…entsprechen oder nicht. Während die Angaben im Sinne der Zn 1, 2 und 4-6 unstrittig vorliegen, bestehen Zweifel hinsichtlich der Z 3, also der Angabe der Menge und der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände. Hiezu ist zu sagen: Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die für…
…handelsüblichen Bezeichnungen der gelieferten Gegenstände, sodass diese Rechnungen auch nicht den Bestimmungen der Z 3 des § 11 Abs. 1 UStG 1994 entsprechen und damit die Bw. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Anzumerken ist, dass wenn eine Rechnung nicht den Erfordernissen des § 11 UStG 1994 entspricht, der…
…dass nach Ansicht der Referentin die Rechnung keine handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände enthält. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textilwaren, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Blumen bzw. Dekoration stellen nach Meinung der Referentin keine handelsüblichen Bezeichnungen dar und reichen daher nicht…
…festgehalten: Für 2003 habe man aus einer Eingangsrechnung der GD KG vom 30. Dezember 2003 einen Vorsteuerbetrag von 105.000,00 € in Abzug gebracht. Als Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder als Art und Umfang der sonstigen Leistung würden "bauliche Investitionen" ausgewiesen…
…Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände und nicht den Tag der Lieferung sei entgegenzuhalten, dass sämtliche Warengeschäfte des Bw. Bargeschäfte gewesen seien, und es bei bar bezahlten Rechnungen durchwegs üblich und auch nicht erforderlich sei, gesondert ein Lieferdatum auszuweisen. Trotzdem habe sich der Bw…
…sich für die folgenden sieben in Rede stehenden Rechnungen der Firma Z, | Rechnungs-Nr. | Rechnungsdatum | § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung | 04/03/2002 |…
…1994 in der im Beschwerdefall noch anzuwendenden Stammfassung genügten bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 2.000 S nicht überstieg, (im Folgenden: Kleinbetragsrechnungen) folgende Angaben: "1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…von der erkennenden Behörde angemerkt, dass das Finanzamt den Bw. im o. a. Ergänzungsersuchen unter Hinweis darauf, dass die berufungsgegenständliche Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte sowie darauf, dass auch Vorauszahlungs- bzw. Anzahlungsrechnungen Art und Umfang der sonstigen Leistung bzw. Menge und handelsübliche Bezeichnung gelieferter Gegenstände…
…anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: ... 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; ... Sonstige Leistungen müssen genau bezeichnet sein, Art und Umfang der Leistung muss ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit…
…wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der…
…Rechnung vom 22. Juli 2001 habe der Bw. an seine Tochter Umsatzsteuer in Höhe von S 65.486,54 (Untermietvereinbarung Lokal) in Rechnung gestellt, welche in der Umsatzsteuerklärung des Bw. für 2001 nicht enthalten sei. Auch wenn die gegenständliche Betätigung als Liebhaberei gemäß § 1 Abs…
…die Erhebung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung des Vorsteuerabzuges durch die Abgabenbehörde sicherzustellen (vgl VwGH 28.5.1998, 96/15/0220). Ob auch Sammelbezeichnungen dem Erfordernis entsprechen, "Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände" anzuführen, hängt von den Umständen des Einzelfalles, wie etwa der jeweiligen…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…der darauf entgegnete, den Aussagen von KA sei keine Bedeutung beizumessen, weil sich dieser damit nur schützen wollte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 hat eine Rechnung ua die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände zu enthalten. Wer…
…den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Zusätzlich wurde festgestellt, dass die im Rechenwerk der Firma des A. befindlichen Rechnungen nicht den Erfordernissen des § 11 UStG entsprachen, da sie die Menge oder handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung nicht ausreichend beinhalteten. Die Vorsteuerbeträge wurden daher nicht…
…keine der genannten Subfirmen Dienstnehmer beschäftigt, - keine der Subfirmen Lohn- und Umsatzsteuer gemeldet bzw. abgeführt hat. Die Eingangsrechnungen der Subfirmen enthalten keine eindeutige Leistungsbeschreibung. Rechtliche Würdigung Gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG muss die Rechnung die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände…
…Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Es besteht keine Möglichkeit, eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH vom 14.1.1991, Zl. 19/15/0042). Während § 11 Abs. 1 Z 3 leg.cit. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder…