…Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2 Aufl…
…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…
…2 BAO aber jedenfalls, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein solcher Bescheid entfaltet keine Rechtswirkung mehr.' Unter Bedachtnahme auf das o.a. Erkenntnis und der Tatsache, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem am 1. November 1996 erfolgten Ableben…
… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…
…zu müssen. Bleibt die Parteienbenennung derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c…
…dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…
…Bescheide, die an eine bereits beendigte Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen sind, entfalten keine Rechtswirkungen, da diese mit deren Beendigung bzw Auflösung die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliert. Um den Individualerfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, müssten in diesen Fällen die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0013; diese Judikatur gilt auch in Bezug auf Personengesellschaften bzw. -vereinigungen). Es entfaltet daher ein an ein nicht mehr existentes Gebilde ergangener Bescheid keine Rechtswirkung (vgl. VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Dies gilt auch für Umsatzsteuerbescheide (vgl…
…Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nicht zulässig ist eine Berufung ua. dann, wenn sie sich gegen eine Erledigung richtet, welcher keine Bescheidqualität zukommt (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 2). Vor diesem Hintergrund wird nun aber festgestellt, dass laut Firmenbuchauszug die…
…der Einschreiterin erst viel später erstattet. (Erst-) Feststellungsbescheide entfalten auch dann Wirkung, wenn eine nach Berufung gegen den Feststellungsbescheid ergehende Berufungsentscheidung an eine sodann nicht mehr existente Personengesellschaft ergangen ist und somit keine Rechtswirkungen mehr erzeugt hat (vgl. VwGH 19.12.2007, 2006/13/0018)…
…der Einschreiterin erst viel später erstattet. (Erst-) Feststellungsbescheide entfalten auch dann Wirkung, wenn eine nach Berufung gegen den Feststellungsbescheid ergehende Berufungsentscheidung an eine sodann nicht mehr existente Personengesellschaft ergangen ist und somit keine Rechtswirkungen mehr erzeugt hat (vgl. VwGH 19.12.2007, 2006/13/0018)…
…als er mit der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Demnach würden weiters nach Wirksamwerden des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkung entfalten und somit ins Leere gehen. Eine meritorische Berufungserledigung wäre mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (VwGH 30.5…
…1 lit. a BAO mit der Begründung zurück, dass die an die (bereits zum 31. Dezember 1999 aufgelöste) Personenvereinigung ergangenen Bescheide keine Rechtswirkung entfaltet hätten. Die auf der Grundlage der nicht rechtswirksamen Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 295 Abs. 1 BAO…
…sondern unrichtigerweise an das Finanzamt Linz (mit dem Vermerk: Annahme verweigert) retourniert. Dieser Zustellvorgang entfaltete daher keine Rechtswirkungen. Aus diesem Grund veranlasste das Finanzamt Linz neuerlich eine Zustellung der Bescheide, und zwar im Rechtshilfeverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der…
…komme, sei die Höhe der Einkommensteuer unmittelbar von zwei Feststellungsbescheiden abhängig. Da beide Feststellungsbescheide mangels rechtskräftiger Zustellung als Nichtbescheide anzusehen seien, könnten sich hieraus jedoch auch keine Rechtswirkungen entfalten. Richtig sei, dass die Erlassung von abgeleiteten Einkommensteuerbescheiden die Rechtskraft des vorgelagerten Grundlagenbescheides nicht zwingend voraussetze…
…BAO³ § 97 TZ 14). Die rechtliche Existenz einer behördlichen Erledigung setzt voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet eine Erledigung keine Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0095). Behördliche Erledigungen…
…sein und beruhe daher der Haftungsbescheid auf offensichtlich unrichtigen bzw. unvollständigen Bescheiden. Aus diesem Grund könne bis zur vollständigen Aufklärung dieses Umstandes auch der sich im Berufungsstadium befindliche Bescheid keine Rechtswirkungen entfalten. Mangels Vorlage dieser Bescheide bis zum oben angeführten Zeitraum hätte auch eine Überprüfung…
…berufungswerbende atypisch stille Gesellschaft galt bereits zwingend mit dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung am 4. Februar 2002 als aufgelöst). Die genannten Bescheide richteten sich somit an eine nicht mehr existente Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit. Diese konnten daher keine Rechtswirkung entfalten (vgl. z.B. VwGH 14.9.1993…
…der Normverbrauchsabgabe als eine von der Umsatzsteuer unabhängige Steuer, dass eine Verordnung, welche zur Umsatzsteuer ergangen sei, keine Rechtswirkung auf NoVA - Tatbestände haben könne (unmögliche Anwendung der VO BGBl. II 193/2002 und BGBl. 273/ 1996, welche beide zum Umsatzsteuergesetz und zum Einkommensteuergesetz ergangen seien…
…Lottogesellschaft [...] und der gegenüber den einzelnen Kunden erbrachten Dienstleistung des Initiators besteht keine Identität hinsichtlich des Leistungsinhaltes. Dies umso mehr, als die vom Initiator abgegebenen Spieltipps nicht den einzelnen Mitgliedern der so genannten - nach außen hin keine Rechtswirkung entfaltenden - Spielgemeinschaft zugeordnet werden können." Wie die…