…einen Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens in der Höhe von € 14.109,18 ein, das sich aus der Gutschrift der Umsatzsteuererklärung 2005 ergeben haben sollte. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 16. August 2006 abgewiesen, da auf dem Abgabenkonto kein Guthaben bestand. Dagegen richtet…
…Verwirkung der hier säumniszuschlagsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten stand daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 13 Millionen. Den angefochtenen Bescheiden lastet daher keine Rechtswidrigkeit an. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben…
…führten. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der hier säumniszuschlagsgegenständlichen Kammerumlage 10-12/2005 stand daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 8,9 Mio. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben…
…vom 3. Oktober 2011 mit einer Zahllast in Höhe von € 690,68 festgesetzt wurde. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat somit zu Recht darauf hingewiesen, dass auf dem Abgabenkonto des Bw. kein Guthaben bestand. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22. Februar 2012
…2009/16/0311). Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO sei der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweise. Im Fall eines Rückzahlungsantrages sei grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheine (VwGH 16…
…mit Bescheid vom 19. Juli 2012 erfolgte Abweisung des von der Bw. am 18. Juli 2012 eingebrachten Rückzahlungsansuchens erfolgte deswegen zu Recht, weil an diesem Tag kein rückzahlbares Guthaben am Abgabenkonto der Bw. bestand. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15. März 2013
…vom 23. September 2003 wies das Finanzamt für den 1. Bezirk den Antrag auf Umbuchung eines Guthabens mit der Begründung ab, es bestehe auf dem Abgabenkonto kein Guthaben und führte ergänzend aus, dass für den Zeitraum April 2003 eine Umsatzsteuerfestsetzung erfolgt sei. Dagegen, sowie gegen…
…Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 ist kein Schuldenregulierungsverfahren anhängig gewesen. Im Einkommensteuerrecht gilt das Jahressteuerprinzip (Fischerlehner, Die Abgabenverrechnung im Konkursverfahren, ÖStZ 2002/678). Das Schuldenregulierungsverfahren wurde am 15. Jänner 2008 eröffnet und am 31. März 2008 rechtswirksam beendet. Ein rückzahlbares Guthaben entsteht dann…
…zu korrigieren. Mit Bescheid vom 4. Oktober 2005 wies die Abgabenbehörde erster Instanz den Rückzahlungsantrag ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass auf dem Abgabenkonto derzeit kein Guthaben bestehe. Auf die zugegangenen bzw. zugehenden Buchungsmitteilungen werden verwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2005 brachte der Bw…
…Februar 2010 mit, dass die laut Körperschaftsteuerbescheid 2007 ausgewiesene, für die nächsten Veranlagungsjahre zur Verfügung stehende Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von € 21.676,36 kein Guthaben auf dem Abgabenkonto darstelle. Diese Mindeststeuer werde mit künftigen "normalen" Körperschaftsteuern wie eine Vorauszahlung verrechnet. Diese Verrechnung wäre zeitlich…
…0098). Prüfungsumfang ist demnach in diesem Verfahren ausschließlich die Frage, ob im Zeitpunkt der Erledigung des Rückzahlungsantrages ein verfügbares Guthaben auf dem Abgabenkonto bestand oder nicht. Da am 9. Jänner 2006 kein Guthaben auf dem Abgabenkonto bestand war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien…
…habe. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 13. September 2004 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass auf dem Abgabenkonto kein Guthaben bestanden habe, da es durch die Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO der Umsatzsteuer und der Festsetzung der Umsatzsteuer für…
…VwGH die Auffassung, es stehe im Falle eines vor Konkurseröffnung entstandenen Abgabenanspruches sowohl nach abgaben- als auch nach konkursrechtlichen Vorschriften kein Aufrechnungsverbot entgegen, weil der Abgabengläubiger bereits vor der Konkurseröffnung Schuldner geworden ist. Im Übrigen sei am Abgabenkonto kein rückzahlbares Guthaben vorhanden, weshalb in Wahrheit…
…nbsp; Mit Antrag vom 21.11.2008, beim Finanzamt eingelangt am 24.11.2008, wurde die Rückzahlung des bestehenden Guthabens auf dem Abgabenkonto zur St.-Nr. xxx beim FA. in Höhe von Euro 100.957,50 auf das Treuhandkonto Nryyy bei der Bank beantragt. Dem…
…Am Abgabenkonto des Bw. wurden zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der bescheidmäßig festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen der Jahre 1996 bis 1998 die eingewiesenen Vierteljahresbeträge entsprechend entrichtet, sodass derzeit kein Guthaben ausgewiesen ist, über das im Rahmen einer Rückzahlung zu entscheiden wäre. Aus dem Steuerakt ist festzustellen, dass zwar …
…unmittelbare Wirkung des Ansuchens keine Fallunterscheidung zwischen Geld- und Freiheitsstrafe getroffen werde, müsse man auch bei der Geldstrafe von der gleichen Wirkung ausgehen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung…
…Guthaben besteht. Die Abgabenbehörde hat dabei grundsätzlich über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint, somit nicht über später entstandene oder zu erwartende Guthaben (vgl. VwGH 16.5.2002, 2001/16/0375). Da auf dem Abgabenkonto der Bw. kein Guthaben…
…10. April 2006 wurde das Ansuchen um Rückzahlung abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass nur auf einem Abgabenkonto bestehende Guthaben gemäß § 239 BAO zurückgezahlt werden könnten, falls keine anderen Abgabenschuldigkeiten gemäß § 215 Abs. 1-3 BAO zu tilgen seien. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 27…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Gemäß § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung gemäß § 213 BAO unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei…
…Die Entrichtung erfolgte mit Überweisung vom 6. September 2005. Da auf Grund der vor der Verbuchung erfolgten Rückzahlung das Abgabenkonto ausgeglichen war und somit kein Guthaben zur rechtzeitigen Abdeckung der Zahllast zur Verfügung stand, jedoch die Überweisung verspätet erfolgte, wurde der nunmehr bekämpfte Säumniszuschlag vorgeschrieben…