…bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe ist nicht nur in der Berufungsentscheidung…
…Der Außenprüfungsbericht enthält keine näheren Sachverhaltsdarstellungen. Es enthält der Bericht aber den Vermerk: "Vermietungsabsicht bei Beginn der Tätigkeit, daher kein finanzstrafrechtlicher Tatbestand." Bei den Instandsetzungsaufwendungen des Jahres 2000 soll es sich um den Austausch von Fenstern und Türelementen in den Kellerräumlichkeiten und um den Bau…
…steuerrechtliche Instandsetzungsaufwendungen wie beispielsweise den Austausch von Fenstern und Türen, die Erneuerung von Strom- und Sanitärleitungen, die Entfernung alter und Verlegung neuer Bodenbeläge, die Modernisierung von Nasszellen und Küchenbereichen, weiters Maler- und Verputzerarbeiten und die damit verbundenen Entsorgungs- und Reinigungskosten. Es bestehe wohl kein Zweifel…
…gegen die wiederholte Abänderung von Bescheiden keine Bedenken (VwGH 28.5.1997, 94/13/0032). Das Bekanntwerden aller rechtserheblichen Sachverhaltselemente im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung und den Familienheimfahrten nach Ergehen des Erstbescheides vom 29. März 2010 stellt ebenso einen tauglichen Wiederaufnahmegrund im Sinne des…
…Fehlen von Wiederaufnahmegründen wurde dabei wie Folgt begründet: 1. Ein zentraler Aspekt dieses Verfahrens sei, dass der UFS bei der Wiederaufnahme nur eine nachprüfende Bescheidkontrolle ausübe und nur prüfen dürfe, ob die vom Finanzamt herangezogenen Umstände diese Maßnahme rechtfertigen. Unzulässig sei sowohl der Austausch bestehender…
…gem. § 303 Abs. 4 BAO die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme nicht aufgrund von Tatsachen beurteilen, die vom Finanzamt nicht herangezogen worden sind (Ritz, BAO § 289 Rz 39) bzw. den Wiederaufnahmegrund austauschen. Daraus folgt, dass sich die Befugnis der Berufungsbehörde im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren auf die Prüfung beschränkt…
…Wiederaufnahmegrund ließ sich im Berufungsverfahren nicht erhärten. Es hat sich im Verfahren vielmehr, insbesondere durch die Aussage des Herrn C.P. sowie durch die vorgelegten Urkunden ergeben, dass seitens der DEF-S.L. tatsächlich keine örtliche Bauaufsicht in Rechnung gestellt wurde. Denn es wurde von…
…den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung (einschließlich Verböserung) abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Unzulässig wäre ein im Berufungsverfahren vorgenommener Austausch von Wiederaufnahmsgründen, wenn sich also der von der Abgabehörde I. Instanz herangezogene Grund im Berufungsverfahren als untauglich herausstellt, jedoch ein anderer vorliegt…
…vorausgeschickt, dass das Verfahren zur Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 1997 mit Bescheid vom 25.10.1999 bereits einmal wiederaufgenommen und der dagegen erhobenen Berufung mit (zweiter) Berufungsvorentscheidung vom 4. 8. 2006 stattgegeben wurde. Die Stattgabe erfolgte aber nicht, weil keine Wiederaufnahmsgründe vorlagen…
…Nachweis 1,5 % AfA p.a. geltend zu machen) und hinsichtlich der Lagerhalle La im Jahr 1997 (mit der Geltendmachung von 1,5 % AfA p.a. ohne Nachweis) konsumiert. Bereits aus diesem Grund liegt kein Wiederaufnahmegrund vor, der zu einer Wiederaufnahme auf Antrag führen könnte…
…Als durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen hält das Erhebungsorgan im Bericht vom 27.Dezember 2000 fest: "Renovierung der Fassade, Spenglerarbeiten, Austausch von 4 Fenstern und einer Balkontür, Glaserarbeiten sowie Sanierung einer Wohneinheit incl. Badeinbau samt Fliesen und Einbau einer Heizung". Zur Klärung der Fremdüblichkeit des mit der Tochter…
…Wohnung bezeichneten Gebäudeteil eingebaut worden. Die Kosten für den Austausch von Fenstern und Türen in der privat genutzten Wohnung würden zu 100 % Kosten der Lebensführung darstellen, die gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähig seien. Sie könnten schon rein begrifflich keine Betriebsausgaben darstellen. Die restlichen Aufwendungen seien…
…den von der Erstbehörde angeführten Gründen zulässig gewesen sei, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Gründen möglich gewesen wäre. Falle daher - wie hier - der einzige Grund weg, so sei der Wiederaufnahmebescheid aufzuheben. Ebenso unzulässig wie der Austausch, sei auch das "Nachschieben" neuer Wiederaufnahmegründe…
…das Leasing sind im Umsatzsteuergesetz keine eigenen Bestimmungen vorgesehen. Die ertragssteuerlichen Zurechnungsregeln haben daher auch bei der Umsatzsteuer Geltung (vgl. Stoll, Leasing, Steuerrechtliche Beurteilungsgrundsätze, 2 Auflage, Seite 147 ff). Wenn in ertragsteuerlicher Hinsicht davon auszugehen ist, dass die Leasingnehmerin von Anfang an als wirtschaftliche Eigentümerin…
…Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegründe bilden. Nur der Vollständigkeit halber wird in diesem Zusammenhang angemerkt, dass eine erst im Berufungsverfahren erfolgte Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen kein unzulässiges Austauschen der Wiederaufnahmegründe darstellen…
…gab es keine Unterlagen, sodass der Grund dieser Gutschriften nicht ermittelt werden konnte. Vereinzelt gab es handschriftliche Vermerke wie zB. "zu viel Stunden verrechnet", "Nachlass" udg. Nach einem Vorhalt des Prüfers an die Bw vom 4. November 2002 handelte es sich um Gutschriften von insgesamt…
…Verfahren neue Sachbescheide in Form von Nullbescheiden erlassen (kein Vorsteuerabzug bis 2004, keine Umsatzsteuervorschreibung ab 2005). | 2. | Die amtswegige Wiederaufnahme sei durch das Gesetz nicht gedeckt, folglich "hätte" diese Maßnahme unterbleiben müssen. | | 1. | Einziger Wiederaufnahmegrund sei die Vermietung an…
…bewirtschaftet werde. Die Vermietung durch die BW stelle keine gewerbliche Tätigkeit dar, da nur ein Chalet über das Reisebüro A vermietet werde. Das Chalet werde dem Reisebüro zur Verfügung gestellt. Die kurzfristige Vermietung an Gäste sowie die von der BW angeführten (gewerblichen) Zusatzleistungen würden vom…
…eine (bestimmte) Behaltedauer nicht Anspruchsvoraussetzung sei und der Austausch der Fahrzeuge wie auch sonst aus behördlich-technischen (Abgasnormen/Lärmnormen) oder verbrauchsbedingten bzw. betriebswirtschaftlichen Gründen gegeben gewesen seien. Beim Verkauf hätten die Fahrzeuge einen durchschnittlichen Kilometerstand von mehr als 200.000 km aufgewiesen und es sei…
…keine Unternehmereigenschaft begründen würden und - Unternehmereigenschaft auch vorliege, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sei. Unter Vermögensverwaltung iSd. § 32 BAO sei in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens zu verstehen (verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, Veräußerungsgeschäfte gem. § 30 und 31 EStG). Der Austausch…