…2013 bis 2016 vom 16.10.2018 wurde per E-Mail eingebracht, und zwar - wie beizufügen ist - außerhalb von FinanzOnline. Dass ein solcherart gestelltes Anbringen für Zwecke der BAO keine Rechtswirkungen entfalten kann, entspricht allgemeiner Auffassung (z.B VwGH 27.9.2012, 2012/16/0082…
…Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2 Aufl…
…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…
…2 BAO aber jedenfalls, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein solcher Bescheid entfaltet keine Rechtswirkung mehr.' Unter Bedachtnahme auf das o.a. Erkenntnis und der Tatsache, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem am 1. November 1996 erfolgten Ableben…
… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…
…vom 1. Oktober 2018, die als Bescheidadressaten die nicht mehr existierende "Verlassenschaft nach A" aufweisen, konnten somit keine Rechtswirkungen entfalten. Die dagegen – vom bereits eingeantworteten Erben im eigenen Namen - erhobenen Beschwerden waren daher mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO…
…dessen ungeachtet an die Miteigentümergemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***" adressiert war, konnte er keine Rechtswirkung entfalten (vgl auch BFG 25.04.2023, RV/7100704/2016). Mangels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat dem Finanzamt aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber der Bf…
…weil es sich bei der genannten Erledigung um einen Nichtbescheid gehandelt hat, der keine Rechtswirkungen entfaltete. M angels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat der belangten Behörde aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber dem Beschwerdeführer erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002…
…Die vom Finanzamt nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach Bf" gerichtete Erledigung ging daher ins Leere; sie entfaltete somit keine Rechtswirkungen. Folglich richtete sich der Vorlageantrag vom 05.03.2018 gegen diese Erledigung nicht gegen einen Bescheid. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus…
…zu müssen. Bleibt die Parteienbenennung derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c…
…dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…
…Bescheide, die an eine bereits beendigte Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen sind, entfalten keine Rechtswirkungen, da diese mit deren Beendigung bzw Auflösung die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliert. Um den Individualerfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, müssten in diesen Fällen die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0013; diese Judikatur gilt auch in Bezug auf Personengesellschaften bzw. -vereinigungen). Es entfaltet daher ein an ein nicht mehr existentes Gebilde ergangener Bescheid keine Rechtswirkung (vgl. VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Dies gilt auch für Umsatzsteuerbescheide (vgl…
…nicht vorgebracht. Ist ein Dokument zugestellt, so löst die neuerliche Zustellung des gleichen Dokumentes gemäß § 6 Zustellgesetz keine Rechtswirkungen aus. Die neuerliche Zustellung am 11.05.2015 löst daher nicht neuerlich den Lauf der Rechtsmittelfrist aus. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde (zu Unrecht)…
…Dezember 2012, 2012/13/0091: Die Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einer E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkungen. Ein mit einem E-Mail eingebrachtes Anbringen löst daher nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die…
…Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nicht zulässig ist eine Berufung ua. dann, wenn sie sich gegen eine Erledigung richtet, welcher keine Bescheidqualität zukommt (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 2). Vor diesem Hintergrund wird nun aber festgestellt, dass laut Firmenbuchauszug die…
…der Einschreiterin erst viel später erstattet. (Erst-) Feststellungsbescheide entfalten auch dann Wirkung, wenn eine nach Berufung gegen den Feststellungsbescheid ergehende Berufungsentscheidung an eine sodann nicht mehr existente Personengesellschaft ergangen ist und somit keine Rechtswirkungen mehr erzeugt hat (vgl. VwGH 19.12.2007, 2006/13/0018)…
…der Einschreiterin erst viel später erstattet. (Erst-) Feststellungsbescheide entfalten auch dann Wirkung, wenn eine nach Berufung gegen den Feststellungsbescheid ergehende Berufungsentscheidung an eine sodann nicht mehr existente Personengesellschaft ergangen ist und somit keine Rechtswirkungen mehr erzeugt hat (vgl. VwGH 19.12.2007, 2006/13/0018)…
…ab. Die Zustellung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten, dies selbst im Fall des tatsächlichen Zukommens an die Partei (zB VwGH 24.3.2015, Ro 2014/05/0013…
…Behörde - eine Steuernummer vergeben und eine Databox (gemeint eine solche im FinanzOnline-System des FAÖ) ohne deren Wissen und Willen eingerichtet worden. Die Zustellungen in diese Databox könnten somit keine Rechtswirkungen entfalten, ebensowenig die Übersendung der hier strittigen Schriftstücke an die private Wohnadresse des AB…