…bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe ist nicht nur in der Berufungsentscheidung…
…BAO3 § 303 Rz 10 [Stand 1.1.2017, rdb.at], wonach ein Austausch von Wiederaufnahmegründen im Beschwerdeverfahren unzulässig ist). Abgesehen davon verweist der Vorfragentatbestand des § 303 Abs 1 lit c BAO auf § 116 BAO. Danach sind Verwaltungsbehörden (bB) zwar grundsätzlich an Entscheidungen der Gerichte gebunden…
…Beweiswürdigung 1. Der Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Akten und ist zwischen den Parteien grundsätzlich unstrittig. 2. Dass die von der Abgabenbehörde im Prüfungsbericht angeführten Wiederaufnahmegründe keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im Bereich der Ertragsteuern enthalten, ist dem Prüfungsbericht zu entnehmen. Die Textziffer…
…17. April 2008, 2007/15/0062). Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (vgl. neuerlich das Erkenntnis vom 26. November 2015, Ro…
…Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei. Nur dieser solcherart festgelegte Tatsachenkomplex bildet die "Sache", d.h. den Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens. Ein Austausch von Wiederaufnahmegründen im Beschwerdeverfahren…
…Der Außenprüfungsbericht enthält keine näheren Sachverhaltsdarstellungen. Es enthält der Bericht aber den Vermerk: "Vermietungsabsicht bei Beginn der Tätigkeit, daher kein finanzstrafrechtlicher Tatbestand." Bei den Instandsetzungsaufwendungen des Jahres 2000 soll es sich um den Austausch von Fenstern und Türelementen in den Kellerräumlichkeiten und um den Bau…
…waren, stellt keine neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO dar. Hypothetische Kausalverläufe (höherer Abgabenrückstand bei früherer Durchführung der Veranlagung) stellen keinen Wiederaufnahmegrund dar. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Austausch von Wiederaufnahmegründen im Berufungsverfahren (nunmehr Beschwerdeverfahren) unzulässig (VwGH 21.12.2012…
…berufstätig sei. Ein Austausch von Wiederaufnahmegründen im Beschwerdeverfahren (also eine Bestätigung der Wiederaufnahme aus anderen Gründen) ist aber unzulässig; die fehlende Angabe von Wiederaufnahmegründen im Wiederaufnahmeantrag ist im Beschwerdeverfahren nicht "nachholbar". Der Wiederaufnahmeantrag hat, allenfalls verbunden mit diesbezüglichen Beweisanträgen oder unter Vorlage von Beweismitteln, neben…
…Dass diese Fahrten auch dazu gedient haben, um Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten bzw. Austausch von Maschinenteilen durchzuführen, ändere nichts an der Tatsache, dass dadurch den Arbeitnehmern keine Kosten entstanden sind, da sie erst unmittelbar von dort, nämlich dem Betrieb in ***9***, (zB mit dem eigenen KFZ…
…steuerrechtliche Instandsetzungsaufwendungen wie beispielsweise den Austausch von Fenstern und Türen, die Erneuerung von Strom- und Sanitärleitungen, die Entfernung alter und Verlegung neuer Bodenbeläge, die Modernisierung von Nasszellen und Küchenbereichen, weiters Maler- und Verputzerarbeiten und die damit verbundenen Entsorgungs- und Reinigungskosten. Es bestehe wohl kein Zweifel…
…den Wiederaufnahmebescheiden angeführten Gründe stellen insoweit einen unzulässigen Austausch des Wiederaufnahmegrundes dar und sind daher nicht geeignet, die Wiederaufnahme zu rechtfertigen. Ein zum Zeitpunkt des Ergehens des jeweiligen Erstbescheides noch nicht existenter (sondern erst später ausgefertigter) Lohnzettel ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel im Sinne des …
…gegen die wiederholte Abänderung von Bescheiden keine Bedenken (VwGH 28.5.1997, 94/13/0032). Das Bekanntwerden aller rechtserheblichen Sachverhaltselemente im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung und den Familienheimfahrten nach Ergehen des Erstbescheides vom 29. März 2010 stellt ebenso einen tauglichen Wiederaufnahmegrund im Sinne des…
…Erwerbes zusätzlicher Grundstücksteile abgesehen - keine Anschaffung bzw. Veräußerung vor (vgl. VwGH 08.09.2022, Ro 2022/15/0007). Erfolgt aber die Aufteilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen vor…
…sieht das Bundesfinanzgericht darin keinen Austausch oder ein Nachholen eines Wiederaufnahmegrundes, sondern lediglich eine Ergänzung der vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen als gegeben an, da nach der Verwaltungsgerichtshofjudikatur eine Ergänzung einer mangelhaften Begründung der vom Finanzamt tatsächlich herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen darstellt (vgl…
…kein Verkaufsvorgangs sondern eine Entnahme des Loft 5.8 durch den Komplementär, Herrn Q., vor und werde ein fremdüblicher Kaufpreis angesetzt. Dies deshalb, da u.a. die größte Wohneinheit an die Lebensgefährtin des Komplementärs der Bf. mit einem m² Preis von unter 1000 Euro verkauft…
…2006/13/0133 – eine Auseinandersetzung mit der Berechtigung zur Wiederaufnahme (dem Vorliegen von Wiederaufnahmegründen) erforderlich sein. Hinzuweisen sei darauf, dass ein Austausch der Wiederaufnahmegründe im Rechtsmittelverfahren nicht zulässig sei. Im fortgesetzten Verfahren forderte das BFG den Bf mit Schreiben vom 28.05.2015 auf, - den…
…auch ergänzende Ermittlungen anzustellen und nähere Feststellungen zu treffen. Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich von der Behörde herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt dabei kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz…
…UStG keine Begriffsdefinition für Großreparaturen. In den UStR Rz 2080 ist wie folgt ausgeführt: "Der Begriff Großreparatur ist dem derzeit geltenden Einkommensteuerrecht fremd. Er stammt aus dem EStG 1972. Nach § 28 Abs. 2 EStG 1972 handelte es sich dabei um Aufwendungen für die Erhaltung von…
…Fehlen von Wiederaufnahmegründen wurde dabei wie Folgt begründet: 1. Ein zentraler Aspekt dieses Verfahrens sei, dass der UFS bei der Wiederaufnahme nur eine nachprüfende Bescheidkontrolle ausübe und nur prüfen dürfe, ob die vom Finanzamt herangezogenen Umstände diese Maßnahme rechtfertigen. Unzulässig sei sowohl der Austausch bestehender…
…ist fest zu halten, dass den Wiederaufnahmebescheiden keine Wiederaufnahmegründe zugrunde liegen. A.2. Rechtliche Würdigung Nach § 303 Abs. 1 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen (neben anderen hier nicht schlagenden Gründen) wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder…