…08.1995, 93/13/0099), sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann. In diesem Fall ist - in typisierender Betrachtungsweise - davon auszugehen, dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29.05.1996, 93/13/0013;…
…Der in der typisierenden Betrachtungsweise unterstellte Wegfall des sonst zu unterstellenden Verpflegungsmehraufwandes tritt also nicht schon zu Beginn der am betroffenen Ort aufgenommenen Beschäftigung ein. Werbungskosten aus dem Titel des Verpflegungsmehraufwandes stehen zumindest für die Anfangsphase der Aufnahme einer Beschäftigung an einem solchen Ort zu…
…Reisegebiet (Zielgebiet), sodass ein Verpflegungsmehraufwand im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - in typisierender Betrachtungsweise - im Streitjahr 2003 nach der zu beurteilenden Sach- und Aktenlage ausgeschlossen werden müsse. Auch wurde darauf hingewiesen, dass bei den täglich absolvierten Außendienstfahrten des Bw. als entscheidungsrelevantes…
… 4 Abs. 5 Tz 2). Die Rechtfertigung der Annahme solcher Werbungskosten liegt bei kurzfristigen Aufenthalten überhaupt nur in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsmehraufwendungen (Erkenntnis des…
…, wo er hauptsächlich Sägespäne und Hackgut transporierte, regelmäßig immer wieder diesselben Zielorte angefahren und somit ein begrenztes Gebiet bereist. Aus diesem Grunde müsse in typisierender Betrachtungsweise angenommen werden, dass ihm die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten ebenso bekannt sind, wie bei einem an ein- und demselben Ort tätigen…
…Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen daher in diesem Einsatzgebiet ( Zielgebiet ) in typisierender Betrachtungsweise einen Mittelpunkt der Tätigkeit (VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Ein Einsatzgebiet (Zielgebiet ) kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Erstreckt sich die…
…sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann. In diesem Fall ist, wie bereits oben ausgeführt, in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen, dass die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht. Das Finanzamt stellte gegenständlich die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen…
…im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 liegt bei kurzfristigen Aufenthalten in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen (vgl. zB VwGH 07.10…
…weder vorgelegt noch angeboten. Dass in der Praxis Fahrplanangaben öffentlicher Verkehrsmittel nicht immer eingehalten werden können und es zu Verspätungen kommt, ist notorisch. Dies allein ist bei einer auf die Fahrpläne abstellenden typisierenden Betrachtungsweise nicht maßgebend. Dass dagegen in der überwiegenden Zahl der Fahrten die…
…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach…
…Verwaltungsgerichtshof vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, die Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten anlässlich einer ausschließlich beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 liege bei kurzfristigen Aufenthalten in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber…
…entsprechende Lagerung von Mahlzeiten bzw. Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden. Nur wenn eine Nächtigung erforderlich ist, können in typisierender Betrachtungsweise Verpflegungsmehraufwendungen entstehen, da der Steuerpflichtige auf Dienstreisen dazu verhalten ist, auch das Frühstück und das Abendessen außerhalb seines Haushaltes einzunehmen. Im gegenständlichen Fall werden nur…
…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach ständiger…
…ist nicht Bedacht zu nehmen, weil die gesetzliche Regelung für die Annahme eines Verpflegungsmehraufwandes eine typisierende Betrachtungsweise gebietet. Dem Umstand, dass der Bw. wegen seines Gesundheitszustandes nicht die billigste Verpflegungsmöglichkeit in Anspruch genommen hat, kommt für den Abzug von Werbungskosten keine Bedeutung zu. Aus verwaltungsökonomischen…
…15/0225; VwGH 20.04.1999, 98/14/0156). Das Entstehen von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen (VwGH 28.5.1997, 96…
…jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden heranzuziehen, an denen üblicherweise die Fahrt zwischen diesen Gemeinden mit dem jeweiligen ("günstigsten") öffentlichen Verkehrsmittel angetreten bzw beendet wird. In typisierender Betrachtungsweise handelt es sich nach der Rechtsprechung des VwGH beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" iSd § 2 Abs 1 V 1995624…
…auf ein ganzes Bundesland, so liegt kein Einsatzgebiet vor und die Reisen sind nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Das Entstehen von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG…
…Größe dieser Gebiete und die Intensität seiner Bereisung führen zu einem jeweils weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit innerhalb der Einsatzgebiete. Das hat zur Folge, dass in typisierender Betrachtungsweise für die Fahrten innerhalb der oben angeführten Einsatzgebiete die Annahme eines Verpflegungsmehraufwandes ausgeschlossen ist. Der Bw. ist lt…
…sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes aus den gleichen Überlegungen zu führen hat, wie sie bei einer nicht unterbrochenen Aufenthaltsdauer an einem Beschäftigungsort nach Verstreichen eines…
…liegt kein Einsatzgebiet vor. Für die Anfangsphase von fünf Tagen in einem (neuen) Einsatzgebiet stehenTagesgelder bzw. die Differenzreisekosten zu. Tagesgelder können nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn bei den Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise ein Verpflegungsmehraufwand gegenüber dem ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden üblichen Verpflegungaufwand…