…von dort aus ausschließlich ihre Geschäfte. Sie habe einen eigenen Telefon- und Internetanschluss mit eigener Internetplattform. Das Firmenschild beim Eingang weise ebenfalls auf den Firmensitz hin. Am derzeitigen Firmengelände der f-neu (vormals f-alt) seien keine Räumlichkeiten und Vorrichtungen, mit denen die Geschäfte der…
…1. Keine doppelte Haushaltsführung Im vorliegenden Fall wäre das Erfordernis der doppelten Haushaltsführung nur dann als erfüllt anzusehen, wenn die (laut Aktenlage ledige und allein stehende) Bw. im elterlichen Einfamilienhaus in A auch tatsächlich über einen eigenen Haushalt verfügt hätte. Nach den o.a. Ermittlungsergebnissen…
…einzigen Hinweis von außen, dass sich hier ein Büro der Firma AU befinde (kein Wegweiser, kein Türschild, kein eigener Eingangsbereich). Wenn man das Büro im ersten Stock des Reihenhauses aufsuchen wolle, müsse man durch den privaten Bereich der Familie durchgehen (Garderobe, Wohnzimmer), im Obergeschoß befänden…
…Magistrat) gerne bestätigen. Die Vortragsunterlagen: dazu nötige Overheadfolien seien von ihm erstellt und die Materialkosten von ihm getragen worden. Ad 6.: Durch eine Umstellung innerhalb der Wohnung sei Ende 2004 der Büroraum weggefallen (kein eigener Eingang mehr). Daher seien die "Raumkosten" zu eliminieren. Ad 7…
…gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt. Die ausschließliche betriebliche bzw. berufliche Nutzung ändert nichts daran, dass ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband vorliegt. Im vorliegenden Fall liegt eindeutig ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband vor, da die Arbeitszimmer einen Teil der Wohnung darstellen. Auch liegt kein eigener Eingang vor…
…dieser Stelle nochmals angemerkt, dass es sich bei den gegenständlichen Flächen nicht um typischen Wohnraum handle, sondern um speziell auf die Bedürfnisse eines Bürobetriebes ausgerichtete Räumlichkeiten, die auch spezielle Baumaßnahmen erfordern würden (zB eigener Eingang, strapazierfähige Bodenbelege, spezielle Verkabelung und Lichttechnik "etc."). Zum damaligen Zeitpunkt…
…Die Aufwendungen für Dekoration seien nicht betrieblich veranlasst, da die Bw. ihre Tätigkeit in der Privat-wohnung ausübe und kein eigener ausschließlich betrieblich genutzter Raum vorliege. Die Dekoration privater Räume sei grundsätzlich nicht betrieblich veranlasst. Die Aufwendungen für Verbrauchsmaterial würden Toiletteartikel des täglichen Lebens betreffen…
…mit entsprechendem räumlichen Abstand voneinander. Weitere wesentliche Kriterien sind: Die Errichtung der Bauwerke auf verschiedenen Grundstücken mit identen oder verschiedenen Eigentümern; Ineinandergreifen der einzelnen Räumlichkeiten; Bestehen eigener Eingänge und Stiegenaufgänge, wobei ein Wohnhaus und ein Werkstättengebäude, die baulich unterschiedlich gestaltet sind, selbst dann nicht notwendigerweise…
…entsprechende Ansässigkeitsbescheinigungen zu erfolgen hat (siehe § 4 der Verordnung). § 5 der Verordnung normiert ergänzend ein Auskunftsrecht des zum Abzug Verpflichteten. Durch die Verordnung wird kein eigener Missbrauchstatbestand geschaffen. Sie dient ausschließlich der Schaffung eines Methodenwechsels für den Fall, dass ein Missbrauch nicht von vornherein ausgeschlossen…
…Aufwändungen für die Arbeitsräumlichkeiten als Werbungskosten und wurde zusammengefasst damit begründet, dass seine Arbeitsräume den Mittelpunkt seiner beruflichen Erwerbstätigkeit darstellen würden und einen eigenen Eingang hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Bevollmächtigung eines Sekretärs der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Die Bundesabgabenordnung (BAO) regelt diesbezüglich Folgendes: § 83…
