…erneut ua. auch mit der insolvenzrechtlichen Einstufung von Einkommensteuerveranlagungsgutschriften zu befassen, wobei eine Veranlagungsgutschrift (Einkommensteuer 1995) - analog zum vorliegenden Berufungsfall - das Konkurseröffnungsjahr (1995) betraf. Dabei erkannte das Höchstgericht auszugsweise wie folgt: "Da der Abgabenanspruch bei der veranlagten Einkommensteuer mit Ablauf des Jahres entsteht, für das…
…handelt es sich um Konkursgegenforderungen, wurde der sie unmittelbar auslösende Sachverhalt nach Konkurseröffnung verwirklicht, stellen Abgabenforderungen eines Gemeinschuldners Ansprüche der Masse dar. Dass für die insolvenzrechtliche Einordnung von Abgabenansprüchen der steuerliche Abgabenanspruchentstehungszeitpunkt (§ 4 BAO) maßgeblich ist, wurde im Berufungsschriftsatz dem Grunde nach eingeräumt und kann…
…Abgabenanspruch" keinesfalls im bezughabenden vorangegangenen Wirtschaftsjahr (im vorliegenden Fall 2010) entstanden sein könne. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Jänner 2012 wies das Finanzamt die Berufung ab und führte begründend aus, dass sich aus § 46 Z 2 Insolvenzordnung (IO) ergebe, dass es für die insolvenzrechtliche Einordnung von…
…verwirklicht wird. Aus § 46 Abs. 1 Z 2 Konkursordnung ergibt sich, dass es für die konkursrechtliche Einordnung von Abgabenschuldigkeiten als Konkurs- oder Masseforderungen darauf ankommt, wann der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt verwirklicht worden ist. Liegt die Sachverhaltsverwirklichung bereits vor Konkurseröffnung, stellt die Abgabenschuld eine Konkurs…
… 16 Abs. 1 und 3 UStG entstanden ist, der für die insolvenzrechtliche Einordnung maßgebliche Sachverhalt bereits im Leistungsaustausch. Im gegenständlichen Fall wurden die Lieferungen und sonstigen Leistungen, deren Entgelte später uneinbringlich wurden, von der Bw. vor Konkurseröffnung ausgeführt. Es entstanden daher auch bereits vor Konkurseröffnung…
…1 und 3 UStG entstanden ist, der für die insolvenzrechtliche Einordnung maßgebliche Sachverhalt bereits im Leistungsaustausch. Im gegenständlichen Fall wurden die Lieferungen und sonstigen Leistungen, deren Entgelte später uneinbringlich wurden, von der Berufungswerberin vor Konkurseröffnung ausgeführt. Es entstanden daher auch bereits vor Konkurseröffnung bedingte Rückforderungsansprüche…
… 217 Abs. 7 BAO zu werten. Gemäß UStR, Abschn 16, Rz 2405 ist für die insolvenzrechtliche Einordnung der USt-Forderung davon auszugehen, dass die Uneinbringlichkeit im Sinne des § 16 Abs. 3 UStG 1994 in der Regel vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt und dieser Rückforderungsanspruch…
…1 und 3 UStG entstanden sei, der für die insolvenzrechtliche Einordnung maßgebliche Sachverhalt bereits im Leistungsaustausch liege. Auf die Entscheidungsgründe wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Diese Entscheidung wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.9.2006, 2006/15/0072 (früher: 2005/14/0089) wegen…
…Z 1 und 2 BAO und § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 können zur insolvenzrechtlichen Einordnung der Umsatzsteuerforderung nichts beitragen. Entsprechend der neueren zivilrechtlichen Judikatur (OGH 27.11.1997, 8 Ob 2244/96z, 21.12.2000, 8 Ob 85/00h) ist für…
…Ob 2244/96z), wonach es bei der insolvenzrechtlichen Qualifikation einer Abgabenforderung nicht auf das Entstehen der Abgabenschuld und deren Fälligkeit (so aber VwGH 19.10.1999, 98/14/0143) ankommen würde. Entscheidend für die Einordnung einer Abgabenforderung als Konkurs- oder Masseforderung sei hingegen, wann - vor…
