…Bescheid einer doppelten Pönale für das Ersuchen an die Aufsichtsbehörde gleich, ihre im öffentlichen Interesse gelegenen gesetzmäßigen Pflicht der Wahrung der Gesetzmäßigkeit und Sauberkeit der Verwaltung nachzukommen und von den Unterbehörden bewilligte gesetzwidrige Zustände zu beseitigen. Der Berufung wurden die Aufsichtsbeschwerde vom 31. Oktober 2000…
…dass im Zeitraum September 1998 bis September 2002 55vH der Tiefgaragenflächen in hoheitlicher Form bewirtschaftet wurden. Bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes ist nach Ansicht des Senates ausschließlich auf die tatsächlichen Gegebenheiten abzustellen. Dass ein öffentliches Interesse am Bau sowie am Betrieb der Tiefgarage unzweifelhaft…
…bedarf es einer verfassungskonformen Interpretation, was unter Enteignung zu verstehen ist. Unter Enteignung versteht man eine zum allgemeinen Besten bzw. im öffentlichen Interesse vorgenommene Wegnahme privater Rechte (worunter auch Pachtrechte fallen können) gegen Entschädigung (vgl. Walter/Mayer, Grundriß des österr. Bundesverfassungsrechtes 5. Auflage S 409)…
…Errichtung eines Getreidelagers in V, das praktisch über keine eigene Getreideproduktion verfüge, ein im öffentlichen Interesse gelegenes volkswirtschaftlich erwünschtes Handeln sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19. August 2003 als unbegründet ab. Zusammengefasst begründete es diese Entscheidung damit, dass ein direktes Leistungsentgelt…
…demnach ein im öffentlichen Interesse des Landes XX gelegenes volkswirtschaftliches Handeln bewirkt werden sollte, welches zu keinem Leistungsaustausch zwischen der Bw. und dem Zuschussgeber führte. Über die Berufung wurde erwogen: Entscheidend für das Vorliegen eines Leistungsaustausches, der zur Annahme eines steuerbaren Umsatzes im Sinne des…
…wenn der Zuschuss Unkosten des Zuschussempfängers decken soll, sich der Zuschuss ohne Zusammenhang mit bestimmten Umsätzen nach dem Geldbedarf des Zuschussempfängers richtet oder der Zuschuss zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln anregen soll, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (UStR 2000…
…der Stadtgemeinde Fürstenfeld waren, denen die Subventionsgeberin den Kauf verbilligter Konzertkarten ermöglichen hätte wollen. Dass die Stadtgemeinde Fürstenfeld diese Musikreihe aus kulturpolitischen Gründen, die im öffentlichen Interesse im Sinne einer kulturellen Bereicherung und Förderung der Attraktivität der Stadt Fürstenfeld lagen, unterstützte, liegt auf der Hand…
…und zur Heranziehung des Bf als Steuerschuldner angeführt, dass dies nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse erforderlich gewesen ist. Zu dem unter Punkt 2e) in der Beschwerdeschrift Vorgebrachten, der Bf sei auch mit Bescheid des…
…hingegen solle offenkundig lediglich der Umstand maßgebend sein, dass die Grundstücke vom gemeinnützigen Sportverein für sportliche Zwecke benutzt werden. Eine Begünstigung von Sportvereinen im öffentlichen Interesse (Ermöglichung des Breitensportes) könne nicht erreicht werden, wenn darauf abgestellt werde, ob der Sportverein auch Eigentümer der Sportanlage sei…
…auf Euro 164,95 und beantragte, eine Grundsteuerbefreiung nur für Gebäude und Grundstücksflächen zu gewähren, welche tatsächlich im öffentlichen Interesse lägen. Neben den Einwendungen betreffend das nach Ansicht der Gemeinde ungerechtfertigte Ausmaß der Grundsteuerbefreiung brachte sie zur formalrechtlichen Zulässigkeit der Berufung vor: gemäß § 194 Abs…
…auch öffentliche Interessen berührt werden oder neben dem teilweisen Privatinteresse an der mit der Eingabe verfolgten Angelegenheit besteht (s.a. Fellner, Geb u VerkSt, Bd. I, Stempel- und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rdz. 35, 39 und die dort ref. RSpr. des VwGH). Dabei sei im…
…und zur Heranziehung des Bf als Steuerschuldner angeführt, dass dies nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse erforderlich gewesen ist. Zu dem unter Punkt 2e) in der Beschwerdeschrift Vorgebrachten, der Bf sei auch mit Bescheid des…
…Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitstätte - im öffentlichen Interesse - nicht den Individualverkehr und die Benützung eines Kfz, sondern die Benützung eines Massenbeförderungsmittels steuerlich berücksichtigt wissen will. Nur wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können im Wege der Pauschbeträge nach …
…ob ohne besondere, im öffentlichen Interesse oder im Interesse dritter Personen gelegene Notwendigkeit der sofortigen Vollstreckung der behördlichen Entscheidung diese einen unwiederbringlichen Rechtsnachteil für ihren Adressaten bedeutet. Der Verfassungsgerichtshof hat daher schon in diesem Erkenntnis erkennbar nur gefordert, dass einer Berufung nur bis zur Rechtskraft…
…Heranziehung des Bf als Steuerschuldner angeführt, dass dies nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse erforderlich gewesen ist. Im Wirtschaftsleben sind die Begriffe "Hersteller" und "Erzeuger" sowie "Herstellungsbetrieb" und "Erzeugerbetrieb" gleichwertig. Der Bf hat sich in…
…201 Abs. 1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Da der Bf bei sämtlichen Transporten an der Entziehung des Tabakfeinschnitts aus dem Steueraussetzungsverfahren mitgewirkt habe, werde er…
…es, wenn eine Leistung zwar die Sphäre des Leistenden verlässt, jedoch gegen einem unbestimmten Empfängerkreis erbracht wird. Keine Leistung liegt daher bei einem Verhalten vor, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (vgl. Ruppe, UStG 1994², Kommentar…
…1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Im Auftrag des Bf als de facto Inhaber der Herstellungsbetriebe seien die gegenständlichen Tabaklieferungen abgewickelt, unter der Führung des Bf…
…201 Abs. 1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Da der Bf bei sämtlichen Transporten an der Entziehung des Tabakfeinschnitts aus dem Steueraussetzungsverfahren mitgewirkt habe, werde er…
…1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Im Auftrag des Bf als de facto Inhaber der Herstellungsbetriebe seien die gegenständlichen Tabaklieferungen abgewickelt, unter der Führung des Bf…