…Dezember 2005 nach Dienstschluss die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 in den Einwurfkasten eingeworfen habe. Da es keinerlei Probleme gegeben habe, habe er auch beim Einwurf der gegenständlichen Erklärung am 29. Dezember 2006 an keine Probleme gedacht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…Jahre 2000 bis 2004 ergingen die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) entsprechend der vom Dienstgeber ursprünglich übermittelten Lohnzettel. Die Bescheide wiesen in den Jahren 2000 und 2001 Gutschriften (9,30 € und 475,43 €), für 2002 und 2003 keine Änderung gegenüber der einbehaltenen Lohnsteuer und im Jahr…
…in monatlicher Nettoverdienst von 1.878,37 Euro ergibt. Für das Jahr 2007 wurde noch keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Damit hatte die Berufungswerberin nach den oben zitierten heranzuziehenden Rechtsvorschriften dem Grunde nach in Österreich keinen Anspruch auf Familienleistungen, da der überwiegende Unterhalt (für Kinder von 10…
…Der Beamte habe ihm mitgeteilt, dass er zu viel verdiene (Einkünfte über S 700.000,--) und daher keine Kosten der Hausrenovierung abschreiben könne. Durch diese Information habe er für das Jahr 1997 und die folgenden Jahre keine Arbeitnehmerveranlagung beantragt. Im letzten Quartal des Jahres 2003…
…Lohnzettel" Lohnpfändungen waren; c) in den Jahren 2002 und 2003 als Sonderausgaben - Wohnraumschaffung erklärungskonform veranlagt und d) im Jahr 2004 als Renten und dauernde Lasten erklärt und veranlagt. 2005 fand keine Arbeitnehmerveranlagung statt, da der Antrag verspätet eingebracht wurde. V.II. Ad Sachverhaltsfeststellungen zu den…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pensionistin von zwei bezugsauszahlenden Stellen. Da die Bw. trotz Aufforderung keine Arbeitnehmerveranlagungserklärung für 2003 abgegeben hatte, erließ das Finanzamt am 10. November 2004 den Einkommensteuerbescheid für 2003…
…stellten Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag dar. Seine Gattin selbst könne mangels Lohnsteuerpflicht keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. 2.) Bei den an die Lebenshilfe gleisteten Zahlungen handle es sich nicht um solche für eine Schulausbildung außerhalb des Wohnortes. Sie seien vielmehr für die Tätigkeit eines behinderten…
…Jahr 2008, zugesprochen und ausbezahlt worden. Daher fielen diese Einnahmen in das Jahr 2009, wo er aber noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht habe. Laut Bestätigung der Arbeiterkammer sei darauf hingewiesen worden, dass die im Jahr 2009 zugesprochenen Beträge mit einer pauschalen Lohnsteuer belastet worden seien. Daher…
…im Zeitraum ab März 2003 bis Dezember 2006 mit Ausnahme des Jahres 2005, für welches keine Arbeitnehmerveranlagung beantragt wurde. Der rechtlichen Würdigung ist folgender Sachverhalt zu Grunde zu legen: Der Sohn der Bw. absolvierte im gegenständlichen Zeitraum ein Universitätsstudium in Wien und benutzt seit 2003…
…vor dem UFS gab der Bw. bekannt, dass er für das Jahr 2005 keine Arbeitnehmerveranlagung beantrage. Über die Berufung wurde erwogen: Nach dem Verfahrensergebnis war folgender Sachverhalt steuerlich zu beurteilen: Der Bw. ist seit September 1999 Dienstnehmer der Fa.X.. In seinem Dienstvertrag wurde die…
…Bescheid vom 25. Mai 2004 mit folgender Begründung abgewiesen wurde: "Bei der Durchführung der (Arbeitsnehmer-)Veranlagung ist die Lohnsteuer neu zu berechnen. Da Sie im Veranlagungszeitraum keine steuerpflichtigen Bezüge erzielt haben, war Ihr Antrag auf (Arbeitnehmer-)Veranlagung abzuweisen." Dagegen erhob der Bw. Berufung, welche er…
…In Kenntnis der wahren Rechtslage hätte er keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Abschließend beantragte der Bw. die Abänderung seines Bescheides gemäß § 295a BAO, in eventu beantragte er die Wiederaufnahme des Verfahrens und stellte den Antrag, "die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung aus dem Rechtsstand zu entfernen." Mit Bescheid…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag gewährt werden könne, sei der Abzug von Werbungskosten der Gattin nur in derem eigenen Verfahren (Arbeitnehmerveranlagung) möglich. Die Gattin des Bw. hätte bisher keine Arbeitnehmerveranlagung beantragt. Laut Aktenlage könnten daher keine Werbungskosten von ihren Einkünfte in Abzug gebracht werden. Es werde darauf aufmerksam…
…außergewöhnliche Belastungen und außergewöhnliche Belastungen für Kinder nicht anerkannt worden. Die Bw. habe zwei Mal per Telefon um Aufschub gebeten, da sie seit 2004 keine Arbeitnehmerveranlagung mehr gemacht gehabt habe. Sie sei der Meinung gewesen, dass sie zuerst Abgabenerklärungen für die alten Jahre einbringen solle…
…Der wiederholt ins Treffen geführte Umstand, dass in den Vorjahren keine Arbeitnehmerveranlagungen beantragt worden waren um Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen, steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der abgabenrechtlichen Erklärungspflicht bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Auch aus dem Einwand, dass dem Finanzamt vom Arbeitgeber Meldungen…
…wobei die bisher versteuerten Trinkgelder als sonstige steuerfreie Bezüge auszuweisen wären. Wurde bereits eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, wird diese von Amts wegen berichtigt. Wurde noch keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, wäre dies - auch für 1999 - nach Berichtigung der Lohnzettel seitens des Arbeitgebers möglich. Wird die Berichtigung seitens des…
…11. August 2008 fristgerecht die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und gab hierin ergänzend an, seine Ehegattin zahle aufgrund des geringen Einkommens fast keine Einkommensteuer und könne demnach die außergewöhnliche Belastung in ihrer eigenen Arbeitnehmerveranlagung nicht geltend machen. Aufgrund der Tatsache, dass…
…dass ca. 1/3 aller Personen in Wien zu verbleiben hätten. Der Bw. hätte bei der Arbeitnehmerveranlagung keine Heimfahrten beantragt, sondern die Dienstreisekosten von Linz nach Wien (das Fahrtenbuch würde natürlich die Kosten von St. Leonhard nach Wien und zurück beinhalten; von Linz nach Wien…
…klarstellend." Im Gegenstandsfall erging der Einkommensteuerbescheid am 20. Mai 2011, aus welchem hervorgeht, dass der Antrag auf KFZ-Sachbezugshalbierung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung keine Berücksichtigung fand. Die Bw hätte die Möglichkeit gehabt, gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 mit Berufung (§ 243 ff BAO) vorzugehen und damit - wie…
…damit, dass die Gutschrift aus der Einkommensteuer 2002 (iHv € 3.870,15) keine Werbungskosten darstellten. Der Bw. erhob gegen diesen Bescheid folgende Berufung: Von ihm unter dem Titel "Gutschrift aus der Arbeitnehmerveranlagung" (2002) beantragte Werbungskosten iHv EUR 3.870,15 seien nicht anerkannt worden…