…Österreich keine Schule, sondern wurde nach den Angaben der Berufungswerberin von ihr selbst unterrichtet. Ein Ansuchen um Genehmigung des Hausunterrichts wurde jedoch nicht gestellt. Im November 2002 erfolgte die Heirat und die Berufungswerberin zog mit ihrer Tochter in die Schweiz. Es ist somit eingangs zu…
…entsprechendem räumlichen Abstand voneinander. Weitere wesentliche Kriterien sind: Die Errichtung der Bauwerke auf verschiedenen Grundstücken mit identen oder verschiedenen Eigentümern; Ineinandergreifen der einzelnen Räumlichkeiten; Bestehen eigener Eingänge und Stiegenaufgänge (vgl. VwGH 27.1.1994, 93/15/0161). Das von der Bw. gegen die Gebäudeeigenschaft ins…
…A... ist an keine feste Arbeitszeit gebunden. Er entscheidet frei darüber, wann seine Anwesenheit notwendig oder zweckmäßig ist. Er ist nicht in den betrieblichen Organismus eingegliedert. Welche Tätigkeitsbereiche von Herrn A... ausgeführt werden, steht ihm frei. 4. Herrn A... steht kein eigener Urlaubsanspruch zu. Es…
…Amtsarztes des (Arbeitgebers) bei - auf dessen Intervention wurde der Telearbeitsplatz geschaffen, der einen eigenen Eingang hat - die Wohnung ist mit Separateingang versehen. Es steht (beim Arbeitgeber) kein eigener Arbeitsplatz mehr zur Verfügung, da ja das sehr teure Arbeitsgerät nunmehr im Arbeitsraum (in der Wohnung) steht…
…4.2005 wurde meine Berufung vom 28.5.2004 mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei meiner Wohnung um keine eigene Wohnung ,sondern nur um ein Schlafzimmer und um einen Abstellraum handelt. Dies entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und auch nicht dem anlässlich der…
…das gesamt Jahr 1995 zu, zumal die Vermietungsabsicht bereits von Anbeginn des Jahrs 1995 nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurde. Es wurde nachgewiesen, dass kein eigener Wohnbedarf nach dem Tod des Vaters der Bw., der im Einfamilienhaus B - G lebte, bestand. Weiters ist es bei derartigen…
…Arbeiten stehe ein gemeinsamer Besprechungsraum im ersten Obergeschoß zur Verfügung, der auch für Aufenthalte durch die Außendienstmitarbeiter genutzt werde, da diesen kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Auch diese Korrekturarbeiten seien nicht als Innendienst anzusehen. Ansonsten werde der Raum für Besprechungen mit Vertretern der Lieferanten…
…führt weiterhin auf eigene Rechnung mit dem Traktor der Gesellschaft Aufträge an den Maschinenring durch (siehe Rechnung vom 07.03.2005 an die BBL GmbH & CoKG). Die Verrechnung der Arbeiten von der Gesellschaft an die beiden Gesellschafter erfolgt nur über Hektarpauschalen (keine Angaben welche Arbeiten…
…Da er über kein ausreichendes Einkommen verfügt und daher die Kosten für das Wohnen von den Eltern getragen werden (die von K. bewohnten Räumlichkeiten werden ihm von den Eltern unentgeltlich zur Verfügung gestellt) kann ein eigener Hausstand Ihres Sohnes nicht festgestellt werden. Diverse Räume des…
…verwendet wurde, liegt auch insofern eine "gewerbliche Verwendung" im Sinne von Artikel 555 Absatz 1 Buchstabe a) ZK-DVO vor. Es liegt zudem auf der Hand, dass kein eigener Gebrauch eines Beförderungsmittels vorliegt, wenn ein Beförderungsunternehmer mit 34 Touristen eine Busreise durch Europa unternimmt. Andernfalls…