…Bw, wonach "im Fall von eindeutig zuordenbaren Verlustvorträgen, der Verlustvortrag dem Inland bzw dem Ausland verursachungsgerecht zuzuordnen sei", ist entgegenzuhalten, dass der Abzug inländischer Verluste, die in einem vorangegangen Jahr entstanden sind von inländischen Einkünften und der Abzug ausländischer Verluste der Vorjahre von ausländischen Einkünften…
…in Höhe von € 871.277,82, der umwandlungsbedingt von der Fa. C stamme, geltend gemacht worden. Laut Verlustdatenbank der Fa. C betrage der Verlustvortrag von 1991 bis 2002 € 855.981,71. Gemäß § 10 Z. 1 lit. c UmgrStG verringere sich das Ausmaß der…
…Weiters wurden die Anrechnung inländischer Kapitalertragsteuer im Betrag von S 95.371,00 sowie tschechischer und slowakischer Quellensteuern im Betrag von S 188.041,00 geltend gemacht. Laut Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 1997 (Übersicht "Gewinnverteilung 1997") wurden in Tschechien und Slowakei Erträge aus "license+management fees…
…ein Verlustvortrag von € 1.298.308,13 entsprechend den Beträgen laut Verlustdatei berücksichtigt. Dagegen erhob die Bw. Berufung mit folgender Begründung: Die Bw. besitze bereits seit einigen Jahren eine Betriebsstätte in Deutschland, welche Verluste erwirtschafte. Die Verluste des Jahres 2010 seien in der inländischen…
…ordne die Mutter-Tochter-Richtlinie nicht an, dass bei Beteiligungen bis 25%(10%) ausländische Beteiligungen schlechter zu behandeln seien, als inländische Beteiligungen. (2) Artikel 56 EG entfalte grundsätzlich auch gegenüber dritten Ländern eine Schutzwirkung. Es sei lediglich zu prüfen, ob allenfalls Rechtfertigungsgründe iSd Ausführungen des…
…Wie erläutert worden sei, sei als Vergleichsmaßstab ein inländisches Unternehmen heranzuziehen, welches nur die von Österreich erfassten Einkünfte erziele. Dabei gelange man zum Ergebnis, dass dem Unternehmen sehr wohl der Verlustvortrag eingeräumt worden wäre, da in den Jahren 1999 und 2001 ausschließlich negative (österreichische) Einkünfte…
…1999 darstellen, ist die Anrechnung demnach auch in diesen Perioden und nicht in den folgenden zu berücksichtigen. Ist der inländische Verlust höher als der ausländische Gewinn, so ergibt sich insgesamt kein steuerpflichtiges Einkommen im Inland. Durch den Ausgleich reduziert sich ein eventueller Verlustvortrag. Zwar fällt…
…Verlust von S 168.768,29. Der saldierte handelsrechtliche Gewinn laut Jahresabschluss 1992 betrug S 687.162,91. In der Körperschaftsteuererklärung 1992 wurde unter Kennzahl 622 als handelsrechtlicher inländischer Gewinn der saldierte Betrag von S 687.163,00 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung nicht strittiger außerbilanzmäßiger Abänderungen…
…als das für die Einkommensteuerermittlung zuständige Finanzamt. Durch die vom zuständigen Finanzamt gewählte Behandlung als körperschaftssteuerpflichtiger Sanierungsgewinn seien die Verlustvorträge der Gesellschaft vernichtet worden und daher eine Fortführung bzw. ein Verkauf der Gesellschaft letztendlich unterblieben. In dem gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wendete die…
…sein, wenn - inkompatible nationale Normen in nichtharmonisierten Bereichen erlassen werden (Regulierungen desselben Sachverhaltes durch mehrere nationale Rechtsordnungen als Hauptfall der nichtdiskriminierenden Verkehrshindernisse - sogenannte "doppelte Hürden") oder - Regelungen vorliegen, welche zwingende Mindestanforderungen festlegen oder sogar zum Ausschluss von der Verwendung am inländischen Markt führen (Cordewener, aaO…
