…weil dabei ua. die Kreditrückzahlungen an die Hausbank in den Haftungsmonaten gänzlich unberücksichtigt geblieben wären. Überdies müsse die anteilsmäßige Gläubigerbefriedigung nicht wie geschehen zeitraumbezogen, sondern gesondert für jeden einzelnen Abgabenfälligkeitszeitpunkt des Haftungszeitraumes nachgewiesen werden. Im Übrigen ließen schon das eigene Parteivorbringen und der Inhalt der…
…der Rechtsmittelwerber von der Berufungsbehörde mit Schreiben vom 13. Februar 2006 unter Darlegung der Gründe, weshalb mit den bisher vorgelegten Unterlagen und berechneten Quoten der Nachweis der anteilsmäßigen Gläubigerbefriedigung für den Haftungszeitraum noch nicht als erbracht anzusehen wäre, und Setzung einer dreiwöchigen Frist ua. aufgefordert…
…dass im abgeführten Verfahren trotz behördlicher Aufforderung keine Unterlagen über das Ausmaß der im Haftungszeitraum von der GmbH vorgenommenen Kredittilgungen vorgelegt wurden. Außerdem ist der Berufungswerber den ihm im Zusammenhang mit der Begünstigung der Hausbank gemachten Vorhaltungen auch in keinster Weise entgegen getreten. Zu den…
…Ritz") insbesondere darauf hingewiesen, dass der Nachweis, in welcher Höhe Mittel zu den einzelnen Fälligkeitszeitpunkten vorhanden waren und wie diese Mittel verwendet wurden dem Geschäftsführer obliegt. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er…
…des IESG-Fonds würden die Lohnsteuerforderungen bezahlt, sodass auch kein Quotenschaden entstehen könne. Es werde daher der Antrag gestelt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz die…
…des IESG-Fonds würden die Lohnsteuerforderungen bezahlt, sodass auch kein Quotenschaden entstehen könne. Es werde daher der Antrag gestelt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz den…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitenpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt den Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…somit keine Möglichkeit gehabt habe, etwaige darauf entfallende Abgaben zu berechnen und zu entrichten. Es fehle daher das Moment der Schuldhaftigkeit, da dem Bw. nicht zur Last gelegt werden könne, dass er zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt Abgaben unrichtig berechnet hätte. Betreffend des Vorwurfes auf ungleichmäßige Gläubigerbefriedigung…
…dass der F.GmbH im Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuer 2008 überhaupt keine Mittel zur Verfügung gestanden wären, noch dass er vorhandene Mittel zur anteiligen Gläubigerbefriedigung verwendet hätte. Wird aber der Nachweis, dass keine liquiden Mittel vorhanden waren oder welcher Betrag aus vorhandenen Mitteln bei Gleichbehandlung sämtlicher…
…als andere Verbindlichkeiten. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen abzuführen gewesen…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen…
…Vermag der Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben…
…liege kein wie auch immer geartetes Verschulden auf Seite des Bws. im Sinne des § 9 und § 80 BAO vor. Durch die Ratenzahlungsvereinbarung sei die Fälligkeit der Forderung aufgeschoben worden, sodass der Bw. als Geschäftsführer lediglich die vorhandenen liquiden Mittel aliquot mit der restlichen Gläubigerbefriedigung zu…
…Vermag der Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben…
…Gesellschaftsgläubiger in diesem Zeitraum noch geleistete Zahlungen entgegen stünden. Weiters wurde der Bw. auch zum Nachweis seiner Behauptung, dass im Haftungszeitraum keine Löhne mehr ausbezahlt worden wären, aufgefordert und ihm in diesem Zusammenhang einerseits sein eigenes, damit nicht in Einklang zu bringendes Vorbringen vom 6…
…B-GmbH habe im fraglichen Zeitraum Überweisungen getätigt, lässt ebenfalls auf eine Privilegierung anderer Gläubiger schließen. Der Standpunkt des Berufungswerbers, der Abgabengläubiger hätte im Falle einer anteilsmäßigen Gläubigerbefriedigung weniger erhalten, als er tatsächlich erhielt, erscheint somit nicht nachvollziehbar. Vielmehr führte die Bevorzugung einzelner oder einiger…
…9. 1999, 96/15/0049). Der sinngemäße Berufungseinwand, aus der anteilsmäßigen Gläubigerbefriedigung im Wege einer Quotenausschüttung im Konkurs der GmbH sei abzuleiten, dass "eine Uneinbringlichkeit nicht besteht", ist nur insoweit berechtigt, als die im Konkurs der GmbH angemeldeten, dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenforderungen im Zuge…
…9. 1999, 96/15/0049). Der sinngemäße Berufungseinwand, aus der anteilsmäßigen Gläubigerbefriedigung im Wege einer Quotenausschüttung im Konkurs der GmbH sei abzuleiten, dass "eine Uneinbringlichkeit nicht besteht", ist nur insoweit berechtigt, als die im Konkurs der GmbH angemeldeten, dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenforderungen im Zuge…