RIS AI
43 861 Treffer482 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0032-L/03Vorliegen einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung bei ebenfalls nicht abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen mit Gutschriften.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2003

…weil der Prüfungsauftrag nach § 99 Abs. 2 FinStrG vom 26. März 2001 betreffend Umsatzsteuer Juni bis Dezember 2000 nicht den Voraussetzungen einer Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG entspräche. Nach ständiger Rechtsprechung müsse die Amtshandlung in ihrer Art und Bedeutung die Absicht erkennen…

UFSI RV/0533-I/061) Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes nach einer Wiederholungsprüfung 2) Sicherheitszuschlag wegen formeller und materieller Mängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2009Teil 1/3

…wenn, wie die Bw meint, der Prüfungsauftrag nach § 99 Abs. 2 FinStrG mangelhaft gewesen sein sollte. 5) Die Berufung gegen die Bescheide, mit denen die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998-1999 verfügt worden ist, erweist sich daher als unbegründet. II) Sachbescheide: 1…

UFSF RV/0389-F/12Aufhebung eines Prüfungsauftrages, Rechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…der Abgabenbehörde nicht vertreten. Außerdem handelte es sich um eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG, also um Maßnahmen nach § 14 Abs. 3 FinStrG, bei welchen "relativer Anwaltszwang" gemäß § 77 FinStrG besteht. Der Hinweis der Bw, Herr n1 habe keine Rechtsbelehrung erhalten, geht somit ins…

UFSW RV/0361-W/08Verlängerung der Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer eines Mitunternehmers durch Prüfungshandlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung gem § 99 FinStrG ivm § 144 BAO bei der Mitunternehmerschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2008

…geführt. Die im Jahr 2002 begonnene Betriebsprüfung bei der X-KEG könne keine Verfolgungshandlung iSd. § 209 Abs.1 BAO darstellen, da diese Prüfung nur für Zwecke des Finanzstrafverfahrens durchgeführt worden sei. Rechtsgrundlage des Prüfungsauftrages sei § 147 Abs.1 BAO iVm § 99 Abs.2 FinStrG gewesen…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 3/4

…8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2000, 99/15/0092, erfasst die Normverbrauchsabgabe nur eine bestimmte Kategorie von Waren (die im § 2 NoVAG 1991 definierten Kraftfahrzeuge), sie ist damit keine allgemeine Steuer, da…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 4/4

…2 BAO beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist sieben Jahre. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 2004, 99/15/0127, ist der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinn des § 207 Abs. 2 BAO nach § 33 FinStrG…

UFSG RV/0018-G/06Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln, die in Überschreitung des Prüfungsauftrages gewonnen wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2008

…diesen Sachverhalt kein konkreter Wiederaufnahmsgrund der Abgabenbehörde vorgelegen sei, der einen Prüfungsauftrag für eine Wiederholungsprüfung gemäß § 148 Abs. 3 lit. b BAO gerechtfertigt habe. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass die Wiederholungsprüfung laut Textziffer 7 des Betriebsprüfungsberichtes aufgrund der Bestimmung des § 99 Abs. 2 FinStrG vorgenommen…

UFSW FSRV/0076-W/07Einleitung, vermeintliche Selbstanzeige durch Übergabe der Buchhaltungsunterlagen nach erfolgter Verfolgungshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.03.2008

…ein Nachschau für diesen Zeitraum erteilt worden sei. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und diversen Kommentaren, insbesondere Leitner "Österreichisches Finanzstrafrecht", sei eine telefonische Vorankündigung einer Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG keine solche in Verfahrensvorschriften vorgesehene Amtshandlung, sondern werde eine solche Vorankündigung ausdrücklich als Verfolgungshandlung…

UFSW FSRV/0009-W/12Selbstanzeige, Verfolgungshandlung, Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, überlange Verfahrensdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…wahrgenommene Geschehen nötigt vielmehr noch nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vorgehen, sondern lasse noch andere Deutungsmöglichkeiten offen. Im konkreten Fall seien die Prüfungshandlungen - anders als in dem vom OGH entschiedenen Fall - nicht auf § 99 Abs. 2 FinStrG, sondern nur auf § 149 Abs…

UFSI FSRV/0028-I/03Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, kein Beweisverwertungsverbot bei Wiederholungsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.09.2005

…aus dem Prüfungsauftrag nicht ersichtlich, welche Tat einer bestimmten Person zur Last gelegt wird, liege keine Verfolgungshandlung vor und eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG sei unzulässig. Der unter Hinweis auf die §§ 144 und 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG vom…

