL RV/0387-L/08Keine sachlich bedingte Unbilligkeit bei Festsetzung von Aussetzungszinsen und bei unbeeinspruchter rechtswidriger Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2010

…komme, sei die Höhe der Einkommensteuer unmittelbar von zwei Feststellungsbescheiden abhängig. Da beide Feststellungsbescheide mangels rechtskräftiger Zustellung als Nichtbescheide anzusehen seien, könnten sich hieraus jedoch auch keine Rechtswirkungen entfalten. Richtig sei, dass die Erlassung von abgeleiteten Einkommensteuerbescheiden die Rechtskraft des vorgelagerten Grundlagenbescheides nicht zwingend voraussetze…

UFSS RV/0674-S/07Keine Rechtswirksamkeit einer nur per Telefax übermittelten Erledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.12.2007

…BAO³ § 97 TZ 14). Die rechtliche Existenz einer behördlichen Erledigung setzt voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet eine Erledigung keine Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0095). Behördliche Erledigungen…

UFSL RV/0089-L/05Keine Aussetzung der Einhebung bei bereits erledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2005

…sein und beruhe daher der Haftungsbescheid auf offensichtlich unrichtigen bzw. unvollständigen Bescheiden. Aus diesem Grund könne bis zur vollständigen Aufklärung dieses Umstandes auch der sich im Berufungsstadium befindliche Bescheid keine Rechtswirkungen entfalten. Mangels Vorlage dieser Bescheide bis zum oben angeführten Zeitraum hätte auch eine Überprüfung…

UFSL RV/0116-L/08Keine steuerliche Begünstigung für einen Sanierungsgewinn mangels gesetzlicher Grundlage im Entstehungszeitpunkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013

…berufungswerbende atypisch stille Gesellschaft galt bereits zwingend mit dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung am 4. Februar 2002 als aufgelöst). Die genannten Bescheide richteten sich somit an eine nicht mehr existente Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit. Diese konnten daher keine Rechtswirkung entfalten (vgl. z.B. VwGH 14.9.1993…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 2/4

…der Normverbrauchsabgabe als eine von der Umsatzsteuer unabhängige Steuer, dass eine Verordnung, welche zur Umsatzsteuer ergangen sei, keine Rechtswirkung auf NoVA - Tatbestände haben könne (unmögliche Anwendung der VO BGBl. II 193/2002 und BGBl. 273/ 1996, welche beide zum Umsatzsteuergesetz und zum Einkommensteuergesetz ergangen seien…

UFSW RV/2569-W/09Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…Lottogesellschaft [...] und der gegenüber den einzelnen Kunden erbrachten Dienstleistung des Initiators besteht keine Identität hinsichtlich des Leistungsinhaltes. Dies umso mehr, als die vom Initiator abgegebenen Spieltipps nicht den einzelnen Mitgliedern der so genannten - nach außen hin keine Rechtswirkung entfaltenden - Spielgemeinschaft zugeordnet werden können." Wie die…