…sein, wenn - inkompatible nationale Normen in nichtharmonisierten Bereichen erlassen werden (Regulierungen desselben Sachverhaltes durch mehrere nationale Rechtsordnungen als Hauptfall der nichtdiskriminierenden Verkehrshindernisse - sogenannte "doppelte Hürden") oder - Regelungen vorliegen, welche zwingende Mindestanforderungen festlegen oder sogar zum Ausschluss von der Verwendung am inländischen Markt führen (Cordewener, aaO…
…Ausführungen in der Bescheidbegründung kein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten vor. Darüber hinaus bestünden bei Stattgabe der Berufungen gegen die Körperschaftsteuerbescheide 1992-1994 - wovon aus heutiger Sicht auszugehen wäre - ausreichende steuerliche Verlustvorträge, sodass es zu keiner Körperschaftsteuer kommen werde. In der am 3…
…Kapitalgesellschaft geführt habe. Er sei der Meinung, dass der Verlust bzw. die Verlustvorträge aus der BRD nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Es würden daher nur allfällige offene inländische Verlustvorträge angesetzt. Mit Bescheid vom 14. Dezember 2000 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…24 DBA Frankreich normierten Gleichbehandlungsgebotes nicht vorliege. Auf Grund der Bestimmung des Art. 24 DBA Frankreich wäre demnach für die inländische Betriebsstätte der Verlustvortrag insoweit einzuräumen gewesen, als der Nachweis erbracht worden wäre, dass die Verluste nicht bereits durch positive Einkünfte ausgeglichen worden wären (vgl…
…nachgebildetes Diskriminierungsverbot vorsehe, bei Nachweis, dass eine Verlustverwertung im Ansässigkeitsstaat nicht möglich sei, für die inländische Betriebstätte der Verlustvortrag einzuräumen. Im vorliegenden Fall seien daher Betriebstättenverluste der Bw. aufgrund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 des DBA - Frankreich analog zu einer österreichischen Kapitalgesellschaft anzuerkennen. In diesem…
…sei, als der Verlust nicht bereits berücksichtigt worden sei. Gemäß Art. 24 DBA Schweiz wäre demnach für die inländische Betriebsstätte der Verlustvortrag lediglich insoweit einzuräumen gewesen, als der Nachweis erbracht worden wäre, dass der Verlust im Jahr 2000 nicht bereits berücksichtigt worden sei (vgl. auch…
…wie vom Finanzamt zutreffend erkannt wurde, für Zwecke des Progressionsvorbehaltes den inländischen Einkünften hinzuzurechnen. Die vom Bw. geforderte Abstandnahme von der Hinzurechnung würde nämlich im Ergebnis eine doppelte Berücksichtigung des bereits in Deutschland zur Gänze verwerteten Verlustvortrages bedeuten, was mit dem Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens mit…
…EStG 1988 müssten beschränkt Steuerpflichtige genauso wie unbeschränkt Steuerpflichtige ihre Verluste, die in inländischen Betriebsstätten entstanden sind, vorrangig mit ihren übrigen positiven Einkünften desselben oder eines Folgejahres verrechnen. Ein Verlustvortrag sei daher nur insoweit zulässig, als er die übrigen Einkünfte im Verlustentstehungsjahr oder in einem…
…Juni 2002 gemäß § 299 BAO vom Finanzamt aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, der geltend gemachte Verlustvortrag sei nach dem vorgelegten deutschen Steuerbescheid in den Jahren 1999 und den Vorjahren entstanden. Aufgrund des VwGH - Erkenntnisses vom 25.9.2000, 99/14/0217, seien Auslandsverluste bei der Veranlagung…
…S 286.882,00 festgesetzt worden. Der Bescheid enthalte keine Begründung für die abweichende Veranlagung. Laut telefonischer Auskunft des Finanzamtes würden Verlustvorträge von Zweigniederlassungen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Die Nichtanerkennung der in der österreichischen Betriebsstätte einer deutschen GmbH erwirtschafteten Verluste des Jahres 1999 bei der…