UFSI RV/0536-I/101) Bindung der Abgabenbehörde an ein rechtskräftiges Strafurteil (hier: Abzug von Subprovisionen an vorgeschobene Empfänger) 2) Zulässigkeit einer Wiederholungsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2013

…Prüfungsauftrag vom 14. September 2009 ist (ausdrücklich) auf § 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG gestützt, konkretisiert den Verdacht auf das Vorliegen einer Abgabenverkürzung und nennt hinsichtlich des Jahres 2004 auch den Grund für die Wiederholungsprüfung. Im Übrigen kennt die BAO grundsätzlich kein…

UFSI FSRV/0029-I/03Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, kein Beweisverwertungsverbot bei Wiederholungsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.12.2005

…Ist aus dem Prüfungsauftrag (Kritik siehe oben) nicht ersichtlich, welche Tat einer bestimmten Person zur Last gelegt werde, liege keine Verfolgungshandlung vor und eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG sei unzulässig. Die Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG sei inhaltlich durch ihre strafrechtliche Zielsetzung…

UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 2/3

…2001 die Unterschriftsleistung auf dem Prüfungsauftrag. In der Folge wurde der Prüfungsauftrag mit 25. April 2001 auf den Zeitraum 1991 bis 1998 erweitert und die Rechtsgrundlage auf eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG modifiziert. Bis August 2001 legte die Bw. keine entsprechenden Buchhaltungsunterlagen vor…

UFSS RV/0551-S/10Keine Steuerschuld gemäß § 11 Abs 14 UStG bei formal nicht ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2012

…ist. Am 7.8.2009 erging an die Bw. ein Bescheid über einen Prüfungsauftrag mit dem Inhalt, dass über die Zeiträume Februar - Mai 2009 eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO iVm § 99 Abs 2 Finanzstrafgesetz durchgeführt würde, und zwar wegen des Verdachtes der Nichtbekanntgabe und Nichtabfuhr…

UFSW RV/0267-W/02Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

… 148 Abs. 3 lit. a oder b BAO bzw. gem. § 99 Abs. 2, 2. Satz FinStrG erfolgte nicht, vielmehr wurde der für den Zeitraum 1988 bis 1990 (u. a.) hinsichtlich Körperschaft - und Gewerbesteuer bereits vorliegende Prüfungsauftrag ausgedehnt. Die vom Finanzamt verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens hat…

UFSI FSRV/0034-I/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Verdacht bei Durchführung einer Außenprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.12.2010

…die Frage nach einer Rechtswidrigkeit der Außenprüfung schon aus diesem Grunde nicht stellt. Die Zeiträume 01/2009 und 02/2009 waren von dieser Selbstanzeige nicht umfasst. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG um keine finanzstrafbehördliche Amtshandlung…

UFSG RV/0547-G/06Scheinselbständigkeit von Forstarbeitern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011Teil 1/2

…abzuändern. Mit 13.9.2005 erging der Prüfungsauftrag für eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. § 151 Abs. 1 BAO und gemäß § 99 Abs. 2 Finanzstrafgesetz. Bereits zu Beginn der Prüfung am 19.9.2005 wurde mit dem Berufungswerber eine Niederschrift von der Betriebsprüferin der gleichzeitig stattgefundenen…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 1/7

…1998 hatte das FA die Besteuerungsgrundlagen des Bw. für die Jahre 1992 - 1995 einer abgabenbehördlichen Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 BAO unterzogen, deren Rechtsgrundlage am 5. März 1998 auf § 99 Abs.2 Finanzstrafgesetz 1955 (FinStrG) geändert worden war. Als Folge dieser Prüfung waren am 19…

UFSI RV/0302-I/06Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes nach einer Wiederholungsprüfung Zuschätzung auf Grund eines nicht aufgeklärten Vermögenszuwachses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.05.2009Teil 2/2

…man die Ansicht der Bw teilen würde, dass die Begründung der Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStG mangelhaft war, weil weder die verdächtige Person noch die Tathandlung hinreichend umschrieben worden ist, so kommt dieser keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil selbst eine Verletzung des Verbotes einer…

UFSW FSRV/0156-W/10Die telefonische Ankündigung einer Außenprüfung durch den Betriebsprüfer mit dem Hinweis auf die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und auf die Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen stellt für sich allein keine Tatentdeckung im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2011

…14 Abs. 3 FinStrG. Zudem sei keine Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG, welche einen bereits konkretisierten Verdacht geäußert hätte, angesetzt worden, weshalb der von der Abgabenbehörde eingesetzte Prüfer nicht als Organ der Finanzstrafbehörde zu werten sei. Abschließend wird in der gegenständlichen Berufung noch vermerkt…