…der Steuerschuld gleichgesetzt werden. Die steuerschuldrechtlichen Vorschriften über das Entstehen der Steuerschuld sind nämlich zeitpunktbezogen, wogegen die insolvenzrechtlichen Vorschriften des § 46 KO eine zeitraumbezogene Abgrenzung von Sachverhalten bezwecken, die die Masse treffen. Entscheidend für die Umsatzsteuerschuld für Leistungen des Gemeinschuldners ist, ob der die Abgabepflicht…
…Abs. 10 UStG nach nunmehr ständiger Rechtsprechung bloße Konkursforderungen seien, weil die zugrundeliegenden Vorsteuern in der Zeit vor Konkurseröffnung in Anspruch genommen worden seien, ist die insolvenzrechtliche Einordnung von Vorsteuerberichtigungen auf Grund einer Änderung des Verwendungszweckes nach § 12 Abs. 10 UStG danach zu treffen, ob…
…vertretenen Auffassung, wonach diese Umsatzsteuerforderung bloß eine Konkursforderung darstelle, weil die zugrundeliegende Vorsteuer in der Zeit vor Konkurseröffnung in Anspruch genommen worden wäre, wäre die insolvenzrechtliche Einordnung von Vorsteuerberichtigungen auf Grund einer Änderung des Verwendungszweckes nach § 12 Abs. 10 UStG danach zu treffen, ob und…
…92/15/0012) ebenfalls nichts im Wege, weil die Aufrechnung von Masseforderungen gegen Forderungen der Masse keiner insolvenzrechtlichen Sonderbestimmung unterliegt und sich bei einem solchen Fall auch aus den allgemeinen Vorschriften kein Aufrechnungsverbot ergibt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28. Februar 2006
…VwGH 26.3.92, 90/16/0205 in Verhältnis von Insolvenz- und Umsatzsteuerrecht Teil II, Mag. Robert Pernegger, ÖStZ 2000/403, Punkt 3.4). In Ausnahmefällen (beispielsweise bei Aufrechnungen) kann in Abrechnungsbescheiden die Einordnung der Abgabenforderung Bedeutung erlangen (vgl. Die Abgabenverrechnung in Konkursverfahren (Beispiele und…
…wurde, hat die Berufungsbehörde die in der Zwischenzeit eingetretene Befreiung des Primärschuldners von den Verpflichtungen zu berücksichtigen. Im Abgabenverfahren verlangt nämlich die Akzessorietät, dass die Abgabenschuld entstanden ist, also ein Abgabentatbestand hinsichtlich seiner persönlichen (steuersubjektbezogenen) und sachlichen (steuergegenstandbezogenen) Komponente verwirklicht und der Abgabenanspruch aufrecht ist…
…jedoch insolvenzrechtliche Fälligkeitsregelungen den abgabenrechtlichen Vorschriften nur in solchen Fällen vor und ist daher ein Säumniszuschlag nicht zu verhängen, wenn Abgaben, die Konkursforderungen darstellen, erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens fällig werden. Hingegen werden nach herrschender Lehre und Rechtsprechung Säumniszuschläge, welche für die Nichtentrichtung von vor…
…In Abs. 4 leg. cit. wird normiert, dass der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit einer Abgabe ohne Einfluss auf die Entstehung des Abgabenanspruches ist. Der Abgabenanspruch entsteht somit grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit, setzt daher keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus (vgl. § 4 Abs. 4…
…Die Einordnung in die Einkünfte gemäß § 22 Z 2 EStG erfolge der Einfachheit halber und allenfalls wären die Einkünfte der Bw zu berichtigen und beim Geschäftsführer Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen, wobei die von ihm entrichtete ESt einerseits mit KESt auf Gewinnausschüttungen und andererseits mit der…
…der Steuerschuld gleichgesetzt werden. Die steuerschuldrechtlichen Vorschriften über das Entstehen der Steuerschuld sind nämlich zeitpunktbezogen, wogegen die insolvenzrechtlichen Vorschriften des § 46 KO eine zeitraumbezogene Abgrenzung von Sachverhalten bezwecken, die die Masse betreffen. Entscheidend für die Umsatzsteuerschuld für Leistungen des Gemeinschuldners ist, ob der die Abgabepflicht…