…Rn 33; siehe auch Witte/Alexander, Zollkodex6 Art 20 Rz 30 und 32). Aus den genannten Gründen besteht für den Senat kein Zweifel daran, dass aufgrund der zum 11. Mai 2012 in der Europäischen Union geltenden Warennomenklatur die Ware Aprikosenpüreekonzentrat unter die Position 2007 der…
…weil die in den Gutschriften genannten Lieferanten (nach Ansicht des Finanzamtes sog. "Missing Trader") tatsächlich keine Lieferungen durchgeführt hätten und die Bw überdies aufgrund der Begleitumstände hätte erkennen können, dass sie mit ihren Zukäufen in ein die Umsatzsteuer betreffendes Finanzvergehen involviert sei. Bei der Bw…
…Anschrift des Rechnungsausstellers zu schützen. Eine UID-Adresse würde deshalb dann eine vertrauensschützende Wirkung entfalten, wenn der Leistungsempfänger alle Maßnahmen gesetzt habe, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden könnten, um sicher zu gehen, dass die vorsteuerabzugsvermittelnde Rechnung keine formellen Mängel aufweise, somit mit der Sorgfalt…
…die bis zum 21. 7. 2011 gestellten Beweisanträge als zurückgenommen anzusehen seien, da innerhalb der vereinbarten zwei Wochen keine Beweisanträge wiederholt worden wären. Natürlich könne im weiteren Verfahren eine abermalige Antragstellung erfolgen. Es gehe vorerst lediglich um die Bereinigung der verwirrenden Antragssituation. Am 22. 7…
…wieder geräumt seien. Von den Wirtschaftseilnehmern verlange man aber, dass sie dies immer zeitgleich feststellen könnten. Wenn also nach den Lieferungen keine Büros mit Geschäftstätigkeit aufgefunden worden seien, beweise dies nicht, dass es nicht während der Lieferungen dort eine Geschäftstätigkeit gegeben hätte. Der Referent gab…
…Frage, warum dann Rn überhaupt bevollmächtigt gewesen sein sollte und sie unterschrieben hat, gab IM an, dass sie keine Vollmacht für Rn habe, diese aber für Büroangelegenheiten zuständig gewesen wäre. Nach Angabe des steuerlichen Vertreters hätte die Bw vom Vorliegen einer Anscheinsvollmacht ausgehen können, da…
…dieser der von ihm vorgeschobene Scheinunternehmer war. 4.) Zu den durch die Bw vorgelegten Unterlagen bzw. weiteren Überprüfungsmaßnahmen. Neben den üblicherweise seitens der Bevollmächtigten vorgelegten formalen Nachweise der angeblichen Unternehmereigenschaft der Scheinlieferanten wurden seitens der Bw keine weiteren Kontrollmaßnahmen getätigt. IM gab dazu lediglich an…
…der Zeit vor dem 15.3.2006 findet sich auch die Unterschrift von ihr. Dagegen sind auf den im Akt befindlichen Gutschriften der Bw und der Einverständniserklärung keine Unterschriften der VV. Die Lieferungen an die Bw im Namen der VV begannen auch erst nach dem…
…2009, S 662 und Wisiak in UFSjournal 2009, 123) steht - unabhängig von der Gutgläubigkeit des Erwerbers - bei unrichtigen Angaben bezüglich des Lieferanten oder dessen Anschrift auf der Rechnung kein Vorsteuerabzug zu. Vertritt man dagegen die Ansicht, dass dem Erwerber ein Vertrauensschutz zukommen müsse, ist festzustellen…
…ausgestellt worden wären und durch wen die Ausstellung erfolgt sei, gab der Bw. an, dass bei der Lieferung der Fahrzeuge der Geschäftsführer der I keine Rechnungen dabei gehabt hätte. Die handschriftlichen Rechnungen wären anlässlich der Lieferung beim Bw. geschrieben worden. Diese Rechnungen hätte der Bw…
…buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK nicht vorliegen. Denn nach der bezogenen Gesetzesstelle besteht kein Vertrauensschutz, wenn der Zollschuldner die Vorschriften über die Zollanmeldung nicht eingehalten hat. Die Anforderungen an die Zollanmeldung ergeben sich aus Art. 61 - 67, 76 und 77…
…zur Geschäftsanschrift lassen daher keine Aussagen über den Ort der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu. Aus diesen rechtlichen und faktischen Gründen kann daher im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse als "richtige" Rechnungsadresse bestehen. Gleiches gilt für die…
…Angaben im Firmenbuch zum Sitz bzw. zur Geschäftsanschrift lassen keine Aussage über den Ort der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens zu. Insbesondere existiert im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsadresse als "richtige" Rechnungsadresse. Auch im Firmenbuch aufscheinende Adressen…
…im FB zum Sitz bzw. zur Geschäftsanschrift lassen daher keine Aussage über den Ort der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens zu. Insbesondere existiert im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse als "richtige" Rechnungsadresse. Auch im Firmenbuch aufscheinende Adressen…
…Zollamt ausgeführt ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Vertrauensschutz gemäß Art. 7 Abs. 4 UStG Der Umstand, dass der UFS in der Entscheidung vom 10. April 2006, ZRV/0004-Z3K/04, die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung bereits deshalb versagt habe, weil kein Bestätigungsverfahren durchgeführt worden sei und daher…
…im Firmenbuch zum Sitz bzw. zur Geschäftsanschrift lassen aber keine Aussage über den Ort der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens zu. Insbesondere existiert im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse als richtige Rechnungsadresse. Auch im Firmenbuch aufscheinende Adressen…
…einer der aufgezeigten Maßnahmen, die Klärung der rechtsrichtigen zolltariflichen Einreihung herbeizuführen. Aus den aufgezeigten Gründen liegt kein, für die Bf. nicht erkennbarer, aktiver Irrtum der Zollbehörde und somit auch kein Vertrauensschutz im Sinne des Art.220 Abs.2 Buchstabe b ZK vor. Der bekämpfte Nachforderungsbescheid…
…erteilte zustimmende in Fachzeitschriften veröffentlichte - Rechtsauskünfte. Sie konnte für ihre Vorgangsweise keine ihr gegenüber vom BMF erteilte Individualauskunft (wie VwGH 7.6.2001, 98/15/0065) ins Treffen führen. Abgesehen davon besteht selbst kein Vertrauensschutz für Auskünfte im Einzelfall, die nicht von der zuständigen Abgabenbehörde …
…nicht in der gebotenen Sorgfalt angenommen zu haben. Bei diesen von Herrn B als Geschäftsführer der [Bw.] und der C-GmbH zu vertretenden Unzulänglichkeiten besteht jedenfalls kein Vertrauensschutz iSd oben erwähnten ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis VwGH 21.6.2004, 2003/17/0334). Ein Verstoß…
…eine Vertrauensschutzverletzung darin erblickt, dass das Finanzamt vorerst die Vergabe einer Steuernummer unter Hinweis auf die Gemeinnützigkeit verweigert hat und dann dennoch erteilte, kann dem nicht gefolgt werden. Eine Steuernummer ist lediglich ein (interner) Ordnungsbegriff des Finanzamtes, der keine normative Wirkung zukommt und von deren…